Hehe, jau. :)
Hehe, jau. :)
Die frage ist ja erstmal was für Heckblitzer gemeint sind.
Z.B. Hänsch effekta RWS Typ 42 dürfen im Stand mit Warnblinkanlage eingeschaltet werden, da gibt es keine Probleme.
Das RWS ist ja nach §53a StvZO zugelassen.
Ich möchte das Thema noch mal aufgreifen. Woher war deine Quelle?
Bei uns steht die Anschaffung eines neuen MTF an und als Heckwarnanlage wollen wir den Signalmaster mit 8 LED´s verbauen wo von die beiden äußeren blau und auch währent der Alarmfahrt leuchten sollten aber nach deine Aussage ist das ja nicht erlaubt.
Die Aufbaufirmen sind sich da auch nicht sicher, der eine sagt ja es ist erlaubt der andere nicht.
Hast du da vileeicht noch paar infos für mich
Blau wird hier auch nur im Stand genutzt (jedenfalls die in die verkehrswarnanlage integrierten). ist dann via kontakt mit der handbremse gekoppelt.
wieviel LED´s dürfen es dan sein? Bleibt es trotzdem bei diesen 6?
Geändert von traeumer13 (27.03.2011 um 01:36 Uhr)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)