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Thema: Blaulichtatrappe auf dem privat PKW ?

  1. #1
    FFWBRK Gast

    Blaulichtatrappe auf dem privat PKW ?

    Hallo,

    Hatten heute eine rege Diskussion in der Rettungswache darüber wie es bei einer polizeilichen Kontrolle oder auch im Falle eines Verkehrsunfalles aussieht wenn ich z.B. folhgendes Blaulicht auf meinem Dach habe:

    http://shop.wiltec.info/tabshop_s/ma...chte_blau.html

    Aber das Blaulicht so Präpariert z.B. Kabel oder Stecker oder Leuchtmittel entfernt wurde sie also nicht Betriebstbereit ist?

    Und es auch ned in Betrieb ist ( war ) bzw Genommen werden kann...

    Mfg

  2. #2
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    Also Ideen hast du...

    Was bringt dir das? Nichts, oder? ausser dass es ziemlich Bescheuert aussieht. Vor allem, wenn dich dann auch noch Leute kennen! Da machst dich doch nur noch lächerlich...

  3. #3
    FFWBRK Gast
    hallo,

    Ich habe das nicht vor sondern ein Verrückter von uns ( Bereitschaft DRK ) hat das so gemacht und jetzt wollen wir ( Hauptamtliche Mitarbeiter ) Wissen ob dies so in Ordnung ist !

    Mfg

  4. #4
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    Es ist soweit ich weiß doch verboten, frage mich jetzt bitte nicht nach genauem gesetz etc..
    Den man darf soweit ich weiß nur das am Fahrzeug betreiben was dafür zugelassen wurde also in den Papieren steht also egal ob fest installiertes BL oder Aufsetzbares (wie z.B Zivilfahrzeuge der POL) bei denen steht die SOSI ja auch im Fahrzeugschein.

    Siehe die entsprechenden Paraghrapen der StvO.

    Wenn man sich ein altes Miltärefahrzeug kauft und dort ist z.B. eine Rundumleuchte in Orange noch montiert, muss man diese Abmontieren bzw. Verdecken soweit ich weiß.

    Also was soll daran erlaubt sein ein Blaulicht einfach mal so sich auf das Dach zu setzen...

  5. #5
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    Schau doch einfach mal hier:

    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

    Die Aufzählung ist übrigens abschließend! Und da steht nichts von "Privatfahrzeugen von Angehörigen der Rettungsdienst oder vergleichebaren BOS".
    Geändert von Poli (16.02.2008 um 06:19 Uhr)

  6. #6
    FFWBRK Gast
    ja aber ich verstehe es nicht ...

    es ist ja eigentlich kein Festeinabu also kein Eintrag vom TÜV erforderlich soweit ich weis

    und da es ohne funktion ist, ja auch kein Missbrauch von Sonderrechten...

    Weil wenn du einen Verchromten Statt Schwarzen Kennzeichen Halter verwendest must du es ja auch nicht eintragen lassen oder ?


    Mfg

  7. #7
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    vllt. kannst du das vergleichen mit "ich kleb mir nen polizei aufkleber auf die tür" darfste ja auch net. du machst dich damit in einer gewissen weiße erkenntlich als BOSler. würde ich so erklären

  8. #8
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    die frage von "FFWBRK" ar doch, was passiert, wenn das Blaulicht NICHT BETREIBSBEREIT auf dem dach steht...
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  9. #9
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    joa ich weiß, machst dich ja auch mit ausgeschaltetem blaulicht erkennbar

    hab letzten auf der autobahn nen irren gesehen, der ist vor mir eingeschert, kam von ner auffahrt hoch mit blaulicht, mit so nem dachaufsetzer. der fuhr so nen kleinwagen. ob der wirklich von ner BOS war........ hatte auch normales nummernschild, also nichts so en städtiches AA - 112 z.b.

  10. #10
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    ...halt ihn doch mal an und frag ihn ;-)
    ...wenn dir dann ne Schusswaffe entgegenlächelt, wird's wohl die Polizei gewesen sein...
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  11. #11
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    kam ja letztens noch en bericht im tv. mit zivilwagen und blaulicht angehalten, 1 schwerverletzer und 1 toter, wurden mit ner pumpgun hingerichtet

  12. #12
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    ...nu ja, streng genommen wurde dann ja nur EINER "hingerichtet", aber schlimm genug....
    Nur, was hat das damit zu tun???
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  13. #13
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    ne war jetzt auf meinen fall auf der autobahn bezogen, mit dem anhalten, dann seh ich zwar ne waffe bekomm sie aber auch zu spüren oder wie :D

  14. #14
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    Wieso sollte man denn auch auf die hirnrissige Idee kommen, ein Fahrzeug mit Blaulicht anzuhalten, nur weil man den Verdacht hat, dass das Blaulicht rechtswidrig benutzt wird???
    Wo ist da die rechtliche Grundlage???
    Wer Polizei spielen will, soll sich an den PC setzen oder sowas...
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  15. #15
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    Zitat Zitat von Dr.Toppa Beitrag anzeigen
    ...halt ihn doch mal an und frag ihn ;-)
    ...wenn dir dann ne Schusswaffe entgegenlächelt, wird's wohl die Polizei gewesen sein...
    .................................................. ................

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