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Thema: Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr verstarb nach Einsatz

  1. #1
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    Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr verstarb nach Einsatz

    http://www.internetwache.brandenburg....php?id=499330

    Sonnenberg -
    Gemeinsame Presseerklärung
    Amt Gransee und Gemeinden und Schutzbereich Oberhavel:



    Am Dienstag, den 12.02.2008, gegen 04.00 Uhr, kam es in der Sonnenberger Dorfstraße nach dem derzeitigen Erkenntnisstand zu einem Schwelbrand in einem Doppelhaus. Die Bewohner des Hauses bemerkten das Feuer rechtzeitig und konnten sich in Sicherheit bringen. Die schnell am Einsatzort eingetroffene Freiwillige Feuerwehr Gransee nahm sofort die Löscharbeiten auf. Während dieser Arbeiten verlor ein 47-jähriger Kamerad, er war mit Atemschutztechnik mit einem weiteren Kameraden zur Erkundung in dem Haus eingesetzt, das Bewusstsein. Trotz der sofortigen nach der Bergung vor Ort und später im Krankenhaus erfolgten intensiven ärztlichen Behandlung verstarb der 47-jährige Feuerwehrkamerad.

    Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zu den näheren Umständen des Unglücksfalles sowie zur bisher unbekannten Ursache des Schwelbrandes aufgenommen.

    Der Brand konnte gegen 05.55 Uhr gelöscht werden. Weitere Personen kamen nicht zu Schaden. Die Doppelhaushälfte ist zurzeit nicht mehr bewohnbar. Es entstand schwerer Sachschaden. Insgesamt waren zehn Feuerwehren aus dem Bereich Gransee mit etwa 70 Kameraden vor Ort.



    Mein Beileid der Familie, und den Kameraden!
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  2. #2
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    Nicht gut! Mein Beileid den Angehörigen...
    Infarkt?
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  3. #3
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    HEY! Verdammt noch mal! Ihr werdet OT! UND das passt hier so gar nicht hin!
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  4. #4
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    Besser so?
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  5. #5
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    Zitat Zitat von FFWBRK Beitrag anzeigen
    Oder einfach wie schon in einem anderen Thread beschrieben um die aufregung bei den ganzen Feuerwerhlern.....!!!
    Sag mal die Aussage ist doch nicht dein Ernst oder??? Des gibts doch nicht!!

    Wir machen fast alle was anderes Berfusmäßig, klar geht da der Puls hoch wenn der Piepser geht, ich muss plötzlich umschalten auf Einsatz und womöglich Menschenrettung, des geht nicht ohne Anspannung von sich...

    Und es steht nirgendwo das der Kamerad vor Aufregung einen Fehler gemacht hat. Er ist zusammengebrochen... Leider nicht der erste bei Atemschutzeinsätzen. Ich glaube du solltest mal mit PA durch einen Belastungsraum und Strecke durch, dann weißt du was da los ist...

    Des sind einfach enorme körperliche Belastungen. dazu kommt noch das dich er Piepser aus dem Schlaf reißt und dann musst du top fit sein... des lässt sich mit Rettungsdienst einfach nicht vergleichen, von den körperlichen Belastungen her.

    Und dann hast du nicht besseres zu tun als hier müll zu verbreiten, obwohl ein Kammerad zu tode gekommen ist, gehts dir eigentlich noch gut...

    Mein herzliches Beileid den Angehörigen und allen Freunden.

    mfg

  6. #6
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    Servus!

    OT-Beiträge gelöscht!

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  7. #7
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    Mein Beileid den Hinterbliebenen

    Was soll mir dieser Beitrag und die wirren Postings sagen???

    Im Topposting bzw. in dem/den Bericht/en darüber steht nichts aussagekräftiges über das man auch nur ansatzweise diskutieren könnte und nur zum "Stimmung machen" ist die Sache m. E. zu ernst und traurig.
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  8. #8
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    Mich würds nicht wundern, wenn die FUK nichts zahlt.

  9. #9
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    Mich würds nicht wundern, wenn die FUK nichts zahlt.
    Wie kommst Du darauf? Internistische Erkrankungen sind zwar bis auf Ausnahmefälle nicht bg-lich, aber immerhin ist ein Kamerad unmittelbar bei einem Einsatz zu Tode gekommen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    auslöser war kein sachgegenstand ( z.B. chir verletzungen ) , es sind nicht mehrere personen betroffen. infarkt o.ä. kann auch im alltag passieren -> argumente FUK. die zahlen keinen cent !
    Geändert von hänschenklein (12.02.2008 um 19:27 Uhr)

  11. #11
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    auslöser war kein sachgegenstand ( z.B. chir verletzungen ) , es sind nicht mehrere personen betroffen. infarkt o.ä. kann auch im alltag passieren -> argumente FUK. die zahlen keinen cent !
    wo steht das?
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    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  12. #12
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    Soweit ich weiß (das muss nicht unbedingt was heißen) zahlen Unfallkassen immer, wenn sich ein Todesfall während der Arbeit ereignet, unabhängig vom Auslöser, wenn kein anderer Versicherer zahlen muss. Ich lasse mich da allerdings gerne eines Besseren belehren. Gerne auch mit Quellenangaben.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
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    dürfte doch eigentlich vergleichbar sein mit schule oder?

    Wenn da jmd aufem Hinweg zur Schule nen Unfall hat, ist das auch ein Schulunfall und nicht privat.

    Und en Unfall im Straßenverkehr hat nun weiß Gott nichts damit zu tun, ob sich jmd gerade aufem Schulweg befindet oder auf ner Freizeitreise.

    lg

  14. #14
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    All diese Fragen regelt doch die RVO.
    Wer, wann, wieviel und an wen zahlen muß.
    Gruß Carsten
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  15. #15
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    Das regelt seit mehreren Jahren das SGB VII und nicht mehr die RVO.

    Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt keineswegs immer, wenn irgendetwas während der Arbeit passiert. Wer während eines theoretischen Dienstes mit Herzinfarkt umkippt, kann das nicht auf die Feuerwehrtätigkeit zurückführen.
    In dem hier diskutierten Fall würde ich von einem Arbeits-/Dienstunfall ausgehen.

    Wer beim Bürojob einen Schlaganfall erleidet bekommt auch nichts von der BG, genau so wenig für die Erkältung durch Zugluft oder der verdorbene Magen durchs Kantinenessen: Alles persönliches Lebensrisiko und nicht auf die Tätigkeit zurückzuführen. Das kann soweit gehen, dass ein Sturz auf der Treppe versichert ist, wenn man auf dem Weg zum Kopierer ist und die Hände nicht frei hat, aber nicht, wenn man während der Mittagspause zur Kantine geht.

    Drei Voraussetzungen müssen für einen Arbeitsunfall gegeben sein:
    Eine versicherte Person erleidet bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall (plötzliches, von außen auf dem Körper einwirkendes Ereignis), der zu einem Körperschaden oder zum Tod führt. Der Unfall muss hierbei auf die versicherte Tätigkeit zurückzuführen sein.

    Versicherte Person und versicherte Tätigkeit sind hier gegeben, ob es ein Unfall war? Im Allgemeinen gehen die FUK in die Richtung, solche Unfälle als Dienstunfall anzuerkennen, wenn der internistische Notfall (sofern es überhaupt eienr war!) unmittelbar auf das Einsatzgeschehen (Anstrengung im Innenangriff) zurückzuführen war.
    Beliebtes Beispiel hierfür ist auch der Maschinist, der beim Scheunenbrand beim x-ten Versuch, die TS anzukurbeln, mit einem HI zusammenbricht.

    Es stimmt, dass Wegeunfälle den Arbeitsunfällen gleichgestellt sind, also auch Unfälle auf dem unmittelbaren Weg vom Wohnort zur Stelle der Tätigkeit und zurück versichert sind (mit einigen Ausnahmen für Umwege wegen Kinderbetreuung, Fahrgemeinschaften u. ä.). Das ganze gilt für alle bei der gesetzlichen Unfallversicherungen, als Arbeitnehmer (BG), Schüler, Studenten, Arbeitnehmer des Bundes, der Länder und der Kommunen (GUV usw.) oder auch Feuerwehrleute (FUK).

    Aber wenn die Unfallversicherungsträger nicht zahlen, bleibt jedem noch die Krankenkasse und die hoffentlich zusätzlich abgeschlossenen Versicherung (Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung für Hinterbliebene).

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