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Ich denke dir Ursprüngliche Frage war, welche Art von Sondersignalen Pressevertreter nutzen dürfen.

Leider Gottes zur Zeit KEINE !!
Ich würde mal eher sagen: Gott sei Dank.

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Ich selbst bin Journalist und habe mich mit diesem Thema beschäftigt.
Blaues Licht geht gar nicht, wird immer geahndet, wenn man erwischt wird.
Und das ist auch vollkommen in Ordnung so. Stell Dir mal vor, dass jeder Schreiberling eines lokalem Laberblattes mit Sonderrechten unterwegs ist und das am Besten noch zu einer Ölspur.

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Eine gelbe Rundumleuchte wird in der Regel, von den BOS toleriert, da man wenn zb. ein Unfall auf der Autobahn ist, auch die Rettungsgasse nutzt um zum Einsatzort zu kommen.
Und dadurch auch völlig gerechtfertigt nachfolgende Rettungskräfte behindert- klar der Bildzeitungsleser will ja sein täglich Blut.

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Oder noch besser, zur Absicherung, bei einer Vollsperrung der Autobahn, fahre ich auch schonmal angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn auf, um zu Örtlichkeit zu gelangen.
Hä?
Mit welchem Recht?
Hältst Du Deine Tätigkeit für so erhaben?
Ich dürfte kein Polizeibeamter in Deiner Nähe sein.

Zum Thema Pressesprecher der Feuerwehr:

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Wenn er dies macht, was bei der FF oft vorkommt, sehe ich ganz klar einen unlauteren Wettbewerb, denn dieser wird mit der FF zusammen alarmiert und hat die möglichkeit mit Sonder und Wegerechten zur Einsatzstelle anzureisen.
Dies wiederum bedeutet, meist haben diese die besseren Bilder zb. Rettung der Bewohner über Drehleitern et.

Unsereins, verdient sein Brot mit diesen Bildern und uns entstehen kosten.
Auch wenn wir nichts verkaufen oder veröffentlichen.

Das ist nicht Fair.

Unglaublich.
Willst Du etwa daraus ein Recht herleiten, dass Du und Deinesgleichen eure neugierigen Rüssel in laufende Rettungsarbeiten stecken könnt?
Ich fasse es nicht, aber ich kann Dir zumindest mal ansatzweise meine Reaktion als Rettungsdienstangehöriger oder Angehöriger des Verletzten erläutern, die für Dich wohl weniger angenehm ausfallen würde.


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Ich selbst habe beim Landesministerium NRW für Verkehr um eine Sondergenehmigung gebeten, eine weiße Stroboskopleuchte auf meinem Fahrzeug zu montieren, um dringliche Einsatzfahrten zu kennzeichnen.
Wir handeln grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
bsp.
Die Du hoffentlich nie bekommen wirst.
Vielleicht hast Du zufällig mal dran gedacht, dass Du mit einer solchen Lampe auch durch Blendung den restlichen Verkehr gefährden kannst?


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Der Einsatzort ist 25 km von meinem Standort entfernt.
Es ist Nacht und die Autobahnen sind ziemlich leer.
Bei uns im Ruhrgebiet, haben wir noch zum Glück genügend Autobahnen, auf denen es kein Tempolimit gibt.

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Ergo ich komme Nachts auf einer leeren AB mit 200 Sachen auf der linken Spur angerauscht und ein Idiot, der meint ich bin zu schnell, zieht nach Links um mich auszubremsen.

Was mach ich ???

Lichthupe ? - verboten
Recht überholen ? - verboten
Gelbes Blink oder rundumlicht - Interessiert ihn nicht

Weiße leuchte ? - kennt er nicht, ist Irritiert, fährt rechts rüber.
Und baut vielleicht wegen gerade dieser "Irritierung" einen Unfall.
Oh Mann.....
Naja, Hauptsache Du hast Deine Bilder im Kasten.


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Ich bin schon der meinung, das wir als Jouirnalisten, keine sonder und wege rechte bekommen sollen.
Auch wir müssen uns an Tempolimits und Rote Ampeln halten.
*grööhl*

Aber mit weissem Stroboblitzer nachts mit 200 Sachen die Leute von der linken Spur scheuchen....


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Aber Ausnahmen wie gerade genannt, sollten eingeführt werden.
Auf gar keinen Fall. Wild- West im Strassenverkehr, braucht wegen ein paar Bildchen kein Mensch!

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Nicht um den Verletzten noch im Auto zu Filmen, wie er da in einer Blutlache liegt.
Dies will eh keiner sehen.

Aber im richtigen Winkel gefilmt und fotografiert, sieht man nur Rettungskräfte nicht die Verletzten.
Da fehlen mir die Worte!

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So das sollte reichen.
Stimmt, die Ferien gehen bald zu Ende, nicht?

Gruss
Fuxe