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Thema: Stellvertretender Zugführer, Ausbildung

  1. #16
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    Ja klar Carsten nun macht auch alles einen Sinn - ich hatte das mit den FM-Zug schon wieder völlig verdrängt ;-)

    Nun weiß ich auch wo der Fehler lag - ich hatte keinen Bezug von Deinem ersten Posting zu Welpe's Posting hergestellt.
    Gruß Carsten
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  2. #17
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    Ja,

    da haben wir mal wieder was gelernt...
    Man sollte so spät nicht mehr im Forum schreiben ;-)

    Ist mir auch schon öfter passiert ;-)

    Gruß
    Carsten
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    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  3. #18
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    Ja stimmt genau und deshalb werde ich jetzt auch mal QRT machen und auf die 4-Meter gehen.
    Gruß Carsten
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  4. #19
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    Ihr habt die gleichen Ansichten wie ich. Für uns ist es klar, der Stellvertreter muss den ZF ersetzen können und somit den gleichen Ausbildungsstand haben.

    Nur wie sieht es mit rechtlichen Grundlagen für diese Behauptung aus? Wo sind die zu finden?

  5. #20
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    Rechtlich ist vielleicht ein wenig unpassend ausgedrückt - es gibt ein Anforderungsprofil für den Zf und dessen Stellvertreter welches erfüllt sein muß damit jemand diese Aufgabe/Tätigkeit auch ausführen kann und auch darf.

    Darin sind enthalten alle für die Lehrgangszulassung benötigten Voraussetzungen sowie der Inhalt des zu vermittelnden Lehrstoffes in der Ausbildung zum Zf.

    Info's darüber kannst Du bei der zuständigen LFS, der Kreisfeuerwehrzentrale, dem Feuerwehramt oder dem Innenminsterium/-behörde erhalten.
    Gruß Carsten
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