Ihr habt die gleichen Ansichten wie ich. Für uns ist es klar, der Stellvertreter muss den ZF ersetzen können und somit den gleichen Ausbildungsstand haben.
Nur wie sieht es mit rechtlichen Grundlagen für diese Behauptung aus? Wo sind die zu finden?
Ihr habt die gleichen Ansichten wie ich. Für uns ist es klar, der Stellvertreter muss den ZF ersetzen können und somit den gleichen Ausbildungsstand haben.
Nur wie sieht es mit rechtlichen Grundlagen für diese Behauptung aus? Wo sind die zu finden?
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