Ihr habt die gleichen Ansichten wie ich. Für uns ist es klar, der Stellvertreter muss den ZF ersetzen können und somit den gleichen Ausbildungsstand haben.
Nur wie sieht es mit rechtlichen Grundlagen für diese Behauptung aus? Wo sind die zu finden?
Ihr habt die gleichen Ansichten wie ich. Für uns ist es klar, der Stellvertreter muss den ZF ersetzen können und somit den gleichen Ausbildungsstand haben.
Nur wie sieht es mit rechtlichen Grundlagen für diese Behauptung aus? Wo sind die zu finden?
Rechtlich ist vielleicht ein wenig unpassend ausgedrückt - es gibt ein Anforderungsprofil für den Zf und dessen Stellvertreter welches erfüllt sein muß damit jemand diese Aufgabe/Tätigkeit auch ausführen kann und auch darf.
Darin sind enthalten alle für die Lehrgangszulassung benötigten Voraussetzungen sowie der Inhalt des zu vermittelnden Lehrstoffes in der Ausbildung zum Zf.
Info's darüber kannst Du bei der zuständigen LFS, der Kreisfeuerwehrzentrale, dem Feuerwehramt oder dem Innenminsterium/-behörde erhalten.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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