Eben. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..
Prinzipiell ist gegen Mithören ja nichts zu sagen (außer das es illegal ist..), sofern es nicht in der Öffentlichkeit benutzt wird..
Wenn es in der Öffentlichkeit genutzt wird und darüber beschwerden eingehen, sollte man die Personen das erste mal vllt. verwarnen, und wenn das wieder passiert, eine vorrübergehende "Beurlaubung" (~2 Wochen) veranlassen. Was bringt ihm der tollste, wichtigste FME, wenn er nicht mit ausrücken darf? ;-) (Darf er überhaupt mit ausrücken? Oder ist er noch in der JF?)