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Thema: Handhabung von selbstbeschafften Meldern - Mithören...

  1. #16
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    hi,
    dann hat er m.E. glück gehabt...

    bei uns im landkreis haben nur führungsdienstgrade den melder offen.
    aber ich hab von einigen nachbarwehren schon gehört das solches gedultet wird und deren kameraden den melder ebenfalls offen haben.
    mehr kann ich dazu auch nicht sagen, denn sogar meiner hat mithören freigeschaltet. ist aber in unserer wehr bekannt da ich gerätewart und unter anderem auch für funk zuständig bin und da hat auch keiner ein problem damit.

    ich bin eher dafür, einem den melder zu nehmen, oder wie die anderen schon geschrieben haben, der nicht dafür geeignet ist, bzw. nicht so weit ("reif") ist. (wie alt ist denn der gesagte jüngere kamerad???)
    bei uns rennt niemand im supermarkt rum, protzt oder ähnliches.
    wie gesagt ich könnte jederzeit ins gerätehaus fahren und das funkgerät anschalten.
    dann hab ich die gleiche funktion und sprechfunklehrgang hab ich auch schon hinter mir.

    setzt halt einfach eine gewisse geistige reife voraus.
    nur wie könnte man diese testen?

    ich persönlich würde diejenigen aufklären über mögliche gerichtliche folgen und ihnen eine frist geben den melder wieder umzuproggen.
    wenn das zum besagten zeitpunkt nicht geschehen ist, dann wird mit anzeige gedroht.

    mehr kann man persönlich nicht machen
    Geändert von Gorm (19.01.2008 um 18:26 Uhr)
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  2. #17
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    Nein natürlich nicht.sie wollten sich grad auf den weg zu Ihm nach Hause machen als sie vermutlich einen anderen einsatz bekammen und mit sondersignal weg fuhren.Typischer fall von Schwein gehabt

  3. #18
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    Zitat Zitat von alphapoc Beitrag anzeigen
    Ich hab da a ne storry.Ein Kamerrad von uns kam in ein Polizeikontrolle aber hatte, seinen FME auf mithören und wurde darauf angesprochen.Aber die wollten nur seinen nachweiß für seinen Sprechfunkerlehrgang sehen.
    Wenn es so war, typischer Fall von Schwein gehabt für Ihn!

    Die Sprechfunkausbildung berechtig keinesfalls zum "Nichtdienstlichen" Mithören.
    Das hätte auch mit einer Anzeige wegen Verstoss gegen das TKG enden können!
    Und dafür ist es völlig wurscht ob jemand seine 24h abgesessen hat oder nicht.
    Das interessiert niemanden!

    Es bleibt dabei: Nur besondere Funktionsträger sind berechtig auch ausserhalb eines konkreten Anlasses mithören zu können!
    Das es nich immer so Streng gehandhabt wird und man nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen soll, steht da auf einem anderem Blatt!

    Nochmal zum Fall des TE:
    Wie schon geschrieben könnt Ihr gegen den offenen Melder selbst NICHTS machen.
    Mithören ist aber natürlich verboten. Man könnte Ihn Anzeigen oder Disziplinarisch gegen ihn vorgehen (Suspendierung!).
    ABER: Da ihr wohl alle in der hinsicht nicht "sauber" seit, würde der so gemaßregelte natürlich sofort eine "nette" Aussage machen. Und dann trefft ihr euch halt alle gemeinsam vorm Kadi.
    Es ist halt völlig egal ob jemand 20 Jahre oder 20 Tage dabei ist. Kein Wehrführer (o.ä.) KEIN Mithöhren! Und rechtlich ist es darüberhinaus ausserdem auch völlig egal ob jemand im stillen Kämmerlein unberechtigt zuhört, oder in der vollen Kneipe!

    Daher bleibt nur die einzige Möglichkeit mit ihm ein ERNSTES Gespräch zu führen und ihm zu verstehen zu geben das er sich so unbeliebt macht!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  4. #19
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    Wenn es mehrere Zeugen gibt, das derjenige/die den Melder in der Öffentlichkeit auf Mithörfunktion haben, würde ich (also der Wehrleiter) Ihn ganz einfach vor allen Kameraden zum Dienst zur Rede stellen. Ein paar schlimme Sachen noch ausdrucken, was passieren könnte (Geldstrafe,Knast, etc. ) und Ihn dafür unterschreiben lassen. Sollte der Fall nocheinmal passieren, muss er mit weiteren Maßnahmen rechnen... (Anzeige und und und).

    Melder einziehen und so, würde ich sein lassen.....


    *Meine Meinung*

  5. #20
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    Zitat Zitat von Holger2784 Beitrag anzeigen
    Wenn es mehrere Zeugen gibt, das derjenige/die den Melder in der Öffentlichkeit auf Mithörfunktion haben, würde ich (also der Wehrleiter) Ihn ganz einfach vor allen Kameraden zum Dienst zur Rede stellen.
    Oh ja, klasse, erstmal blosstellen...
    Das ist furchtbar schlechter Stil für eine Führungsperson.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  6. #21
    funki112 Gast
    Wir sprechen hier von einem 17jährigen Frischling... Und ich glaube nicht, dass er sich in jeglicher Hinsicht mit der Gesetzeslage auskennt oder die möglichen Folgen kennt.

  7. #22
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    Zitat Zitat von Grisuchris Beitrag anzeigen
    Oh ja, klasse, erstmal blosstellen...
    Das ist furchtbar schlechter Stil für eine Führungsperson.
    Also, jetzt weist du's!

    Ich bin auch von einem jüngeren ausgegangen, weil Ältere machen das zu 99,9% sicherlich nicht....


    Zitat Zitat von funki112 Beitrag anzeigen
    Wir sprechen hier von einem 17jährigen Frischling... Und ich glaube nicht, dass er sich in jeglicher Hinsicht mit der Gesetzeslage auskennt oder die möglichen Folgen kennt.
    Wie gesagt, zieht Ihn einfach mal zum Dienst ran.....

  8. #23
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    also dann, aufklärung ist angesagt ;-)

    ach ja, jetzt kommts mir erst?
    ist der überhaupt berechtigt einen fme zu besitzn? ich mein jetzt feuerwehrmöglich!

    bei uns bekommen die nur einen nach abgeschlossener truppmann-ausbildung.
    denn nur der bekommt einen melder, der auch im einsatzfall mit darf!
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  9. #24
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    Reden wir gerade irgendwie aneinander vorbei?

    Es ist doch egal wie alt derjenige ist, der mit einem offenen FME rumläuft. Wenn ihn seine Führungskraft jetzt einfach erstmal vor allen Kameraden blosstellt, dann sollte diese Führungskraft vielleicht doch mal auf eine Fortbildung zum Thema Menschenführung...
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  10. #25
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    Wie schon des Öfteren gesagt... "Derjenige, der hier ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!"

    Mal ganz im Ernst, mindestens 90% (wahrscheinlich sogar mehr) der Mitglieder dieses Forums haben auch mal so angefangen, haben auch jetzt noch die Mithörfunktion im Melder aktiviert bzw. nen Scanner oder gar n Funkgerät zu Hause stehen.

    Also, warum soll jetzt dieser eine Kerl zum Bauernopfer werden?

    Das allereinfachste: Man setzt sich einfach mal vor oder nach dem Dienst mit ihm zusammen (alleine natürlich) und spricht ihn auf den Sachverhalt an. Dann kann man ihm ja in aller Ruhe erklären, dass einem zu Ohren gekommen ist, dass er mit seiner Mithörschaltung "hausieren" geht und den Unmut, der bisher dadurch entstanden ist, erläutern. (Zzgl. der rechtlichen Konsequenzen natürlich)
    Dann bittet man ihn höflich, die Mithörfunktion doch nur noch im stillen Kämmerlein zu nutzen und gut ist es.

    Hält er sich dran, ist alles gut. Hält er sich nicht dran, wird er schon eines Tages seinen Meister finden und er hat sein Verfahren am Hals. Aber man muss ja nun nix vom Zaune brechen und die jungen Kammeraden anschwärzen.
    JEDER hier hat mal ganz klein angefangen und war wahrscheinlich stolz wie Oskar, seinen ersten Melder zu haben.

    Manche Leute muss man nur mal DEZENT auf das richtige Verhalten hinweisen. Aber ohne Anzeige, Disziplinarverfahren o.ä.

  11. #26
    funki112 Gast
    Zitat Zitat von Gorm Beitrag anzeigen
    also dann, aufklärung ist angesagt ;-)

    ach ja, jetzt kommts mir erst?
    ist der überhaupt berechtigt einen fme zu besitzn? ich mein jetzt feuerwehrmöglich!

    bei uns bekommen die nur einen nach abgeschlossener truppmann-ausbildung.
    denn nur der bekommt einen melder, der auch im einsatzfall mit darf!
    Nein, bei uns ist das so geregelt das jeder Aktive mit darf. Die neuen ohne Truppmannausbildung aber nur bis max. zur Verteilerlinie... Von daher dürften auch alle einen Melder haben, wenn denn genug da wären.

  12. #27
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    achso, alles klar!
    weil bei uns darf nur der mit, der die tm-ausbildung abgeschlossen hat UND über 18 ist.
    haben wir halt bei uns so in der ff geregelt
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  13. #28
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    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Wie schon des Öfteren gesagt... "Derjenige, der hier ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!"

    Mal ganz im Ernst, mindestens 90% (wahrscheinlich sogar mehr) der Mitglieder dieses Forums haben auch mal so angefangen, haben auch jetzt noch die Mithörfunktion im Melder aktiviert bzw. nen Scanner oder gar n Funkgerät zu Hause stehen.

    Also, warum soll jetzt dieser eine Kerl zum Bauernopfer werden?

    Das allereinfachste: Man setzt sich einfach mal vor oder nach dem Dienst mit ihm zusammen (alleine natürlich) und spricht ihn auf den Sachverhalt an. Dann kann man ihm ja in aller Ruhe erklären, dass einem zu Ohren gekommen ist, dass er mit seiner Mithörschaltung "hausieren" geht und den Unmut, der bisher dadurch entstanden ist, erläutern. (Zzgl. der rechtlichen Konsequenzen natürlich)
    Dann bittet man ihn höflich, die Mithörfunktion doch nur noch im stillen Kämmerlein zu nutzen und gut ist es.

    Hält er sich dran, ist alles gut. Hält er sich nicht dran, wird er schon eines Tages seinen Meister finden und er hat sein Verfahren am Hals. Aber man muss ja nun nix vom Zaune brechen und die jungen Kammeraden anschwärzen.
    JEDER hier hat mal ganz klein angefangen und war wahrscheinlich stolz wie Oskar, seinen ersten Melder zu haben.

    Manche Leute muss man nur mal DEZENT auf das richtige Verhalten hinweisen. Aber ohne Anzeige, Disziplinarverfahren o.ä.


    Ist ja alles soweit richtig, es soll ja auch keiner gleich ne Anzeige machen.....

    Man kann ja auch zum Dienst mal das Thema ansprechen, muss ja keine Namen nennen. Derjenige wird dann sich schon angesprochen fühlen....

    Als ich 17 war, habe ich das für mich behalten,zwecks Melder offen...

    Derjenige muss ja sicherlich schon bissl was wissen, wenn er sich schon einen Melder bestellt...

  14. #29
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    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Wie schon des Öfteren gesagt... "Derjenige, der hier ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!"

    Mal ganz im Ernst, mindestens 90% (wahrscheinlich sogar mehr) der Mitglieder dieses Forums haben auch mal so angefangen, haben auch jetzt noch die Mithörfunktion im Melder aktiviert bzw. nen Scanner oder gar n Funkgerät zu Hause stehen.

    Also, warum soll jetzt dieser eine Kerl zum Bauernopfer werden?

    Das allereinfachste: Man setzt sich einfach mal vor oder nach dem Dienst mit ihm zusammen (alleine natürlich) und spricht ihn auf den Sachverhalt an. Dann kann man ihm ja in aller Ruhe erklären, dass einem zu Ohren gekommen ist, dass er mit seiner Mithörschaltung "hausieren" geht und den Unmut, der bisher dadurch entstanden ist, erläutern. (Zzgl. der rechtlichen Konsequenzen natürlich)
    Dann bittet man ihn höflich, die Mithörfunktion doch nur noch im stillen Kämmerlein zu nutzen und gut ist es.

    Hält er sich dran, ist alles gut. Hält er sich nicht dran, wird er schon eines Tages seinen Meister finden und er hat sein Verfahren am Hals. Aber man muss ja nun nix vom Zaune brechen und die jungen Kammeraden anschwärzen.
    JEDER hier hat mal ganz klein angefangen und war wahrscheinlich stolz wie Oskar, seinen ersten Melder zu haben.

    Manche Leute muss man nur mal DEZENT auf das richtige Verhalten hinweisen. Aber ohne Anzeige, Disziplinarverfahren o.ä.
    meine worte
    wobei ich bei solchen gesprächen für harte worte bin
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  15. #30
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    meine worte
    wobei ich bei solchen gesprächen für harte worte bin
    Logisch! Und dann sollte es eigentlich bei jedem "klick" machen!

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