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Thema: LED-Blitzer im Kotflügel, zugelassen??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    P.S.: Welchen Sinn hätten denn die Leuchten an der Stelle? (Oder sollen die nur cool aussehen? *g*)

    Nene... das hat nichts mit "Cool" zu tun. Unsere Ausfahrt von der Wache ist nur sehr unübersichtlich. Nicht nur für uns, sondern auch für die anderen Verkehreteilnehmer. Wir müssen uns (mit dem neuen Sprinter) immer in die Strasse "reintasten"<--Jaja ich weiss das muss auch so sein. Also keine Belehrungen!!!!!

    Jedoch sind die Fahrzeige auch sehr hoch und der Blaulichbalken nicht immer gut einzusehen. Für jeden PKW-Fahrer würde es mit Sicherheit auch eine Hilfe sein, wenn die Dinger im Kotflügel sitzen würden. Man könnte sie ja auch nur b.B. einschalten?! Die gelben Heckblitzer dürfen ja auch nur im Stand und mit angezogener Handbremse eingeschaltet werden.

    CU
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  2. #2
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    Wie wäre es mit einer Ampel oder zumindest einem Schild mit einer gelben Warnleuchte vor der Ausfahrt?

  3. #3
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    Hier mal ein Video was einen RTW mit diesen seitlichen Blitzern zeigt...
    Ich habe erst letzte Woche wieder mit 3 Kollegen der BF darüber gesprochen, die gerade sich diese Blitzer in der Großstadt wünschen....weil die von den Leuten in der Kreuzung am besten und am ersten gesehen werden, wenn man sich durch die Schlange nach vorne durchkämpft und dann in die Kreutzung biegt....

    http://www.rescue911.de/details.php?...17&mode=search
    Im Video zähle ich jetzt 4 Frontblitzer, der Balken und die seitlichen ;)

  4. #4
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Wie wäre es mit einer Ampel oder zumindest einem Schild mit einer gelben Warnleuchte vor der Ausfahrt?
    Es ist ja keine Ausfahrt auf die Hauptstraße, sondern von einer Nebenstrße auf die. Da kannste keine Ampel aufstellen. Vorallem erklär das mal der Gemeinde: "Baut mir dochmal eine Ampelanlage an diese Kreuzung. Straßen kommen von vier Seiten. Kosten=??€" Die schmeissen einen gleich wieder raus!! Wir sind nicht aus Bayern. Die haben das Geld für solche Spielereien!

    Warnleuchte ist da genauso wenig möglich!

    CU
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Hasenmelker Beitrag anzeigen
    Es ist ja keine Ausfahrt auf die Hauptstraße, sondern von einer Nebenstrße auf die. Da kannste keine Ampel aufstellen. Vorallem erklär das mal der Gemeinde: "Baut mir dochmal eine Ampelanlage an diese Kreuzung. Straßen kommen von vier Seiten. Kosten=??€" Die schmeissen einen gleich wieder raus!! Wir sind nicht aus Bayern. Die haben das Geld für solche Spielereien!

    Warnleuchte ist da genauso wenig möglich!

    CU
    Wo ein Wille ist....
    Fragt die Anwohner ob die gerne immer geweckt werden möchten, oder Ihr das Horn erst nach der Kreutzung anmachen dürft (jaa rechtlich muss man es sofort anschalten, aber die Anwohner bedanken sich ;)
    Und wenn das dann mehrere wollen wird man eine Lösung finden...

  6. #6
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Wo ein Wille ist....
    Fragt die Anwohner ob die gerne immer geweckt werden möchten, oder Ihr das Horn erst nach der Kreutzung anmachen dürft (jaa rechtlich muss man es sofort anschalten, aber die Anwohner bedanken sich ;)
    Und wenn das dann mehrere wollen wird man eine Lösung finden...
    Dürfen ist ja immer relativ. Wir nehmen schon Rücksicht auf die Anwohner. Deshalb ja auch die Idee mit den Seitenblitzern!
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Hasenmelker Beitrag anzeigen
    Dürfen ist ja immer relativ. Wir nehmen schon Rücksicht auf die Anwohner. Deshalb ja auch die Idee mit den Seitenblitzern!
    Kauf 2, geh binnen 10 Tagen zum TÜV und wenn der mit deinen Begründen beim "dran halten" letztendlich "nein" sagt, schick sie wieder zurück...

    Oder alternativ: Bei eurem zuständigen vom zuständigen Landesministerium anrufen und höflich nach der Sondergenehmigung fragen...


    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Kauf 2, geh binnen 10 Tagen zum TÜV und wenn der mit deinen Begründen beim "dran halten" letztendlich "nein" sagt, schick sie wieder zurück...

    MfG Fabsi
    Schlecht bei Neubeschaffung ;-) In der Garantiezeit werden wir mit Sicherheit keine Eingriffe am Fahrzeug vornehmen!

    Oder alternativ: Bei eurem zuständigen vom zuständigen Landesministerium anrufen und höflich nach der Sondergenehmigung fragen...
    Tja wenn die mir alles Rechtliche bestätigen, gut.

    CU
    Geändert von Hasenmelker (24.01.2008 um 07:26 Uhr)
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