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Thema: LED-Blitzer im Kotflügel, zugelassen??

  1. #16
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    Zitat Zitat von Bugs B© Beitrag anzeigen
    EDIT: auch dieses Fzg. hat am Heck LEDs die zur Seite wirken!
    Naja, da sind sie ja auch 1. nicht am Kotflügel und 2. in einer annehmbaren höhe ;)

    Desweitern gibt es natürlich Fahrzeuge, die anstatt der bisher üblichen RKLs nun LED-Segmente in die Aussenwand eingebettet haben, aber die sind ja dann als RKL zu betrachen und auch auf entsprechender höhe :)

    MfG Fabsi

  2. #17
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    Ich finde was dieses Thema angeht wird immer heisser diskutiert als es gekocht wird *g
    Den Tüv interessiert es in den meisten Fällen überhaupt nicht mehr, Hauptsache es sind blaue Dinger da die blinken. Es gibt bestimmt ein paar wenige TÜV Prüfer die das ganz genau nehmen und schimpfen. Aber die Erfahrungen die wir bei den letzten Fahrzeugbeschaffungen gemacht haben ist, das die TÜV Prüfer ihr Augenmerk auf andere Dinge legen. Ich bin der Meinung je besser man ein Sonderfahrzeug sieht, um so besser ist es.
    Und diese Argumente von wegen ein seitlich angebrachtes blaues Blinklicht bringt gar nichts nur an der Einsatzstelle zur Absicherung lasse ich nicht gelten !
    Dann sollen diejenigen bitte auch ihre Blaulichter während der Fahrt so abdecken das sie nur nach vorne blinken können. Oder es werden demnächst keine Blaulichter mehr angebaut sondern nur noch nach vorn gerichtete Leuchten. Erst im Stand dürfen die anderen dann auch leuchten.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  3. #18
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    Zitat Zitat von tower911 Beitrag anzeigen
    Und diese Argumente von wegen ein seitlich angebrachtes blaues Blinklicht bringt gar nichts nur an der Einsatzstelle zur Absicherung lasse ich nicht gelten !
    Bringe mir ein Argument, was dafür spricht...
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    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  4. #19
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    Dasselbe, welches sagt, das ein Blaulicht von der Seite sichtbar sein MUSS ! ;-)
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  5. #20
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    P.S.: Welchen Sinn hätten denn die Leuchten an der Stelle? (Oder sollen die nur cool aussehen? *g*)

    Nene... das hat nichts mit "Cool" zu tun. Unsere Ausfahrt von der Wache ist nur sehr unübersichtlich. Nicht nur für uns, sondern auch für die anderen Verkehreteilnehmer. Wir müssen uns (mit dem neuen Sprinter) immer in die Strasse "reintasten"<--Jaja ich weiss das muss auch so sein. Also keine Belehrungen!!!!!

    Jedoch sind die Fahrzeige auch sehr hoch und der Blaulichbalken nicht immer gut einzusehen. Für jeden PKW-Fahrer würde es mit Sicherheit auch eine Hilfe sein, wenn die Dinger im Kotflügel sitzen würden. Man könnte sie ja auch nur b.B. einschalten?! Die gelben Heckblitzer dürfen ja auch nur im Stand und mit angezogener Handbremse eingeschaltet werden.

    CU
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  6. #21
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    Wie wäre es mit einer Ampel oder zumindest einem Schild mit einer gelben Warnleuchte vor der Ausfahrt?

  7. #22
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    Hier mal ein Video was einen RTW mit diesen seitlichen Blitzern zeigt...
    Ich habe erst letzte Woche wieder mit 3 Kollegen der BF darüber gesprochen, die gerade sich diese Blitzer in der Großstadt wünschen....weil die von den Leuten in der Kreuzung am besten und am ersten gesehen werden, wenn man sich durch die Schlange nach vorne durchkämpft und dann in die Kreutzung biegt....

    http://www.rescue911.de/details.php?...17&mode=search
    Im Video zähle ich jetzt 4 Frontblitzer, der Balken und die seitlichen ;)

  8. #23
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Wie wäre es mit einer Ampel oder zumindest einem Schild mit einer gelben Warnleuchte vor der Ausfahrt?
    Es ist ja keine Ausfahrt auf die Hauptstraße, sondern von einer Nebenstrße auf die. Da kannste keine Ampel aufstellen. Vorallem erklär das mal der Gemeinde: "Baut mir dochmal eine Ampelanlage an diese Kreuzung. Straßen kommen von vier Seiten. Kosten=??€" Die schmeissen einen gleich wieder raus!! Wir sind nicht aus Bayern. Die haben das Geld für solche Spielereien!

    Warnleuchte ist da genauso wenig möglich!

    CU
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  9. #24
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    Zitat Zitat von Hasenmelker Beitrag anzeigen
    Es ist ja keine Ausfahrt auf die Hauptstraße, sondern von einer Nebenstrße auf die. Da kannste keine Ampel aufstellen. Vorallem erklär das mal der Gemeinde: "Baut mir dochmal eine Ampelanlage an diese Kreuzung. Straßen kommen von vier Seiten. Kosten=??€" Die schmeissen einen gleich wieder raus!! Wir sind nicht aus Bayern. Die haben das Geld für solche Spielereien!

    Warnleuchte ist da genauso wenig möglich!

    CU
    Wo ein Wille ist....
    Fragt die Anwohner ob die gerne immer geweckt werden möchten, oder Ihr das Horn erst nach der Kreutzung anmachen dürft (jaa rechtlich muss man es sofort anschalten, aber die Anwohner bedanken sich ;)
    Und wenn das dann mehrere wollen wird man eine Lösung finden...

  10. #25
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Wo ein Wille ist....
    Fragt die Anwohner ob die gerne immer geweckt werden möchten, oder Ihr das Horn erst nach der Kreutzung anmachen dürft (jaa rechtlich muss man es sofort anschalten, aber die Anwohner bedanken sich ;)
    Und wenn das dann mehrere wollen wird man eine Lösung finden...
    Dürfen ist ja immer relativ. Wir nehmen schon Rücksicht auf die Anwohner. Deshalb ja auch die Idee mit den Seitenblitzern!
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  11. #26
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    Zitat Zitat von Hasenmelker Beitrag anzeigen
    Dürfen ist ja immer relativ. Wir nehmen schon Rücksicht auf die Anwohner. Deshalb ja auch die Idee mit den Seitenblitzern!
    Kauf 2, geh binnen 10 Tagen zum TÜV und wenn der mit deinen Begründen beim "dran halten" letztendlich "nein" sagt, schick sie wieder zurück...

    Oder alternativ: Bei eurem zuständigen vom zuständigen Landesministerium anrufen und höflich nach der Sondergenehmigung fragen...


    MfG Fabsi

  12. #27
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Kauf 2, geh binnen 10 Tagen zum TÜV und wenn der mit deinen Begründen beim "dran halten" letztendlich "nein" sagt, schick sie wieder zurück...

    MfG Fabsi
    Schlecht bei Neubeschaffung ;-) In der Garantiezeit werden wir mit Sicherheit keine Eingriffe am Fahrzeug vornehmen!

    Oder alternativ: Bei eurem zuständigen vom zuständigen Landesministerium anrufen und höflich nach der Sondergenehmigung fragen...
    Tja wenn die mir alles Rechtliche bestätigen, gut.

    CU
    Geändert von Hasenmelker (24.01.2008 um 07:26 Uhr)
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  13. #28
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    Zitat Zitat von Hasenmelker Beitrag anzeigen
    Tja wenn die mir alles Rechtliche bestätigen, gut.
    Wenn du dem richtigen, die richtigen Fragen stellst: Ja...

    Wenns danach dann noch en Schreiben von deinem Oberhäupling an die gibt, gibts sogar ein Schreiben von denen zurück :)

    MfG Fabsi

  14. #29
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    Zitat Zitat von Hasenmelker Beitrag anzeigen
    Schlecht bei Neubeschaffung ;-) In der Garatiezeit werden wir mit Sicherheit keine Eingriffe am Fahrzeug vornehmen!
    Vorschlag für diesem Fall:

    Eine Vorrüstung (bestehend aus Schalter, Kontrollleuchte, Relais, Sicherung und Kabel mit "offenem Ende" ) mitbestellen und einbauen lassen.
    Dann nimmst Du keinen "Eingriff" in die Elektrik vor, sonder schliesst es nur zusätzlich an. Somit bleibt die Garantie für die restliche Schaltung erhalten.

    Gruß

    Torsten
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    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  15. #30
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    Zitat Zitat von Actros Beitrag anzeigen
    Vorschlag für diesem Fall:

    Eine Vorrüstung (bestehend aus Schalter, Kontrollleuchte, Relais, Sicherung und Kabel mit "offenem Ende" ) mitbestellen und einbauen lassen.
    Dann nimmst Du keinen "Eingriff" in die Elektrik vor, sonder schliesst es nur zusätzlich an. Somit bleibt die Garantie für die restliche Schaltung erhalten.

    Gruß

    Torsten
    Hallo...

    tja aber die Vorüstung zu bestellen kostet auch schnell 100€. Wenn Du meinen anderen Thread mitgelesen hast ( Beschaffungsgrenzen RTW), weisst Du das für die Spielerei dann kein Geld da ist. Ausserdem ist das auch wieder ein Eingriff in die Steuerung-->Garantieverlust! Das ist aber bei jeglichem Eingriff in die Zusatzelektronik der Fall. Auch wenn er noch so klein ist. Es kommt aber auch immer auf den Ausbauer an.

    CU
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