Zitat Zitat von Soeren_87 Beitrag anzeigen
Kann man schon so sagen.

Bei einem Einsatz hast du nur Sonderrechte, beim einem Alarm hast du zusätzlich auch noch Wegerecht. Wird aber auch schon bei der analogen Alarmierung in der Ansage unterschieden.
Hi,

bitte die §§ 35 und 38 der StVO durchlesen und Antwort nochmals überdenken ;)

MfG Fabsi ^^