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Thema: Gewährleistung

  1. #1
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    Gewährleistung

    Hallo!

    Eine kurze Frage...

    Wenn ich als Organisation mit e.V. etwas auf eBay oder sonst wie verkaufe, muß ich doch ein Jahr Gewährleistung geben, oder???

    Wie regelt Ihr das?

    Ein Weg wäre natürlich, das ich als Privatmann das meiner Organisation abkaufe und dann bei eBay verkaufe... aber ist das Rechtssicher?

    Gruß PelBB

  2. #2
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    Die Frage dürfte eher sein, ob ihr als gewerblicher oder privater Verkäufer tätig werden dürft.

    Als privater Verkäufer hast Du die Möglichkeit, in der Artikelbschreibung die Sachmängelhaftung auszuschließen, z.B. "Der Artikel wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Verkäufer gibt keine Garantieerklärung ab."

    Für den vorliegenden Fall solltest Du abwägen, wieviele Artikel in den eBay-Verkauf gelangen sollen. Sollte es sich zum Beispiel um drei verschiedene Funkmeldeempfänger (sozusagen Sammlerüberschuss) handeln, dürfte der Verkauf als privater Verkäufer unproblematisch sein.

    Sollte es sich aber zum Beispiel um eine größere Menge hochwertiger Geräte handeln, dürfte schnell der Verdacht aufkommen, gewerblich tätig zu sein. Das gilt insbesondere beim Verkauf von Neuware. Da dies neben der Gewährleistungspflicht vor allen Dingen steuerrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, ist hier unbedingt Vorsicht geboten.

    Siehe auch: http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=20955

    C-Elfe

  3. #3
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    Hmmm... binn ich als eingetragener Verein nicht automatisch gewerblicher Verkäufer?

    Der Link hat mir in dieser Frage leider nicht weitergeholfen...

  4. #4
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    Wer ist denn der Inhaber des ebay-Accounts? Der Verein?

    Gruß
    Sebastian

  5. #5
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    Noch niemand, aber ich überlege gerade, wie ich das möglichst unkompliziert und rechtlich Wasserdicht mache...?

    Mir wäre natürlich am liebsten, wenn der Verein der Inhaber des Accounts wäre, dann m´üßte ich mich mit eventuellen Problemen nicht belasten...

  6. #6
    Christian Gast
    Hallo,


    hat keinen direkten Bezug zum BOS-Funk -->> Off-Topic.

    Ggfs. in den ebay Support Foren nachfragen. Dort sollte es Fachleute zu diesem Thema geben.

  7. #7
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    Hallo,

    ich denke, dass ihr eher als "privater Verkäufer" einzustufen seid, da ihr eben nicht gewerbsmäßig verkauft.

    Interessant dazu auch: http://pages.ebay.de/help/sell/busin...ssaccount.html

    Gruß
    Sebastian

  8. #8
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    Hmmm...

    Das beantwortet meine Frage auch noch nicht hinreichend...

    Mir geht es reineweg um die Frage, ob ich auf Verkaufte Geräte Gewährleistung geben muß...

    Ein Rechtsanwalt, der sein geschäftlich genutztes Fahrzeug an Privat verkauft, muß ja auch Gewährleistung geben?

    Steuerlich ist es kein Problem...

  9. #9
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    Die Antwort ist ganz einfach: Habt Ihr einen Gewerbeschein, ist Eure Aufgabe das Verscherbeln von irgendwelchen Sachen? Nein? Dann Disclaimer (Gewährleistungsausschluss) mit in die Anzeige und gut ist.
    Solange Ihr nicht Kohle damit macht, wird Euch damit auch keiner an den Karren fahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    114
    Ist das vielleicht sogar ein gemeinnütziger Verein? Dann hast Du sowieso Probleme etwas mit Gewinn zu verkaufen...

  11. #11
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    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Ist das vielleicht sogar ein gemeinnütziger Verein? Dann hast Du sowieso Probleme etwas mit Gewinn zu verkaufen...
    Das stimmt so nun auch wieder nicht...

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