Hallo,
normalerweise ist soetwas in der Satzung des Vereins geregelt.
Bei uns z.B. wird mit der Einladung zur Versammlung bekanntgegeben, daß Änderungen der Tagesordnung bis eine Woche vor der Versammlung beim 1. Vorsitzenden ( bei mir ) in Schriftform beantragt werden können.
Sollte so ein Antrag eingehen ist der Vorsitzende verpflichtet diesen Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen und die geänderte Tagesordnung bei Beginn der Versammlung bekanntzugeben.

Solltest du nicht sicher sein wie dies in eurer Satzung geregelt ist, kannst du als Vereinsmitglied jederzeit Einsicht in die Satzung verlangen.
Ich hoffe ich konnte dir damit helfen, andernfalls kannst du dich gerne per PN bei mir melden.