Hab dienstlich heute die FwDV2 mal auseinandergenommen, und dabei auch unter dem hier diskutierten Aspekt geforscht. Dabei hab ich festgestellt, dass dort die Verfahrensweise, die RLP nun auch einführen wird, so genannt ist. Also: Gruppenführer als Voraussetzung für alle Ausbilderlehrgänge.
Allerdings sind dort die jeweiligen Fachlehrgänge für die Ausbildertätigkeit nicht voraussetzend genannt, also kann nach FwDV2 auch jemand AGT ausbilden, der selber nie auf dem AGT-Lehrgang war. Bei Maschinisten dito, Sprechfunk hab ich aber blöderweise vergessen...