Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 21 von 21

Thema: Nur Gf als Höhenretter?

  1. #16
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Korrekt: Wernersberg, Boppard (Bad Salzig), Ingelheim, Kaiserslautern, Saarburg und Trier

  2. #17
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    696
    OK OK 6 !!!!!!

    hab unsere vergessen :-)

  3. #18
    Registriert seit
    05.10.2004
    Beiträge
    141
    Es sind 7!
    Pirmasens hat auch eine.
    http://www.florian77.de/
    http://www.feuerwehr-pirmasens.de/

  4. #19
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von oliver229 Beitrag anzeigen
    Es sind 7! Pirmasens hat auch eine.[/url]
    Ja, allerdings keine von Landesseite unterhaltene/geförderte. Die Gründe dafür sind dir sicherlich bekannt. (Wobei ich das nicht so verstanden wissen möchte, dass ich die Einrichtung solcher kommunaler Gruppen neben den Landessondereinheiten grundsätzlich ablehne!).

  5. #20
    Registriert seit
    14.11.2007
    Beiträge
    127
    Wenn hier nicht von Immensen kosten die Rede wäre, würde ich glatt annehmen, dass die bei euch auch zu denen gehören, die meinen, Absturzsicherung und Höhenrettung wären dasselbe.
    Höhenrettung wird auch nicht auf Multiplikatorebene gemacht. Das ist ein Lehrgang mit 80 Stunden. Jährlich sind 72 Übungsstunden nachzuweisen. Und Höhenrettung am Standort ausbilden darf nur der, der außer dem Lehrgang "Spezielles Retten aus Höhen und Tiefen" auch den Zugehörigen Ausbilderlehrgang absolviert hat.
    Von dem her müsst ihr entweder eine HRG einrichten, damit die was von ihrem Lehrgang haben, oder schickt ihr für das geld lieber 10 leute auf Absturzsicherung.

    Ja, der HöRett Lehrgang ist sehr teuer. Auch hinterher ist die Sache sehr Material-/Kostenintensiv.

    Allerdings wird es euch nicht wirklich was bringen, wenn ihr nur 3 Leute zu Höhenrettern macht, wenn ihr nicht Mindestens noch jemanden auf Absturzsicherung schickt. Es ist völlig richtig, dass mindestens jeweils 2 Personen zusammenarbeiten. Im besten Fall 2 Retter pro Trupp. Wobei derjenige, der den Retter sichert, auch "nur" die Absturzsicherung haben muss.
    Es sind aber 2 Trupps erforderlich, um sinnvoll agieren zu können. Außerdem muss ja auch ein in Not geratener Retter befreit werden können. Also, minimalstbesetzung 2 retter, 2 sicherer.
    Dann darf aber nie einer Fehlen.

    Zum belegen des Lehrgangs SRHT sind einige Vorraussetzungen zu erfüllen:
    Truppführer, G26, G41, Atemschutzgeräteträger.

    Naja, ich merke schon,dass es dir stinkt, dass ausgerechnet Du nicht mit darfst. Aber überleg dir, ob du mit den hier gesammelten Argumenten so losballern willst. Sowas gibt nicht selten dicke Luft ;)

    Aber nachdem du ja eh im Februar auf GF-Lehrgang sollst, versteh ich deine Aufregung nicht *G* danach kannst du das ja auch machen, und alles ist wieder gut.

    gruß
    Geändert von Baerfunk (30.11.2007 um 12:04 Uhr)

  6. #21
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    696
    IST DEN DIESER BEITRAG UMSONST ????????????





    Zitat Zitat von MasterOfFire Beitrag anzeigen
    Jap das ist die Frage den es besteht ein GROßER unterschied zwichen Höhenretter (Techniche Höhenrettung) und Absturtzsicherung (Halten, Rückhalten, Vertikaler Vorstieg)


    definition Absturzsicherung:

    Die Absturzsicherung dient den Feuerwehren ausschließlich zum Sichern sowie zur Technischen Hilfeleistung und zur Brandbekämpfung in gröeren Höhen und Tiefen, wenn bei diesen Arbeiten ein freies Hängen der Einsatzkräfte im Seil ausgeschlossen werden kann.

    24 Ausbildungs Stunden + Schriftliche und Praktiche Prüfung


    definition Höhenrettung

    Die spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (Höhenrettung) dient den Feuerwehren speziell zur technischen Rettung, zu technichen Hilfeleistung und zur Brandbekämpfung in exponierten Lagen, wen zur Durchführung dieser Aufgabe ein freies Hägen der Einsatzkräfte im Seil erforderlich ist.

    80 Ausbildungs Stunden + Schriftliche und Praktiche Prüfung


    UND IN BEIDEN FÄLLEN:

    Die in der Absturzsicherung ausgebildeten Feuerwehrangehörige dürfen nicht als Multiplikator fungieren !!!!!!!


    Zu den kosten.


    Absturzsicherung: Ausrüstung und leehrgang kan von einer VG übernommen werden ist nicht die welt bei uns waren es 12 teilnehmer.
    Neu beschafung von Material hält sich auch in grenzen.




    Höhenrettung:

    Da gehts dan richtig ins Geld ... jeder einen eigenen Gurt.... viel verwendung vom Seil (seilmeter), nach einer gewissen zeit eine nachschulung, und immer Übugen abhalten...


    In RLP gibts 5 Höhenrettungs gruppen.....


    naja ich würde da nochmal nachfragen was die für einen Lehrgang machen vieleicht ist es für die Katz... was wollt ih mit 3 leuten die den Lehrgang Absturzsicherung haben... zur info man muss immer zu zweit sein und BEIDE müssen die ausbildung haben .... entweder steht einer herum oder keiner macht was weil 2 leute nicht zum einsatz kommen......

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •