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Thema: Wie Benzindieb stellen?

  1. #16
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    Zitat Zitat von Der Namenlose Beitrag anzeigen
    Für den Fall, dass jemand diesen Vorschlag ernst nehmen sollte:

    Lasst das sein!

    Das ist vorsätzliche Sachbeschädigung und damit genauso strafbar wie das Unterschlagen von Kraftstoff. Möglicherweise könnte ein Rechtfertigungsgrund greifen, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.
    Hi,

    dem kann ich mich eigendlich nur 100% anschließen...

    Denn wenn Ihr jetzt absichtlich z.B. Zucker in das Kraftstoffgemisch gebt um damit dem Dieb eins auszuwischen, so ist das tatsächlich Sachbeschädigung... Da hilft auch nicht das der Dieb den Kanister ja gar nicht hätte nehmen dürfen...
    Denn Ihr wusstet ja, das er den nehmen würde!

    Einen Rechtfertigungsgrund kann ich auch nicht finden...
    Denn das würde ja bedeuten das ein Rechtsgut zugunsten eines höherwertigen Rechtsgutes missachtet wird (z.B. Sachbeschädigung bei Personenrettung oder zur Rettung von BEDEUTEND höherwertigen Sachgütern...)

    Der Versuch den Dieb von Benzin in Gesamthöhe von vieleicht 100-200 Euro dadurch zu schnappen das Ihm ein Motorschaden verbunden mit Kosten von schnell mal 2000- vieleicht zu 10 000 Euro zugefügt wird, fällt da aber sicher nicht drunter!

    Mal ganz davon abgesehen das es ja auch immer noch Murphy gibt, der sicher dafür sorgen würde das z.B. bei einem größeren Einsatz dann genau dieser Kanister von irgendeinem gutgläubigen Kameraden in ein Einsatzmittel entleert wird!

    Es bleibt also nur das Ansprechen (Im Kreis ohne Namensnennung oder Persöhnlich) um damit den Diebstahl zu beenden, oder der Einsatz einer Videoüberwachung (offen/verdeckt) bzw. ungefährlicher Markiermittel!

    Wobei aber bei der verdeckten Videoüberwachung bestimmte Vorgaben einzuhalten sind.
    Ich denke die Vorschriften gelten hier Analog wie bei Firmen/ deren Beschäftigen...
    (Nur in begründeten Fällen, mit bestimmten Auflagen, nur unter einbeziehung der Personalvertretung)
    Einfach eine Kamera zu verstecken und draufloszufilmen innerhalb eines zu einer BEHÖRDE gehörenden Gebäudes führt sicher auch zu Problemen!

    Gruß
    Carsten
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  2. #17
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    Zitat Zitat von Wehrfreund Beitrag anzeigen
    Ihn schnappen und verwarnen.
    ...
    Sehr gut. Nur welche. Die Pulver für Außenanwendungen sind ja schon ganz gut, aber gibt es sowas auch fürs Benzin?
    ...
    Gruß,
    Wehrfreund
    Hi,

    natürlich gibt es soetwas...
    Das nennt sich "Solvent Yellow 124".

    Dies ist der Markierstoff der auch im Heizöl verwendet wird.
    (Allerdings nicht der Stoff der es Rot färbt, der ist zusätzlich. Der Rote Farbstoff ist sehr leicht zu entfernen und eigendlich "nur" für die Laien gedacht)

    Das SY-124 ist mit bloßem Auge fast nicht im Treibstoff zu erkennen und wird erst mit einer speziellen Reagenz deutlich Sichtbar! Der Zoll Testet immer auf Das SY124...

    Gruß
    Carsten
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  3. #18
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Wiso noch extra etwas machen, was eh schon gemacht ist???

    Für die, die es noch nicht wissen: Der Sprit in Deutschland ist zu seinen Nachbarländern chemisch markiert...

    Einfach mal bei der BuPol durchklingeln, die helfen euch da sicherlich gern weiter... Dann (und absprache mit denen und "nachzahlung" der Differenzbesteuerung) Sprit aus einem angrenzenden Land kaufen (Luxembourg, Niederlande, Polen usw.)...

    Dann könnt ihr genau sehe, wer jetzt eben Keinen Deutschen Sprit im Tank hat ;)

    MfG Fabsi
    Klasse Idee... welche Farbe verwendet den z.B Polen? In Deutschland gibt es, je nach Tankstelle,verschiedene Tönungen von: blau, rot, gelb und grün (andere hab ich noch nicht gesehen)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #19
    Wehrfreund Gast
    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hi,

    natürlich gibt es soetwas...
    Das nennt sich "Solvent Yellow 124".

    Dies ist der Markierstoff der auch im Heizöl verwendet wird.
    (Allerdings nicht der Stoff der es Rot färbt, der ist zusätzlich. Der Rote Farbstoff ist sehr leicht zu entfernen und eigendlich "nur" für die Laien gedacht)

    Das SY-124 ist mit bloßem Auge fast nicht im Treibstoff zu erkennen und wird erst mit einer speziellen Reagenz deutlich Sichtbar! Der Zoll Testet immer auf Das SY124...

    Gruß
    Carsten
    Das klingt interessant! Den Stoff selbst konnte ich noch nicht käuflich im Internet finden! Aber wenn er selbst in extremer Verdünnung, laut Wikipedia, nachweisbar ist, dann müssten doch zwei, drei Tropfen Heizöl in den Benzinkanister ausreichen, um ihn auch darin zu finden - oder können die paar Tropfen schon den Motor zerstören?

    Also bräuchte ich nur noch das Nachweisreagenz vom Zoll, die lassen da vielleicht mit sich reden.

    EDIT: Da scheint Salzsäure als Nachweis zu reichen, kann das sein?

    Viele Grüße,
    Wehrfreund
    Geändert von Wehrfreund (28.10.2007 um 22:04 Uhr)

  5. #20
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    gut
    wobei es immer noch meine sache ist was ich in meine benzinkanister mache.

    markiere doch die kanister!
    ist einfach leicht zu handeln, ausserdem musst du für die gegenprobe nicht an seinen tank
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  6. #21
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    Zitat Zitat von Wehrfreund Beitrag anzeigen
    Das klingt interessant! Den Stoff selbst konnte ich noch nicht käuflich im Internet finden! Aber wenn er selbst in extremer Verdünnung, laut Wikipedia, nachweisbar ist, dann müssten doch zwei, drei Tropfen Heizöl in den Benzinkanister ausreichen, um ihn auch darin zu finden - oder können die paar Tropfen schon den Motor zerstören?

    Also bräuchte ich nur noch das Nachweisreagenz vom Zoll, die lassen da vielleicht mit sich reden.

    EDIT: Da scheint Salzsäure als Nachweis zu reichen, kann das sein?

    Viele Grüße,
    Wehrfreund
    Hi,

    also Hersteller ist BASF, aber das hilft dir sicher auch nicht viel weiter...

    Habt Ihr eine Raffinerie bei euch in händelbarer Nähe?
    Dann frage doch bei den Jungs IM LABOR (nicht in der Produktion...!) dort nach, ob die Bereit sind eine Mischung z.b. 100mg SY124 auf 100ml Benzin fertigzumachen und herauszugeben...
    Das dann in einen 20 Liter Kanister geschüttet und du hast eine kräftige Markierung...

    Die Nachweisgrenze für das Zeug liegt bei ca. 0,02 mg/l (bei sehr guten Bedingungen!!!)
    Diesel wird mit ca. 6mg/l markiert!
    Ein paar Tropfen auf 20 l werden da kaum ausreichen, besonders wenn dann nocheine weitere Verdünnung im Tank stattfindet! Um auf die NAchweisgrenze bei 20 litern zu kommen, müsstest du 60ml Diesel reinkippen. Um auch im Tank noch nachweisen zu können 0,3l Und das sind die Idealbedingungen...

    Da bist du schnell in Bereichen wo es zumindest für einige (bei weiten nicht alle!) Motoren schon gefährlich wird!

    @Akkonsaarland
    NAtürlich ist es meine SAche was ich in meine Kanister packe...
    Weist mir aber jemand nach, das ich mit der absicht ihm eine Falle zu stellen, etwas anderes als darin sein sollte eingefüllt habe und er erleidet einen erheblichen Schaden, so MUSS ich Schadensersatz leisten... (Und der NAchweis könnte ja z.b. zumindest durch diesen Threat erfolgen!)
    Fülle ich aber zb. irgendetwas anderes ein, weil ich gerade nur diesen Kanister habeund mir wird nichts anderes nachgewiesen, so muss ich natürlich nicht zahlen!

    Ich darf ja auch mein Eingentum nicht mit Selbschuss-oder auch nur E-Schockinstallationen sichern! (HAt es schon gegeben und die Urteile waren eindeutig - Z.B. Schmerzenzsgeld für den "geschockten" Autodieb!)

    Gruß
    Carsten
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  7. #22
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    gut
    aber wie du schon festgestellt hast ist das zeug schwer zu bekommen und nachzuweisen

    ich bin für kanister markieren
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  8. #23
    Wehrfreund Gast
    Hi,

    hm, leider ist hier keine Raffinerie in der Nähe. Ich versuche mal, noch was rauszufinden, ideal wäre es, wenn ich SY124 selbst beziehen könnte... Dazu rufe ich morgen mal bei der TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland an, ob die mir sowas verkaufen würden.

    Gruß,
    Wehrfreund
    Geändert von Wehrfreund (28.10.2007 um 22:57 Uhr)

  9. #24
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    und wie machst du den beweistest?

    dann besser das pulver
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  10. #25
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    Oder es erst nochmal beim Dienst ansprechen und mit Konsequenzen drohen..

    Nen guter Bluff wäre natürlich das man mit nem jungen Kameraden tanken war und der da wohl aus versehen normales Benzin mit 2-Takt Motorenöl verwechselt hat und der Dieb wohl bald nen neuen Motor braucht;)

    Ansonsten würde ich den Zugang beschränken und an die Moral der Kameraden appellieren, hat meistens genügend Wirkung..

  11. #26
    Sweety2211 Gast
    Hallo,
    von allen hier genannten Möglichkeiten hast du ein Problem. Wenn du die Falle gelegt hast, und feststellst, das was fehlt, musst du aktiv auf deinen Verdächtigen zugehen, und entweder seinen Tank kontrollieren, oder ihn selber mit der UV-Lampe absuchen. Wenn er es dann nicht war, stehst du blöd da, und hast vermutlich ein Mitglied weniger.

    Ich find den Ansatz mit der unsichtbaren UV-Farbe super, würde aber einfach den Spieß umdrehen: Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt, muss eben der Berg zum Propheten:

    Die Farbe gibts ja auch zum sprühen, markiere doch damit die untere Kante seines Tankdeckels, bzw. wenn die Außenklappe nicht abschließbar ist, auch da drin. Danach kannst du in aller Ruhe mit der UV-Lampe den Kanister und den Einfüllstutzen kontrollieren.

    Schöne Grüße,
    Sebastian

  12. #27
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    die sache ist einfach
    man darf nur den kanister markieren, auto scheidet ja aus

    interessant wäre

    uv aktive farbe kaufen, muss nix superteures sein

    vor der übung wird an einem freiwilligen die wirkung vorgeführt
    man erwähnt das diese flüssigkeit nur mit spezialreiniger zu entfernen ist und mehrer wochen anhält
    danach gibt man demjenigen die chance das mit dem vorgesetzen unter 4 augen zu klären
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  13. #28
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    Zitat Zitat von Wehrfreund Beitrag anzeigen
    ...Denn nachdem wir erneut durchgerechnet haben (heute Morgen haben wir nur überschlagen), sieht es so aus, dass es sich seit der letzten Kanisterauffüllung nur um eine verschwundene Füllung handelt. Bei denen davor muss noch mal gerechnet werden, ob auch was fehlt....
    Gruß,
    Wehrfreund
    Also ich unterstelle mal, dass bei genauerer Prüfung einer der üblichen Verdächtigen "geschnappt" wird: Der Gerätewart, der in der Hektik eines Einsatzes vergessen hatte den Kanister zu notieren, der neue Kamerad, der das Aggregat nachgefüllt hat ohne einzutragen, ...

    Eine andere Frage: Warum lagert bei Euch im Gerätehaus Treibstoff (mal mit Ausnahme der evtl zwei Kanister für Kettensäge und FP/Stromerzeuger)? Sämtliche Fahrzeuge und Geräte sind (und ich denke es ist überall in D so), mit mindestens 3/4 vollem Tank abzustellen. Nur in besonderen Ausnahmefällen (Rückkehr vom Einsatz um 03:30 Uhr - die Dorftanke hat zu) ist ein kurzfristiges Abweichen von 24 Stunden zulässig, wenn der Tank noch mindestens 1/2 Füllung hat - darunter --> nächste geöffnete Tanke anfahren, egal wie spät es wird! Ich sage nur: sicherstellen der Einsatzbereitschaft
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #29
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Natürlich ist es nicht deutschlandweit geregelt (höchstens beim THW)...
    Evtl etwas missverständlich ausgedrückt... Ich denke jede Wehr in D wird ähnliche Vorgaben haben gemäß der sehr ähnlichen FW-Gesetze

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Woher stammt diese Vorgabe (die ich im Ansatz recht sinnvoll finde)?
    Ich kenne es, durch private Kontakte, von den Wehren in unserer Umgebung (incl. Nachbarlandkreise), von Wehren aus NRW, SH, SA, BY und BaWü. Daher gehe ich davon aus, dass dieses Vorgehen allgemeiner Standart sein dürfte, da doch wohl überall der Grundsatz "mindestens 4 Stunden Betrieb der Ein-/Vorbau-Pumpe bzw. 80km Fahrstrecke müssen gewährleistet sein" gilt.
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    10 Kanister des selben Betriebsstoffes als Vorrat erscheint mir im Übrigen auch bei größeren Wehren etwas viel.
    Ich sehe bisher immer noch keinen Grund Treibstoff im Gerätehaus zu lagern, Mit Ausnahme der genannten "Kleintanks" z.B. von der Kettensäge oder FP/Stromerzeuger
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  15. #30
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    Hi,

    also die Vorgabe mind. 3/4 voll sonst Betanken händeln wir genauso.
    Ist zwar für viele Organisationen nicht Vepflichtend, gebietet aber eigendlich der gesunde Menschenverstand bei einer Einsatzorganisation!

    Bei uns haben wir an Reserven auf jedem Fahrzeug 20l des jeweils für das KFZ benötigten Kraftstoffes verlastet. Zusätzlich noch 1-2 5l Kanister mit Betriebsstoff für die sonstigen auf dem KFZ verlasteten Motorgeräten (Pumpe, Kettensäge, Moppel)

    Zusätzlich zu diesem Vorrat gibt es noch ein paar (keine Ahnung wieviele, aber wenig!) Kanister mit Vorrat für Test/Übungszwecke, damit die Kanister nicht immer neu befüllt werden müssen.

    Der Sinn einer Regelung wonach 200l desselben Betriebsstoffes gesammelt an einem zentralen Ort in Kanistern gelagert werden erschließt sich mir auch nicht ganz.
    Ist das evtl noch ein Überbleibsel aus der Zeit wo es passieren konnte das nach 18.00 im umkreis von 50Km keine Tankstelle mehr geöffet hatte? Soetwas gab es ja mal!

    Oder sind bei euch wirklich die Tankstellen so knapp, das Ihr erst eine halbe Stunde bis zur nächsten Betankungsmöglichkeit fahren müsst (ggf. nur Abends) ? Dann würde es wieder Sinn machen.

    Aber das war ja gar nicht Thema!

    Gruß
    Carsten
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