Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 34

Thema: Lehrgänge BF auch FF gültig?

  1. #1
    Registriert seit
    12.10.2006
    Beiträge
    1.025

    Lehrgänge BF auch FF gültig?

    kann ich mir die lehrgänge von der BF bei der FF anrechnen lassen? d.h. ausbildung bei BF zum brandmeister, in FF momentan nur Feuerwehrmann. -> dann automatischer aufstieg bei FF ebenfalls zum brandmeister?

    dankö

    ( NRW )

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Schon wenn es das selbe Bundesland ist, sollte das kein Problem sein.
    Aber was soll das bringen ... Dienstgrad bei der FF ist von keiner Bedeutung ... Stellt für mich lediglich eine Art Anerkennung dar, ansonsten keine Vor/oder nachteile

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Also in Bayern wirst du deswegen definitiv nicht zum BM in der FF befördert.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Schon wenn es das selbe Bundesland ist, sollte das kein Problem sein.
    Aber was soll das bringen ... Dienstgrad bei der FF ist von keiner Bedeutung ... Stellt für mich lediglich eine Art Anerkennung dar, ansonsten keine Vor/oder nachteile
    Sehe ich genauso - Ich habe aber mal gelesen, dass das wohl ein Problem ist (AFAIK wird man HFM oder so?) - die "Lehrgänge", also Atemschutz, Funk, GruFü, etc. kann man aber übernehmen soweit ich weiss.

    Evtl. ist hierzu auch etwas im BrschG zu finden?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hallo Leute!

    Wichtig ist bei Anerkennung der Lehrgänge der Zusatz "Laut FwDV 2".
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    696
    allso bei uns kenn ich das von der BF das die FF lehrgänge keine bedeutung haben ....

  7. #7
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    kann ich mir die lehrgänge von der BF bei der FF anrechnen lassen? d.h. ausbildung bei BF zum brandmeister, in FF momentan nur Feuerwehrmann. -> dann automatischer aufstieg bei FF ebenfalls zum brandmeister?

    dankö

    ( NRW )
    1) der Brandmeister (GF) der BF ist kein Brandmeister der FF (ZF)
    2) Gibt es keinen Anspruch auf Beförderung. Wir haben ZF einer WF der bei uns LM ist; wir haben BM der BF der bei uns OFM ist.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
    Registriert seit
    30.12.2001
    Beiträge
    653
    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    kann ich mir die lehrgänge von der BF bei der FF anrechnen lassen? d.h. ausbildung bei BF zum brandmeister, in FF momentan nur Feuerwehrmann. -> dann automatischer aufstieg bei FF ebenfalls zum brandmeister?
    Innerhalb NRWs sollte es kein Problem darstellen, die Fachausbildungen aus dem BF-GAL für den Dienst in der FF anerkannt zu bekommen, schließlich sind dort die FF-Ausbildungen nach den Modulen 1-6 enthalten und darüber hinaus noch der Ma für LF und DLK, TH- und ABC-Ausbildung, sowie der RettSan.

    Der Absolvent eines BF-GAL ist jedoch kein Brandmeister im Sinne eines Gruppenführers (wie ein FF-Brandmeister in NRW), sondern lediglich Truppführer (der in der NRW-FF zum Unterbrandmeister befördert werden kann). Gruppenführer wird der BF-Brandmeister erst durch erfolgreiches Bestehen eines Lehrgangs B mD(F).

    Danach erst darf er sich Brandmeister (geprüft) nennen, und ihm steht die Beförderung bis zum Hbm (geprüft) offen. Alle ohne B mD(F), bzw. früher B III, können meines Wissens nach zwar auch bis zum Hbm befördert werden, allerdings nur mit dem Zusatz (ungeprüft). Die Stellen für ungeprüfte A9er werden allerdings minimal bis nicht vorhanden sein.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    kann ich mir die lehrgänge von der BF bei der FF anrechnen lassen? d.h. ausbildung bei BF zum brandmeister, in FF momentan nur Feuerwehrmann. -> dann automatischer aufstieg bei FF ebenfalls zum brandmeister?

    dankö

    ( NRW )
    Natürlich werden die Lehrgänge bei der FF anerkannt, da sie ja nach den selben Richtlinien erfolgen wie die BF!

    Ein Recht auf Beförderung hat man aber (in NDS) nur bis zum Hauptfeuerwehrmann - ab dort geht es nur Positionsbezogen weiter. Für den BM muss man also entweder Ortsbrandmeister einer Ortswehr mit Grundausstattung oder stv OBM eines Stützpunktes sein.
    (siehe: http://lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ff.htm)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
    Registriert seit
    31.08.2006
    Beiträge
    310

    So ist es halt...

    Hallo,bei uns gibt es einen ähnlichen Fall.Ein Brandmeister einer BF ist bei uns HFM in der FF.Er möchte gerne Brandmeister werden.Dieses ist aber absolut unzulässig.Wie Akkon schon beschrieben hat.Die Lehrgänge wurden bei ihm anerkannt.Zumindestens die Maschi,AGT und Gefahrgutausbildung.Führungslehrgänge wurden nicht anerkannt.

    Ein anderer ganz klarer Fall ist auch mal erwähnenswert.Ein Hauptfeuerwehrmann mit Gruppenführerausbildung hat keine Berechtigung zum Löschmeister.Es sei denn er übt die Fun ktion ALs Gruppenführer oder stlv.aus.Gruppenführer ohne Funktion haben auch keine roten Balken auf ihrem Helm.Bei Zugführern ähnlich.Der Orts.BM (wenn er als Zugführer eingestzt wird) hat jeweils 2 Streifen links und rechts am Helm.Sein stelv.mit Zugführerlehrgang ebenfalls.Dieser übt die Funktion stellvertretent aus.Also ganz klare Sache...

    Gruß firefraggle

  11. #11
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Der Orts.BM (wenn er als Zugführer eingestzt wird) hat jeweils 2 Streifen links und rechts am Helm.Sein stelv.mit Zugführerlehrgang ebenfalls.Dieser übt die Funktion stellvertretent aus.Also ganz klare Sache...
    Ihr bastelt euch die Qualifikationskennzeichnungen immer nur dann an den Helm, wenn auch die Funktion wirklich ausgeübt wird? Klare Sache...

  12. #12
    Registriert seit
    31.08.2006
    Beiträge
    310

    Basteln...

    Ganz genau so machen wir das.Natürlich nicht nur wir sondern alle in unserem Kreis.Nur Kameraden mit Funktionen haben Helmkennzeichnungen...

  13. #13
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Ganz genau so machen wir das.Natürlich nicht nur wir sondern alle in unserem Kreis.Nur Kameraden mit Funktionen haben Helmkennzeichnungen...
    Absoluter Firlefanz...

    Entweder ich habe eine Qualifikation oder nicht. Wenn ich die habe dann kann ich die kennzeichnen. Welchen Dienstgrad ich mit dieser Quali ausführe ist erstmal PENG. Und auch die Tatsache ob ich ein Wahlamt inne habe ...

    Wenn ich eine Funktion im Einsatz ausübe (Fahrzeug/Gruppen führer; Zugführer, Einsatzleiter) so habe ich dann eine flexible Kennzeichung in Form einer Weste / Armband oder sonst was...

    Solange es Feuerwehren gibt die das nicht raffen und Dienstgrade als und Wahlämter als Penisverlängerung nutzen wird es immer wieder absolut sinnlose Diskussionen geben
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  14. #14
    Registriert seit
    31.08.2006
    Beiträge
    310

    JOA,nu haben wir es mal wieder...

    Wie ihr das macht ist mir schnurz egal.Niedersachsen hat da ganz klare Regeln.Gerade der Bereich Helmkennzeichnung ist in Niedersachsen geregelt.

    Entweder bist du aus einem anderen Bundesland oder Eure Führung arbeitet ohne irgendwelche Vorschriften.

    Mir eigentlich auch egal.Bei uns ist es so wie ich beschrieben habe...

    Hört sich fast so an als ob ihr euch auf Funktionen einen kloppt.Das tut mir leid für euch...

    oh mann...

  15. #15
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Wie ihr das macht ist mir schnurz egal.Niedersachsen hat da ganz klare Regeln.Gerade der Bereich Helmkennzeichnung ist in Niedersachsen geregelt.
    Ist das Sinnvoll das man eine Qualifikation nur Kennzeichnen darf wenn man ein Wahlamt hat?
    Was wenn der jenige kein OBM mehr ist? Kommen die Streifen dann ab? Vergisst derjenige dann alles was mit der Zugführerei zu tun hat?

    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Entweder bist du aus einem anderen Bundesland oder Eure Führung arbeitet ohne irgendwelche Vorschriften.
    Aus einem BL mit besseren Vorschriften, das ist aber im Vergleich zu NDS oft kein Problem :-)

    .
    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Hört sich fast so an als ob ihr euch auf Finktionen einen kloppt.Das tut mir leid für euch...

    oh mann...
    Falsch. Funktion bestimmt sich durch Qualifikation ... kleines Taktik 1*1
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •