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Thema: Recht auf körperliche Unversehrtheit

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Ich glaube, Dir sind die aktuellen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern (Ärztekammern) nicht wirklich geläufig.
    Solche absolut unsachlichen Aussagen tragen sicher nicht zu einem vertrauensvollen Zusammenarbeiten bei, eher zu solch unsäglichen Gerichtsverfahren.
    Upps - da hab ich wohl jemanden getroffen - sorry, aber wollte mit der (zugegebenermassen) überspitzten Aussage, dessen Kern offensichtlich überlesen wurde, niemandem persönlich zu Nahe treten... Nur leider zeigt es die Praxis immer wieder...

    @Mod: Warum wurde eigentlich im Beitrag 46 nix weg"moderiert" - welches ich zitiert habe...?
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  2. #2
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    Zitat Zitat von boesermichl Beitrag anzeigen
    Upps - da hab ich wohl jemanden getroffen - sorry, aber wollte mit der (zugegebenermassen) überspitzten Aussage, dessen Kern offensichtlich überlesen wurde, niemandem persönlich zu Nahe treten... Nur leider zeigt es die Praxis immer wieder...
    Ich glaube nicht, dass Du da jemandem zu nahe getreten bist. Auch ich schließe mich der Meinung von brause an.

    Zitat Zitat von boesermichl Beitrag anzeigen
    @Mod: Warum wurde eigentlich im Beitrag 46 nix weg"moderiert" - welches ich zitiert habe...?
    Weil ich diese Aussage im Moment, als ich sie gelesen habe, zwar für emotional, aber der Situation entsprechend gehalten habe und durchaus der gleichen Meinung bin.
    Trotzdem habe ich es jetzt "überarbeitet".

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von boesermichl Beitrag anzeigen
    Upps - da hab ich wohl jemanden getroffen - sorry, aber wollte mit der (zugegebenermassen) überspitzten Aussage, dessen Kern offensichtlich überlesen wurde, niemandem persönlich zu Nahe treten... Nur leider zeigt es die Praxis immer wieder...
    Mich persönlich hast Du mit Deinen Aussagen nicht getroffen, allerdings kann so ein unsachlicher Quatsch nicht unwidersprochen bleiben.
    MfG

    brause

  4. #4
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    808

    Verfahren gegen RettAss

    Nachdem von der Ver.di nichts Weiters mehr gekommen ist, habe ich mich mit dem Hess. Sozialministerium in Verbindung gesetzt. Deren Aussage ist recht einfach:

    So einen Fall gab es in Hessen nicht.

    Also ein Fake.

    Somit bleibt es auch dabei: Es gibt bisher kein Urteil gegen einen RettAss wg. erweiterter Massnahmen.
    MfG

    brause

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