Nicht ganz einfach: Die Frage, ob ein Patient entscheidungsfähig ist oder nicht, liegt nämlich nicht in Deiner Macht. Dazu muss er nämlich aufgeklärt sein. Das darf nur ein Arzt. Also: NEF nachfordern, den Patienten bis dahin im Zweifel festhalten.
Dazu kommt bei bestimmten Sachen eine Behandlungspflicht, nämlich bei der Gefahr für die Öffentlichkeit (stark blutende Wunden, Infektionen etc)
Was heißt "schiefgehen"? Patient überlebt nicht, hätte aber ohne Behandlung auch nicht überlebt? Patient überebt nicht, hätte aber ohne Behandlung eine Chance gehabt? Patient war gar nicht in Lebensgafhr, wurde durch den "Defibrillateur" geschädigt?
Was heißt "schuld"? Gerät falsch bedient, richtig bedient, aber falsche Indikation gestellt (sprich Schock beim Sinusrhythmus, da Elektrode ab?)?
Fragen über Fragen...
Das wird aber immer mehr so kommen. Als RettAss lernt man die Defibrillation, also kann man sie auch! Im Einzelfall kann ein Richter schon mal so entscheiden. Das ist ja das Dilemma an der Umwandlung der sog. "Notkompetenz" in eine Regelkompetenz, die immer wieder so gerne gefordert wird: Sie erlaubt nicht nur, sie verpflichtet.
Sie oben: Ist ein Patient tatsächlich entscheidungsfähig? Je nach Absichten der Angehörigen und der dann beauftragten Anwälte werden sie Dir diese Argumentation in Stücke reißen.[/Quote]
Und genau deswegen sollte sich Rettungsdienstpersonal auch juristisch sehr gut auf ihren Job vorbereiten. Weil man in jedem Fall anders entscheiden muss, und sich evtl. danach rechtzufertigen hat.
Rechtlich einwandfrei wäre dann aber auch (in einer Nicht-Notfall-Situation) gewesen, die Behandlung der Frau abzulehnen!
Und genau darum sollte es eigentlich hauptsächlich gehen: Um eine würdevolle Behandlung eines Patienten! Leider wird einem dies oft von Angehörigen, Ärzten und den Anwälten schwergemacht.
Gruß, Mr. Blaulicht






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