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Thema: Teilnahme an BOS

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  1. #1
    hater Gast

    Teilnahme an BOS

    Hallo,
    folgende Frage:
    Wir betreiben im Unternehmen einen betrieblichen Sanitätsdienst inkl. Betriebsarzt (mit NA Qualifikation). Dieser rückt zusammen mit dem RA ggf. mit einem Ford als NEF aus, jedoch bis jetzt nur auf das Betriebsgelände. (Eine blaulichtgenehmigung besteht momentan nicht, ist aber in Verhandlung, bis jetzt wird nur auf dem Gelände mit SoSi gefahren)
    Die Frage wäre jetzt folgende:
    Wir wissen, dass in unserem Rettungsdienstbereich mehrere Betriebsfeuerwehren bzw. der Sanitätsdienst einer großen Firma (der allerdings durch einen priv. Rettungsdienst durchgeführt wird, die auch regulär an der Notfallrettung teilnimmt) als Erstversorger alarmiert werden und auch am BOS Funk teilnehmen.
    Wir würden gerne ebenfalls sicherstellen, dass z.B. im Falle das Kunden auf dem Firmengelände Notrufe über die öffentlich rechtliche Leitstelle absetzen oder wenn im Umfeld des Geländes etwas passiert bzw. halt generell im Sinne des "First Responders"... (der betriebliche Auflagengebunde Sanitätsdienst ist während dieser Zeit übrigens weiterhin erfüllt..der Betriebsarzt ist nur "goodwill" der Geschäftsführung)
    Bis kurz vor die Jahrtausendwende haben wir sowas schon mal gemacht, damals für der Betriebsarzt halt ggf. als "Feuerwehrarzt" mit der damals noch vorhandenen Betriebsfeuerwehr (HLF) mit "raus"...
    Leider wurde die Betriebsfeuerwehr nach der Verlagerung der Fertigung (wohin bloss;) ) abgeschafft...

    Die Frage ist nun: Wie kommt man zur Zuteilung von Genehmigungen zur Teilnahme am BOS Funkverkehr? (und damit ja auch an Rufnamen, usw.)
    RegTP Site gibt da leider wenig her....
    Bzw. besteht überhaupt die Möglichkeit das so zu verwirklichen?

  2. #2
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    Die RegTP bzw. BNetzA hat damit auch wenig zu tun, ich würde mal ganz dezent sagen das Innenministerium ist dafür zuständig.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    sagen das Innenministerium ist dafür zuständig.
    Das Jeweilige Innenministerium eures Bundeslandes...

    Einfach mal bei der für euch zuständigen Leitstelle durchklingeln...
    Denen das ganze mal vorschlagen (sich natürlich vorher den richtigen Mann für diese Aufgabe geben lassen ;) ) und dann fragen, ob die euch da weiter unterstützen würden...

    MfG Fabsi

  4. #4
    hater Gast
    Das Problem ist, dass unsere Leitstelle (Löscheimer) nicht gerade hilfreich sind, ich kenne die aus meiner "normalen" Rettungsdienst Tätigkeit....
    Besteht denn überhaupt die rechtliche Möglichkeit?

    Im Land der Bajuwaren ist das alles meist kompliziert..aber wir schauen mal....
    So viel Aufwand dafür, dass man es nur gut meint..Ich meine, wir müssten ja nicht..grml;)

  5. #5
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    27.02.2002
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    5.256
    Das geht in Bayern sehr wohl und auch von der Firma Audi praktiziert.
    Dort fährt der sog. Audi Retter ganz regulär im RD mit.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    hater Gast
    Joa...Aber auch wiederrum über die Betriebsfeuerwehr, afaik...Das ist hier auch üblich, EADS, MTU, BMW, Kraus Mafei fahren alle in unterschiedlicher intensität mit...
    Aber das sind alles Sachen die über die Betriebsfeuerwehren kommen...

  7. #7
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Das Jeweilige Innenministerium eures Bundeslandes...
    So war das gemeint und hatte ich auch vorausgesetzt.

    Aber er kann ja einfach mal bei Hr. Schäuble anrufen was der dazu sagt.

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Aber er kann ja einfach mal bei Hr. Schäuble anrufen was der dazu sagt.
    Aber recht freundlich nachfragen, sonst wird man zum Abschuss freigegeben.

  9. #9
    Registriert seit
    29.11.2006
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Aber recht freundlich nachfragen, sonst wird man zum Abschuss freigegeben.
    Und wie gesagt: Anrufen! Nicht per Mail, sonst haste nen Trojaner drauf^^

    Aber nun mal Scherz beiseite: BTT

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