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Thema: Einsatzstellenfunk

  1. #46
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    Zitat Zitat von FMS-Scanner Beitrag anzeigen
    Baugleich ja, aber leider sind diese Geräte nicht BOS-Konform und somit der Nutzung im BOS-Funkverkehr nicht erlaubt bzw. genehmigungsfähig.
    Du musst schon ein wenig differenzieren, es gibt da solche und solche :)

    Nehmen wir doch mal GP900, davon gibts auch Betriebsfunkversionen...

    Natürlich ist 16-Kanal Version davon NICHT Genehmigungsfähig...

    Allerdings gibt es auch vereinzelt Geräte, die zu 100% Baugleich mit den FuG's der BOS sind...
    (Da unterscheidet sich lediglich die Firmware)
    Und bei den Geräten kann man ja nun auch die Firmware ändern, dann sind es (bis auf den Aufkleber ;) ) komplette BOS-Geräte, nur eben nicht geprüft, was die Sache wieder billiger macht...

    MfG Fabsi

    P.S.: Ich hab auch ein Teleport-9 hier stehen, und bis auf die Tastaturbeschriftung ist es zu 100% Baugleich (sogar die Firmware ist die selbe)

  2. #47
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Du musst schon ein wenig differenzieren, es gibt da solche und solche :)

    Nehmen wir doch mal GP900, davon gibts auch Betriebsfunkversionen...

    Natürlich ist 16-Kanal Version davon NICHT Genehmigungsfähig...
    Servus!

    Das ist so nicht richtig. Einige Werkfeuerwehren bei uns haben die GP900 sehr wohl genehmigt bekommen, da zum damaligen Zeitpunkt keine adäquaten BOS-FuG Ex-geprüft waren. Allerdings als Einzelgenehmigung...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #48
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    @Fabpicard:

    Du meinst, wenn ich z.B. meine GP900 AFU-Geräte mit der GP900-FuG11b Firmware bespiele kann ich die auch im Feuerwehrdienst als BOS-Gerät anmelden?

    Ich vergleich das mal mit der Elektrotechnik. Hast nen Gehäuse mit nem TÜV-GS Siegel oder CE drauf. Da spiel ich jetzt eine andere Firmware ein, sodass das Gerät, sagen wir mal, anders funktioniert als original. Dann erlischt doch diese "Genehmigung" oder? Ich ging davon aus, dass dies bei den FuG's so ähnlich gehandhabt wird, aber lasse mich gern anderweitig belehren.

    Mfg,
    FMS-Scanner
    Rächdschraibrefoam?

  4. #49
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    Zitat Zitat von FMS-Scanner Beitrag anzeigen
    Du meinst, wenn ich z.B. meine GP900 AFU-Geräte mit der GP900-FuG11b Firmware bespiele kann ich die auch im Feuerwehrdienst als BOS-Gerät anmelden?
    Ufff... ob das bei denen jetzt geht, müsstest mal Carsten fragen, der kennt die nahezu auswendig ;) *Carsten-anguck*

    Zitat Zitat von FMS-Scanner Beitrag anzeigen
    Ich vergleich das mal mit der Elektrotechnik. Hast nen Gehäuse mit nem TÜV-GS Siegel oder CE drauf. Da spiel ich jetzt eine andere Firmware ein, sodass das Gerät, sagen wir mal, anders funktioniert als original. Dann erlischt doch diese "Genehmigung" oder? Ich ging davon aus, dass dies bei den FuG's so ähnlich gehandhabt wird, aber lasse mich gern anderweitig belehren.
    Bezüglich Tüd-gs, CE und einigen anderen: Natürlich nicht, weil diese Materialprüfungen sind...

    Prüfungen die auch die Software umfassen (TR-BOS beispielsweise) da hast du natürlich recht...
    Wenn du ein BOS-FuG in der Firmware änderst, ist die Prüfung "weg" verständlicher weise...
    Allerdings beim wieder zurück spielen auf den alten Stand wieder da, weil es dann ja wieder den alten Prüfungskriterien entspricht...

    Andersrum gehts natürlich nicht, eine Betriebsfunkgurke bekommt nicht automatisch eine BOS-Zulassung, nur weil es später genau das gleiche Geräte ist (inkl. Firmware) wie ein BOS-Gerät...
    (Wobei dies sogar in Einzelfällen möglich ist)...

    Allerdings kann dir so schnell keiner "ans Bein pi***n" weil du ja alle Prüfungskriterien von TR-BOS erfüllst...

    MfG Fabsi

    P.S.: Ich hoffe, dass war jetzt halbwegs verständlich erklärt... ist ja nicht ganz so einfach das thema ;)

  5. #50
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    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    Servus!

    Das ist so nicht richtig. Einige Werkfeuerwehren bei uns haben die GP900 sehr wohl genehmigt bekommen, da zum damaligen Zeitpunkt keine adäquaten BOS-FuG Ex-geprüft waren. Allerdings als Einzelgenehmigung...

    Gruß
    Alex
    Hi Alex,
    Die GP900-EX sind nicht nur per Einzelgenehmigung zugelassen ;-)
    Diese sind zulässig wo EX Geräte beschafft werden sollen.

    Genauso wie die HFG164-EX und MX1000-EX, TP9-EX, SE140-EX, SE160-EX...

    Diese Geräte sind auch zb.in der offiziellen Liste "eures" STMI aufgeführt:
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...2006_12_27.pdf
    (Seite 36)

    Allerdings ist hier die Angabe in der spalte BOS-Prüfnummer für all diese Geräte falsch, denn ausser dem GDC Gerät gab es diese Geräte NIEMALS als EX-Version mit BOS-Zulassung.
    Auch die FTZ-Nummern entsprechen denen der BETRIEBSFUNK Versionen...
    (Ansonsten bis auf die Teleport Serien bei BOS und BeFU anders!)


    Zitat Zitat von FMS-Scanner Beitrag anzeigen
    @Fabpicard:

    Du meinst, wenn ich z.B. meine GP900 AFU-Geräte mit der GP900-FuG11b Firmware bespiele kann ich die auch im Feuerwehrdienst als BOS-Gerät anmelden?
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Ufff... ob das bei denen jetzt geht, müsstest mal Carsten fragen, der kennt die nahezu auswendig ;) *Carsten-anguck*
    Also das funktioniert so nicht! Ersteinmal ist das GP900 ja sowieso nur ein 16Kanal Gerät welches KEIN Display hat. Daher scheidet das aus. Die Geräte sind von der HW anders aufgebaut.

    Also kämen nur die GP900-99 oder die MT2100(MTS2000FP) mit TOP-Display in betracht.
    Das GP900-99 ist hardwaremäßig absolut mit dem GP900-11b identisch. Auch die Bedienung und die Displaymeldungen (LST-Anzeige im Display, Selftest beim Start usw...)sind gleich!
    Allerdings fehlen die 11b typischen Merkmale wie Bandlagenumschaltung und es sind maximal 99 Kanäle schaltbar. Die Unterschiede liegen hier aber NUR in der Programmierung des Controllers.

    Angeblich soll es ja durch beschreiben mit dem anderen CP funktionieren... Das ist aber definitiv ein Gerücht und nicht mehr. Die CP´s sind völlig anders aufgebaut (Tuningdaten stehen an anderer Stelle, Seriennummer ebenfalls.) so das man nur ein totes Gerät erhält wenn man aus einem GP900-99 ein FuG11b machen will oder umgekehrt!

    Die MT2100 haben wieder eine völlig andere Controllerplatine, so das es sowieso ausscheidet!

    Zitat Zitat von FMS-Scanner Beitrag anzeigen
    Ich vergleich das mal mit der Elektrotechnik. Hast nen Gehäuse mit nem TÜV-GS Siegel oder CE drauf. Da spiel ich jetzt eine andere Firmware ein, sodass das Gerät, sagen wir mal, anders funktioniert als original. Dann erlischt doch diese "Genehmigung" oder? Ich ging davon aus, dass dies bei den FuG's so ähnlich gehandhabt wird, aber lasse mich gern anderweitig belehren.

    Mfg,
    FMS-Scanner


    Zitat Zitat von Fabpicard
    Bezüglich Tüd-gs, CE und einigen anderen: Natürlich nicht, weil diese Materialprüfungen sind...

    Prüfungen die auch die Software umfassen (TR-BOS beispielsweise) da hast du natürlich recht...
    Wenn du ein BOS-FuG in der Firmware änderst, ist die Prüfung "weg" verständlicher weise...
    Allerdings beim wieder zurück spielen auf den alten Stand wieder da, weil es dann ja wieder den alten Prüfungskriterien entspricht...

    Andersrum gehts natürlich nicht, eine Betriebsfunkgurke bekommt nicht automatisch eine BOS-Zulassung, nur weil es später genau das gleiche Geräte ist (inkl. Firmware) wie ein BOS-Gerät...
    (Wobei dies sogar in Einzelfällen möglich ist)...
    Ja, hinsichtlich der Zulässigkeit ist das richtig.
    Flashe ich ein Betriebsfunkgerät habe ich offiziell kein zugelassenes BOS Funkgerät!
    Der Witz ist aber:
    Ist mein BOS-MTS2010 (FuG10b) an der HF-Stufe defekt und nehme ich zur Reparatur die HF-Stufe aus einem Betriebsfunk-MTS2000-FP als Ersatz, so ist das natürlich zulässig!
    (neuabgleich Vorrausgesetzt)

    Fällt das Gerät am nächsten Tag runter und das Display geht zu Bruch kann ich natürlich auch eine komplette Front von meinem Betriebsfunk MTS2000-FP nehmen (wo ja eh keine HF Stufe mehr drin ist!) und diese incl Display an mein MTS2010 pappen.
    Das ist zulässig! Sogar egal ob ich nun den MTS2000 Aufkleber dran lasse oder dem Gerät einen neuen MTS2010 Aufkleber spendiere.

    Kaum habe ich das Gerät nun wieder betriebsfertig, so verreckt mir plötzlich meine Steuerung! Was nun?
    Lösung: Ich nehme die Steuerung aus meinem MTS2000-FP (ohne Front und HF-Stufe), spiele die FuG Firmware auf (=Flashen) und setze die als Ersatzteil in mein Original MTS2010.
    Natürlich den Abgleich nicht vergessen und ich habe ein funktionierendes Gerät!
    Das ist Zulässig!

    Aber die böse funkgerätezerstörende Einsatzkraft schlägt erneut zu!
    Jetzt muss auch noch der LST Schalter dran glauben, die Antenne ist auch schon Porös.
    Aber kein Problem: Ich habe ja noch meinen Ersatzteilspender, mein Betriebsfunk MTS2000-FP wo die Front,die HF-Stufe und die Steuerung ja bereits fehlen!
    Also nehme ich noch die Schalterplatte und tausche diese aus. Die besser erhaltene Antenne vom MTS2000 verwende ich auch noch... Nun funktioniert mein Original MTS2010-10b wieder perfekt!
    Das ist Zulässig!

    Meine Einsatzkraft, glücklich über das wieder fitte Funkgerät möchte es wieder Einsatzbereit machen und mit einem neuen Akku versehen. Wenn da nur nicht diese Wurstfinger währen...
    Es kommt wie es kommen musste und die Haltestege der Akkurückwand brechen ab!
    Also muss ich die Rückwand tauschen... Kein Problem, ich habe ja noch mein MTS2000-FP, was ja nur noch aus der Rückwand besteht. Nun muss ich nur noch sehen das ich den Seriennummernaufkleber sauber rüberbekomme (schwierig, aber möglich! Allerdings werde ich HIER nicht breittreten wie das zerstörungsfrei geht!)
    Leider klappt das nicht immer und der zerbröselt mir. Also nehme ich ein normales Papieretikett und schreibe die Seriennummer Handschriftlich selbst drauf, schleißlich will ich ja wissen welches Gerät das ist (Inventarliste!). Wenn ich aber faul bin, dann könnte ich auch ganz einfach den alten (MTS2000-FP) aufkleber drauf lassen, verboten währe das nicht!
    Nun funktioniert das Gerät wieder...
    Das ist Zulässig!

    Jetzt kann ich mein ORIGINAL MTS2010 wieder an meine Einsatzkraft ausgeben und mir ersteinmal ein kühles Blondes aus einer der vielen Bierkisten gönnen die mir der FuG-Zerstörer inzwischen vorbeibringen musste!

    ***

    Vielleicht wird jetzt ein wenig deutlich wie verrückt die Situation manchmal ist!
    Ich habe jetzt ein Gerät, das nach den vielen Reparaturen (die ja auch an einem Tag passieren könnten) immer noch ein zugelassenes FuG10b ist, welches aber zu einhundert Prozent eigendlich ein MTS2000-FP ist!
    Es ist nichts getrickst, nichts irgendwie beschönigt und ich kann überall erzählen was ich damit gemacht habe. Das Gerät ist und bleibt zulässig!

    Wenn ich aber nun ein MTS2000-FP nehme und daraus ein MTS2010-10b flasche, so ist das offiziell NICHT zulässig dieses auf BOS Frequenzen zu betreiben.
    Wo aber liegt nun der Unterschied zwischen den beiden Gerät, ausser das ich das eine benutzen darf und das andere nicht???

    Und das ist das Dilemma mit dem sich viele herumschlagen...
    Natürlich gibt es eindeutige Regelungen und es darf keinesfalls passieren das gerade auf BOS-Frequenzen mit irgendwas herumgesendet wird! Aber wenn der Unterschied wirklich nur noch darin besteht das mal jemand entscheiden hat aus dem einen Gerät machen wir ein MTS2000, aus dem anderen ein MTS2010 (und natürlich im Preis), so kommt man ins grübeln!
    Und das es eindeutige Regelungen gibt... Naja, ich (und viele andere) hatten auch schon mal nen Punkt in Flensburg...

    Daher halte ich das ganze schon für etwas Diskussionswürdig...

    ---Fortsetzung---
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  6. #51
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    ---Fortsetzung der vorherigen Antwort---


    Genauso wie die Verwendung von nicht 100% identischen Funkgeräten:
    Es ist einerseits ohne Sondergenehmigung (es gibt ja welche) eindeutig verboten diese Geräte zu verwenden. Das ist klar!
    Allerdings spricht aus technischer Sicht kein Argument gegen die Verwendung dieser "Zwillingsgeräte". Und aus taktischer Sicht eigendlich auch nur das nicht jeder Kanal schaltbar ist. (also als Ersatz für ein FuG10 geeignet, für ein FuG11b nicht)
    Aber es ist halt Verboten
    (Ganz im Gegensatz zu No-Name Geräten oder gar AFU FuGs. Da gibt es gar nichts zu diskutieren...)
    Und wenn eine Feuerwehr in die Situation kommt, als einzige Funkausstattung vieleicht 5 altersschwache FuG10 (Stabakku) zu haben, die nach 30 Minuten am ende sind, wenn Sie überhaupt noch ordentlich arbeiten. Geld für neue Ausstattung ist nicht da und jeder Einwand wird seit 2004 mit dem Argument das nächstes Jahr ja Tetra kommt abgeschmettert!Und jetzt kommt ein örtlicher Betrieb und bietet, weil sie umgestellt haben, 10 Motorola GP900 mit Zubehör in Topzustand als Spende an. Selbst die passende Programmierung würde erfolgen... (Oder statt des GP900 halt irgendein anderes Gerät das bis auf die Firmware baugleich mit einem BOS-Gerät ist!)

    Da kann ich verdammt gut verstehen wenn die sich tierisch darüber freuen und die ohne das geringste Schuldgefühl einsetzen. Und verdammt- Ich kann noch nicht einmal etwas schlimmes daran finden! Ausser halt das es verboten ist! Ich würde es genauso machen!
    (Aussage rein Privat - Dienstlich finde ich das natürlich ganz ganz schlimm und finde solche Unmenschen müssten sofort an die Wand gestellt werden!)

    Wenn allerdings AFU-Geräte oder irgendein Billig-Zeug eingesetzt werden, dann ist auch bei mir der Ofen aus. AFU Geräte sind nicht auf BOS Frequenzen abgestimmt und können böhse Störungen verursachen. (das ein Gerät auf einer Frequenz Sendet- und Empfängt heißt noch nicht das es auf dieser Frequenz auch vernünftig arbeitet! AFU Geräte sind auf 144-148MHz abgeglichen! NICHT auf BOS!)


    Zitat Zitat von Fabpicard
    Allerdings kann dir so schnell keiner "ans Bein pi***n" weil du ja alle Prüfungskriterien von TR-BOS erfüllst...
    Naja, garantieren kann dir das keiner, es ist halt verboten und offiziell ein Betrieb ohne Frequenzzuteilung!
    Aber :
    1. Bei ordentlichen Geräten fällt es kaum auf und
    2. wenn es ordentliche Geräte sind, nicht übertrieben wird, die Parameter stimmen, dann ist die Motivation das abzustrafen in der Regel sehr gering...
    Allerdings:
    3. AFU Geräte auf anderen Frequenzen als AFU und Geräte ohne Zulassung in DL sind ein rotes Tuch. Genauso wie Geräte die die spezifikationen vorne und hinten nicht einhalten.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  7. #52
    Spyfreak Gast
    Im zweifelsfalle versucht es doch ueber den Formweg, meldet euch bei eurem Funkbeauftragtem des Kreises und fragt nach einer Rufzeichenzuteilung (bei 4m) oder einer generellen Betriebserlaubniss bei den 2m Dingern. Ihr werdet dann ja zu hoeren bekommen, was geht und was nicht...

  8. #53
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Wenn ich aber nun ein MTS2000-FP nehme und daraus ein MTS2010-10b flasche, so ist das offiziell NICHT zulässig dieses auf BOS Frequenzen zu betreiben.
    Wo aber liegt nun der Unterschied zwischen den beiden Gerät, ausser das ich das eine benutzen darf und das andere nicht???
    Nunja, es liegt wohl daran, dass du dann weniger Bierkisten bei dir oben im Zimmer stehen hast ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Wenn du schon sooo lange Texte schreibst, ist meine Funk-"Gurke" doch mit sicherheit auch schon fertig oder? *g*

  9. #54
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    Zitat Zitat von ManuelFF Beitrag anzeigen
    Ähm, ich weiß ja nicht, ob du dir jetzt nur bestimmte Stichworte gesucht hast um die Antwort posten zu können oder alles gelesen hast.

    Aber erstens ist die Antwort nicht grundsätzlich nein, sondern unter bestimmten Bedingungen darf man das schon und gewisse Nachfragen / Diskussionen ob es unter den und den umständen denn nun doch zugelassen ist, find ich vollkommen in ordnung.
    Sowas nennt man Diskussion ;-)

    Und außerdem: Es sind doch auch noch andere Lösungsmöglichkeiten von den Leuten gekommen die ich (auch wenns vielleicht nicht rüberkommt) dankend entgegennehme und mir auch gedanken dazu mache.

    Beispielsweise die Geschichte mit den Security FuGs ob man da nochmal ansetzt. Oder die Rasterplanung für die Fläche macht! Das haben wir bisher nicht ganz so krass gemacht, wär aber vielleicht sinnvoll wnen mann dann telfonisch nur durchgibt: "einsatzart - rasternummer - zusatzinfos"

    Also sinnlos find ich diesen thread ÜBERHAUPT nicht

    manuel
    Das HFG Hast Du Privat im BOS Nicht zu Benutzen punkt lass dir vom Veranstalter ein Betribs HFG Geben. ganz Egal ob HiOrg oder nicht Ein FUG 10,11,13,8 Hat im Privat Besitz nichts zu suchen würde mal im TKG nach schauen.

    der Besitz eines BOS FUG ist Privat Strafbar.

    wenn du ausser dienst der FF;PI;DRK; bist hast du nix auf den BOS Kanäle zu suchen Punkt.
    Gute Laune Ist Das Beste

  10. #55
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    Zitat Zitat von pc-recycling Beitrag anzeigen

    der Besitz eines BOS FUG ist Privat Strafbar.
    steht bitte in welchem paragraphen in welchem gesetz?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  11. #56
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    wohl eher das benutzen als das besitzen.

    Aber das hatten wir ja schon geklärt.
    Rächdschraibrefoam?

  12. #57
    Registriert seit
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    wir schon
    nur der kollege hat wieder was anderes behauptet
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  13. #58
    Registriert seit
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    hab nen bekannten bei der Polizei und bei dem mal nach gehakt
    Gute Laune Ist Das Beste

  14. #59
    Registriert seit
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    Tja.

    -Achtung Ironie!-
    Dann gehören jetzt alle Händler die im Besitz eines oder mehrerer FuG's sind in den Knast.

    Lasst uns die Wirtschaft ankurbeln!
    -Ende Ironie-

    *lol*

    Edit:
    Das die POL selbst nicht immer alles besser weiß, hatten wir meines erachtens auch schon geklärt... (war nen anderer Thread -> Winkerkelle und so)
    Rächdschraibrefoam?

  15. #60
    Registriert seit
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    TKG 2004 § 90 Missbrauch von Sendeanlagen

    1.
    Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. ...
    Gute Laune Ist Das Beste

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