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Thema: LEGAL oder ILLEGAL?

  1. #1
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    LEGAL oder ILLEGAL?

    Hallo das es in einem anderen Thread zu einer Disskussion gekommen ist, inder es um Private Einsatzfahrzeuge ging, wollte ich einen extra Thread hier aufmachen.

    Also ist es erlaubt bwz gibt es ausnahmen sein eigenes fahrzeug als Einsatzfahrzeug zu nutzen?

  2. #2
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    Gute Frage!
    In der STVO im Normalfall nicht.
    Auf privatem Gelände dürfte es egal sein!

    Ich hab mal gehört, dass man mit einem Blaulicht bei ausgeschaltetem Motor eine Unfallstelle absichern darf.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Tict4c Beitrag anzeigen
    Hallo das es in einem anderen Thread zu einer Disskussion gekommen ist, inder es um Private Einsatzfahrzeuge ging, wollte ich einen extra Thread hier aufmachen.

    Also ist es erlaubt bwz gibt es ausnahmen sein eigenes fahrzeug als Einsatzfahrzeug zu nutzen?
    Oh mann,
    FMS.de ist ganz schön gesunken..
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  4. #4
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    mh ok vllt ist ja ein rechtsanwalt hier im Forum tätig oder einer der sich damit genau auskennt ich werde mich mal im internet darüber erkundigen...

  5. #5
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    Warum blau wenn es auch ne normale , handelsübliche gelbe leuchte tut ?

    Es ist illegal im Bereich der StVZO , und sollte meiner Meinung noch härter bestraft werden !

    Wenn das alles genehmigt ist , die Anlagen geprüft und zugelassen sind , das alles eingetragen ist , ist es kein Problem .

    Sowas ist in meinen Augen auch Off-Topic ....

  6. #6
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    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    Und sollte meiner Meinung noch härter bestraft werden !
    Kostet ja nur 20€

    Kein Jura Student in Forum aktiv?

  7. #7
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    Zitat Zitat von HAIXMAN Beitrag anzeigen
    Kostet ja nur 20€

    Kein Jura Student in Forum aktiv?
    STOP.

    Wenn da noch Nötigung, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Amtsanmaßung dazukommt, überschreitet die Tat schnell die 20 Euro. Dann bist du ganz schnell den Lappen los, und das zu recht.

    PS: Die 20 Euro gelten aber auch nur, wenn man mit einem Fahrzeug, dass offiziell mit Sondersignal ausgerüstet ist/sein darf unnötig mit eingeschalteter Sondersignalanlage durch die Gegend fährt. Bei Privat-KFZ greifen die 20 Euro nicht!!!

  8. #8
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    Leute die unbedingt mit nen Blaulicht aufm Dach rumfahren müssen und Frontblitzer und jeden scheiß sind die totalen Profilneurotiker die gehören sich in behandlung in BZK.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Aeskulap Beitrag anzeigen
    Bei Privat-KFZ greifen die 20 Euro nicht!!!
    NÖ, falsch!
    Wenn man mit Blaulicht am priv. PKW rumfährt (ohne Nötigung - also nur Blaulicht) ist dass eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung und kostet 20Euronen.

    Aber sloche gehören meiner Meinung nach sowiese sofort aus dem Verkehr gezogen,...

  10. #10
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    Es geth eigentlich nur darum ob es erlaub ist oder nicht erlaubt ist...

    und wie man das blaulicht bwz das gelblicht legal benutzen kann

  11. #11
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    Ein zugelassenes Gelblicht ist zum Absichern er Unfallstelle bei ausgschaltetem Motor 100%ig legal!

  12. #12
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    Zitat Zitat von HAIXMAN Beitrag anzeigen
    Ein zugelassenes Gelblicht ist zum Absichern er Unfallstelle bei ausgschaltetem Motor 100%ig legal!

    Der Motor spielt keine Rolle, das Fahrzeug muss stehen!
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  13. #13
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    Zitat Zitat von HAIXMAN Beitrag anzeigen
    Ich hab mal gehört, dass man mit einem Blaulicht bei ausgeschaltetem Motor eine Unfallstelle absichern darf.
    Hatte ich das nicht schon in einem anderen höchst merkwürdigen Beitrag erklärt???

    Finds jetzt nicht, auf Anhieb, also hier nochmals:

    Zitat Zitat von http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen.....
    Also haben sich ALLE weiteren Diskussionen erledigt...

    Blaues Blinklicht darf NUR von damit ausgerüsteten Fahrzeugen PUNKT... ^^

    MfG Fabsi

  14. #14
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    Schaut doch mal hier. Ist zwar noch der Text der StVZO, aber eigentlich egal. Hat sich meines Wissens vom Inhalt her bislang nicht geändert:

    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

    ...

    (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

    1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

    2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

    3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

    4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

    5. Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

    ...

    Damit sollte alles geklärt sein, denke ich!

  15. #15
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Damit sollte alles geklärt sein, denke ich!
    Nö.
    Schau doch mal hier:
    http://www.notarzt-lauf.de/horn.htm

    Das ganze bezieht sich auf Bayern. D.h. zumindest dort ist es möglich, ein privates Fahrzeug als Einsatzfahrzeug zu nutzen und mit Sondersignalanlage auszustatten.
    Die Regierungen können dem nachfolgend beschriebenen Personenkreis stetswiderruflich und befristet für die Dauer der Ausübung der Funktion die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeugs als Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeug der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und/oder des Rettungsdienstes anerkennen(§ 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVZO, § 55 Abs. 3 StVZO). Mit der Anerkennung darfdas private Kraftfahrzeug kraft StVZO mit Sonderwarneinrichtungen (blauesBlinklicht und Einsatzhorn) ausgerüstet werden, wenn es der Berechtigte fürEinsatzfahrten nutzt.
    Gruß,

    ahk

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