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Thema: Zusammensetzung Funkrufname Polizei?!

  1. #1
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    Zusammensetzung Funkrufname Polizei?!

    Hallo zusammen,

    ich wollte mal wissen wie sich der Rufname der Polizei zusammensetzt.

    z.B. 11-23 oder in der art.

  2. #2
    Peterwurst Gast
    11 Für Die Abteilung Wache etc
    23 für das Fahrzeug in der Abteilung Wache etc

  3. #3
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    dankeschön

  4. #4
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    kann man irgendwo nachlesen, ob die 23 z.b für nen Bulli steht oder fuer nen passat oder ähnliches?

  5. #5
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    Beim Rettungsdienst schon:

    Da bedeutet z.B. 1/ 83/ 5

    1= Die Rettungswache zu der das Fahrzeug gehört

    81= NAW
    82= NEF
    83= RTW
    84= MZF
    85= KTW

    und 5= die Nummer des Fahrzeugs.

    Bei der POL ist das soweit ich weiss nicht bundeseinheitlich geregelt.

    Gruss
    Fuxe

  6. #6
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    Wir haben, so wie ich das auf einer Liste gesehen habe auch einfach
    11/11, 11/12, 11/13, 11/14 etc., das sind gemischte Autos der Wache 11, ganz einfach, die sind nicht sortiert, soweit ich das weiß, das ist nicht so einheitlich geregelt wie bei der FF
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  7. #7
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Wir haben, so wie ich das auf einer Liste gesehen habe auch einfach
    11/11, 11/12, 11/13, 11/14 etc., das sind gemischte Autos der Wache 11, ganz einfach, die sind nicht sortiert, soweit ich das weiß, das ist nicht so einheitlich geregelt wie bei der FF
    in manchen bundesländern ist es einheitlich geregelt, ist also wieder überall anders...

  8. #8
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    Jo, das war ein Beispiel, dass es keine allgemeine Grundantwort auf die Frage gibt.
    Vermutlich gibt es irgendwo eine feste Regelung für einen Reg-Bezirk oder ne Stadt, aber deutschlandweit schaffen die das nicht, wenns nicht mal die FW oder der RD schafft!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  9. #9
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    obs da ein System hat ??? Ich glaub mal net

    Gibt es eigentlich bei Pozileis

    a) personengebundene Rufnamen
    b) DIN Normen ?

    ODer kann jeder auf den Streifenwagen legen was er will ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
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    guten morgen,

    ja, die unteren nummern sind eigentlich alle für gemischte Streifenwagen vergeben. Die höheren nummer, sind meist zivilfahrzeuge. jedenfalls bei uns. zb 13/73 oder so..

  11. #11
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    Zitat Zitat von Tict4c Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich wollte mal wissen wie sich der Rufname der Polizei zusammensetzt.

    z.B. 11-23 oder in der art.

    In NDS wie folgt:

    1. Grundrufname > Funkname der Direktion oder Inspektion oder eben der übergeorneten Dienststelle, zu der das Fahrzeug/die Person gehört

    2. erste zweistellige Ziffernfolge > Funkkennung der eigenen Dienststelle

    3. zweite zweistellige Ziffernfolge > Kennung des Fahrzeuges oder der Funktion (Personenbezogen).

    Aus der zweiter zweistelligen Ziffernfolge lassen sich definitiv Rückschlüsse auf die Fahrzeugart schließen, also ob zweifarbiger Fustw oder Zivilfahrzeug oder Bus (Bulli), oder Krad, oder, oder, oder......
    Geändert von Poli (19.09.2007 um 10:19 Uhr)

  12. #12
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    Zitat Zitat von look_and_read Beitrag anzeigen
    @Poli,
    aber nicht so ganz.

    Polizei ist nun mal Ländersache und deshalb sind die Funkrufnamen von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich.
    Es wird wohl mal im Zuge der Einführung des Digitalfunks ein einheitliches System kommen, aber im Moment ist das nicht so.
    Beispiel Autobahnpolizei: Grenze Hessen <-> Thüringen...
    2 völlig gleiche Fahrzeuge.. aber leider völlig andere Rufnamen. (Man konnte sich wohl nicht auf ein System einigen)
    gruß
    L&R
    Doch, denn wer lesen kann ist klar im Vorteil!

    Ich schrieb:

    "In NDS wie folgt:"

    NDS ist die Abkürzung für Niedersachsen! Und da ist es nun mal so, wie ich es schrieb. Wie es in anderen Bundesländern ist, kann ich nicht sagen, da ich nun mal aus Niedersachsen stamme!

  13. #13
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    In NDS wie folgt:

    1. Grundrufname > Funkname der Direktion oder Inspektion oder eben der übergeorneten Dienststelle, zu der das Fahrzeug/die Person gehört

    2. erste zweistellige Ziffernfolge > Funkkennung der eigenen Dienststelle

    3. zweite zweistellige Ziffernfolge > Kennung des Fahrzeuges oder der Funktion (Personenbezogen).

    Aus der zweiter zweistelligen Ziffernfolge lassen sich definitiv Rückschlüsse auf die Fahrzeugart schließen, also ob zweifarbiger Fustw oder Zivilfahrzeug oder Bus (Bulli), oder Krad, oder, oder, oder......
    Hallo,

    das gleiche gilt auch für Sachsen-Anhalt und meines Wissens auch für NRW

    Klaus
    ----------------------------------------------------
    http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/

  14. #14
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    In NRW sind die Rufnamen der POL haarklein geregelt, da weiss man nicht nur, dass es sich z.B. um einen Hundeführer handelt, da wird sogar differenziert ob es ein Drogen-, Leichen- oder sonst was für ein Hund ist...auch ob Doppel-, Einzel-, Fuss oder Fahrradstreife sind erkennbar.
    Die Liste war mWn mal im Marten veröffentlicht.
    MfG

    brause

  15. #15
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    es gibt für jedes bundesland eine genaue zusammensetzung der Rufnamen für Berlin ist das zum Beispiel so:

    Nehmen wir den fiktiven Abschnitt 69 an ( gibt es nicht lässt sich aber auf jeden anderen genauso beziehen)

    dann wäre

    die "Rufname" 901-918 der normale Streifendienst im Wach und Wechseldienst
    die "Rufname" 920-929 die Zivilstreifen des Abschnittes (meist ist eine im Ensatz)
    die "Rufname" 919 der Wach/Schichtleiter welcher sich aber auch auf einem normalen Funkwagen befinden kann - dann heißt es die "Rufname" 903 ist mit dem 919 zum Einsatz xy unterwegs
    die "Rufname" 950 ist in der Regel der Bus (sofern keine anderen Busse vorhanden sind) bzw. zbV KFz

    für den Abschnitt 71 wäre das dann eben statt der 9 an erste stelle eine 1 jedoch mit dem Rufnamen der Dir. 7 ...
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
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