wenn sich schon wieder leute so aufplustern wegen dieser frage, vielleicht sollte man dann die zugangsvoraussetzungen dieses Forums ganz neu gestallten:

Zugang bekommt nur noch, wer dem Mod ein mehrfach beglaubigtes Schriftstück seiner Komune vorlegt, das er auch mit dem hier besprochenen Themen betraut ist. jedoch dürfen die dann zugelassenen nur noch über Themen reden, die den eigenen Landkreis oder die eigene HiOrg betreffen. Denn es kann und darf doch nicht sein, das ein Funkgerätewart aus Niederbayern die Schliefennummer der Verkehrsampel an der zweiten Ampel in Buxtehude kennt. Oder vllt. bekommt man man ja auch auf Anfrage eine Generalvollmacht des Bundespräsidenten und des Verteidigungsministers.

Wer schützt eigentlich unsere Schleifenpaul´s (unser kreisweiter Funkwart heißt so) vor Erpressung durch die hochgefürchteten schleifen-wissens-geilen-Funkjunkies???

Als wenn wir keine anderen Probleme hätten...