Könnte sein, daß hier was verwechselt wird: Kennleuchten mit bestimmter Abstrahlrichtung (ähnlich wie Frontblitze) sind IMHO am Heck oder an der Seite nicht mehr zulässig. Leider kann ich das im Moment nicht belegen, der §52 StVZO sagt nur etwas über die Frontblitzer, also Hauptabstrahlrichtung nach vorne.