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Thema: Jugendschutzgesetz (Rauchen)

  1. #1
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    Jugendschutzgesetz (Rauchen)

    Hallo,

    brauche mal eure Hilfe.

    Ab dem 01.09.2007 gilt ja für unter 18 jährige das diese nicht mehr in der öffentlichkeit rauche dürfen.

    Gehört der Raucherraum in der Firma zum Privaten Bereich oder gehört er dem öffentlichen an????

    Wie sieht es mit Veranstaltungen bei HiOrgs aus z.B. Dienstabende, Gruppenstunden, usw. nicht in der öffentlichkeit sondern in der Unterkunft????


    Ich danke für eure Antworten!

    Mfg
    Chris

  2. #2
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    Die Unterkunft ist normalerweise ein öffentliches Gebäude, da von der Gemeinde finanziert. So ist zumindest bei uns die Regelung. Was ihr intern für Regelungen trefft, ist wieder was anderes. Aber offiziell ist die Fluppe dort aus!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  3. #3
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    Zitat Zitat von abc-truppe
    Die Unterkunft ist normalerweise ein öffentliches Gebäude, da von der Gemeinde finanziert. So ist zumindest bei uns die Regelung. Was ihr intern für Regelungen trefft, ist wieder was anderes. Aber offiziell ist die Fluppe dort aus!
    Gut dann muss man Unterkunft und Unterkunft trennen, da z.B. das DRK und andere HiOrgs eigene Unterkünfte, nicht durch die öffentliche "Hand" finanziert wurde wie es bei der FW der Fall ist.

    Wie sieht es jetzt in Betrieben aus?

  4. #4
    FiRe-1987 Gast
    eigentlich darf man im gerätehaus eh nich rauchen, da es ein öffentliches gebäude is... im pausenraum würd ich ma einfach sagen, dass es privat ist, oder nich??? aber bei der feuerwehr darf man es (eigentlich) nich, aber wer will das nachprüfen???

  5. #5
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    Das ist absout richtig, nachprüfen kann man es nur nach Beschwerde / Beweise (Fotos) / Zeugenaussagen!
    Aber dazu sollte es nicht kommen, wenn man seine Kameraden respektiert und eben nicht raucht!

    Wir haben es ganz einfach gelöst (bisher, ka wies mit der neuen Regelung laufen soll).
    Der Aufenthaltsraum ist rauchfrei, daran halten sich auch alle. Eine Ausnahme gab es, er rauchte dort, als niemand da war, aber es stank trotzdem wenn man reinkam. Der wurde aber mittlerweile zur Vernunft gebracht.
    Ansonsten kann man eben rausgehen oder, bei schlechtem Wetter, auch nen anderen Raum nutzen, da gehen eben nur die Raucher kurz hin und kehren dann wieder in den Aufenthaltsraum zurück.
    Unser ZF hat, als diese Regelung vorgeschlagen wurde, alle Raucher einzeln ganz privat nach ihrer ehrlichen Meinung gefragt und tatsächlich waren alle für diese Regelung. Nun ists für Nichtraucher viel angenehmer, der Raum stinkt nicht mehr nach alten Zigaretten und die Raucher habens für ihre obligatorischen 5 Minuten auch bequem!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  6. #6
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    Hallo.

    Du vermischt hier zwei neue Regelungen.

    Das Rauchverbot in öffentlichen Räumen mit dem Verkaufsverbot von Tabak an unter 18-jährige.

    Unter 18 überhaupt kein Rauch, egal ob öffentlich oder nicht.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  7. #7
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    Mag sein, aber die Quintessenz ist, dass es bei uns weiterhin so bleiben wird und wer unter 18 unbedingt rauchen will, soll das tun, ich denke, wir werden hier keine Maßregeln treffen.

    Alles in allem wird es wohl bei HiOrgs so bleiben: Mag es verboten sein oder nicht, scheren tut es keinen ;)
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  8. #8
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    Hallo Leute!

    Nicht zwangsläufig muss ein Feuerwehrhaus ein öffentliches Gebäude sein, nur weil die Kommune es finanziert. Denn es unausschlaggebend woher das Geld zur Finanzierung kommt.

    In der Regel haben zu einem Feuerwehrhaus nur Feuerwehrmitglieder Zugang und die nicht breite Bevölkerung. Ausnahmen gibt es natürlich. In einigen Gebietskörperschaften wird das Feuerwehrhaus auch als Dorfgemeinschaftshaus oder ähnliches verwendet, dann sieht das natürlich anders aus.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    192
    Hallo,
    der Begriff "öffentliches Gebäude" kann mehrere Bedeutungen haben.
    a) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der öffentlichen Hand, also Bund, Land, Kreis, Kommune. Das Wort "öffentlich" bezieht sich auf den Träger.
    b) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der Öffentlichkeit im Regelfall zugänglich ist und meistens dem Allgemeinwohl dient, wie Museen, Bahnhöfe, Veranstaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen etc. unabhängig ihrer Trägerschaft.

    Der Begriff ist eigentlich auch nicht so wichtig, da in den Gesetzen der Länder zum Nichtraucherschutz, wie z.B. in NRW schon deutlich im Gesetz steht für welche Räume und Einrichtungen das Rauchverbot gelten soll. In NRW gilt das Rauchverbot auch für Gerätehäuser, da es Eigentum der Gemeinde ist. Dabei ist nicht ausschlaggebend ob dort "Publikumsverkehr" herrscht oder nicht.

    Ich bin grundsätzlich aber dafür, dass hier interne Regelungen und Vereinbarungen getroffen werden sollten die alle zufrieden stellen. Ich halte von der Regelungswut der EU und des Bundes nicht wirklich viel.

    Bis dann

    Dominic

    PS: Raucher, also vielleicht bei diesem Thema nicht objektiv genug, aber wer ist das schon ;)

  10. #10
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    So jetzt von mir als nichtraucher
    nachdem meine freundin in der wohnung nicht mehr raucht würde ich folgendes vorschlagen

    rauchen nur ausserhalb des gebäudes, dient dem nichtraucherschutz und dem werterhalt des gebäudes. da man in der fahrzeughalle auch nicht rauchen darf wird ein raucherpavillion aufgestellt.

    die nächste frage ist bis wann geht bei euch die jf?

    grundsätzlich kein alkohol und nikotin in jf klamotten und in zivil auf dem feuerwehrgelände. sobald sie aktv sind, kann man bei den jüngeren trotzdem mass und ziel verlangen.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  11. #11
    FiRe-1987 Gast
    bei uns is es so, dass wir im schulungsraum nicht rauchen, im aufenthaltsraum aber wohl, da sich keiner dagegen ausspricht...

    unsere JF geht bis 18... generell ist das rauchen in JF-klamotten verboten, genau wie alkohol... und wenn sie doch rauchen, dann heimlich dass wir betreuer es nicht mitbekommen... (vor oder nach dem dienstabend)... in zivil dürfen sie auch nicht rauchen, wenigstens auf dem gelände der feuerwehr und während dem dienst nicht...

  12. #12
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    Hat mal jemand ne verlässliche, belastbare Quelle zu dem Thema? Ich such vor allem ne eindeutige Definition des Begriffs "öffentliches gebäude" - je nachdem wo man guckt findet man immer was anderes. Bin übrigens aus NRW falls das von Bedeutung ist.

  13. #13
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    Prügel mal die Forensuche auf www.feuerwehr.de da gab es einige Rechtsauskünfte...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  14. #14
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    Also bei uns ist es eindeutig:

    Schriftliche Mitteilung des Bürgermeisters an alle Ortsbrandmeister:

    Ab nun herrscht Rauchverbot. Punkt.

  15. #15
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    Zitat Zitat von überhose
    Liegt daran, dass es keine eindeutige Definition, die in allen Bundesländern bzw. den verschiedenen Nichtraucherschutzgesetzen gleichermaßen greift. Eben Föderalismus in seiner schönsten Weise.
    Deswegen hab ich ja noch erwähnt dass ich aus NRW bin ;-)

    Im kommenden Nichtraucherschutzgesetz ist alles was einen öffentlichen Träger hat auch öffentliches Gebäude - somit gehören wird dazu *freu*

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