Auszug aus der Werbung 16.07.2004 "Rückruf-Aktion Euro Tools Globus Baumarkt" ....wir bitten Sie, ausschließlich die ab dem 21.03.2005 bei uns erworbenen elektrischen Rauchmelder mit der Produktbezeichnung Euro Tool Art.-Nr. 70001 mit Herstellerdatum 2004MAY10 nicht mehr einzusetzen. Es besteht der Verdacht, dass einzelne der genannten Rauchmelder nicht voll funktionsfähig sind und somit bei deren Einsatz im Brandfall eine Gefahr bestehen kann.


In Deutschland sind möglicherweise mehrere hunderttausend gefälschte und funktionsuntüchtige Rauchmelder in den Handel gebracht worden. Die Staatsanwaltschaft Gießen verdächtigt einen Importeur aus Mönchengladbach, die Plagiate in Deutschland vertrieben zu haben und ermittelt wegen Verstoßes gegen das Markengesetz.
Die täuschend ähnlich aussehenden Fälschungen mit Prüfsiegel wurden Anfang September in den 1.600 Filialen des Discounters ALDI - Süd in Süd und Westdeutschland angeboten und sind mittlerweise zurückgerufen worden. "Möglicherweise sind sie auch in Baumärkten verkauft worden", sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der Dortmunder "Ruhr- Nachrichten"
Die gefälschten Geräte trugen verschiedene Prüfsiegel wie etwa das der Stiftung Warentest oder der Zertifizierungsstelle VdS Schadensverhütung in Köln. Wie die Zeitung weiter berichtete, sollen die Rauchmelder in den Baumärkten unter einer anderen Typen-Bezeichnung und in einer veränderten Verpackung angeboten worden sein. Dort seien sie in einer nachgeahmten mit funktionierenden Geräten vermischt worden.

Rückrufaktion: Praktiker Baumarkt ruft Rauchwarnmelder zurück

Nur kurze Zeit nachdem Discounter Aldi seine angebotenen Rauchmelder wegen Untauglichkeit zurückgerufen hat, ruft nun auch Baumarktkette Praktiker AG alle in einem der deutschen Praktiker Märkte gekauften elektrischen Rauchwarnmelder mit der Artikelbezeichnung "EURO TOOLS Art. Nr. 70001" mit dem Herstellungsdatum "2004MAY10" zurück. Nach Überprüfung durch die VdS Schadensverhütung GmbH ist nicht auszuschließen, dass Geräte mit dem entsprechenden Herstellungsdatum in den Verkauf gelangt sind, bei denen im Brandfall Lebensgefahr besteht. Das fragliche Herstellungsdatum ist im rechten oberen Bereich im Inneren des Gerätes eingeprägt. Zur Überprüfung des Datums genügt es, die Abdeckung des Rauchmelders von der Halterung zu lösen. Die Kunden erhalten bei Rückgabe den vollen Warenpreis erstattet.

Fehlerhafte Rauchmelder als VdS-anerkannte Produkte im Handel
Ausgelöst durch die Rückrufaktion fehlerhafter Rauchmelder, die bei einem deutschen Discounter in die Verkaufsregale gelangt waren, hat VdS Schadenverhütung alle Hersteller von VdS-anerkannten Heimrauchmeldern aufgefordert, ihre Vertriebswege offenzulegen.
Durch die stichprobenweise Überprüfung von Heimrauchmeldern durch die VdS-Prüflaboratorien konnte weitere unberechtigt als VdS-anerkannt gekennzeichnete Ware im Handel entdeckt werden. Nach Angaben des Herstellers des Originaltyps handelt es sich dabei um Fälschungen. Die betroffenen Baumärkte wurden unverzüglich von VdS über die Funktionsuntüchtigkeit unterrichtet und haben mittlerweile die Melder aus ihren Verkaufsregalen genommen. Weitere Proben aus dem Handel wurden gezogen und werden zur Zeit labortechnisch Funktionstests unterzogen. Die Aufklärungskampagne "Rauchmelder retten Leben" rät den Verbrauchern, auf Rückrufaktionen des Handels in den Medien zu achten.

VdS empfiehlt Baumärkten und Handelsketten, auch mit VdS-Prüfsiegel gekennzeichnete Rauchmelder stichprobenweise auf Funktonstüchtigkeit nachprüfen zu lassen. Dadurch kann in Zukunft sichergestellt werden, dass nur der VdS-Zertifizierung entsprechende Ware in die Verkaufsregale gelangt.

Die Qualität von VdS-anerkannten Produkten wird von VdS durch regelmäßige Probenahme beim Hersteller und im Handel überwacht. Ab sofort werden die Anzahl der Probenahmen im Handel sowie Häufigkeit der Kontrollen in den Fertigungsstätten erhöht.

Da die bisher entdeckten nicht funktionstüchtigen Rauchmelder das VdS-Zeichen unberechtigt tragen, hat VdS Strafantrag wegen Markenverletzung gestellt.


... verschiedene QUELLEN


... könnte noch zehnfache solcher Artikel raussuchen