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Thema: Zulassung von Funkgeräten im Fahrzeug

  1. #1
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    Zulassung von Funkgeräten im Fahrzeug

    Hallo zusammen!

    Woran erkenne ich denn, ob ein 4m Funkgerät die Zulassung hat, in Neufahrzeuge einzubauen?

    Es gibt da doch irgendeine Vorschrift, wo nur noch Geräte mit einem Bestimmten Prüfzeichen oder ähnlichem Verbaut werden dürfen, um Störungen in der Fahrzeugelektronik zu vermeiden.

    Danke schonmal!

    Gruß

    Torsten
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    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  2. #2
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    Das ist hinfällig. Es gibt hier schon einige Themen über die e-Kennzeichnung.

    Siehe auch:
    http://www.lfv-bayern.de/cms/news/20...zeichnung.html
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  3. #3
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    Hallo,

    bei der Nachbarwehr hatte sich der Aufbauhersteller geweigert, in ein neues LF 16 ein altes FuG 8 einzubauen mit dem Hinweis auf eine fehlende EMV-Bescheinigung. Hätten die darauf bestanden, würde man sämtliche Garantie ablehnen. Man befürchtete einflüsse auf die Fahrzeugelektronik.

    Gruß

  4. #4
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    Welcher Aufbauhersteller?

    In welchem Bundesland sollte das Fahrzeug in Dienst gestellt werden?

    Und wann war das ganze?
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  5. #5
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    Bei uns liegt folgendes vor:

    Das Funkgerät (Bosch FuG 8b) wurde 1991 neu in ein Fahrzeug eingebaut und sollte dann, wenn möglich, nächstes Jahr in ein neues Fahrzeug eingebaut werden.
    Wenn ich das Richtig verstanden habe, ist das jetzt wieder zulässig, oder ?
    (wenn der Aufbauhersteller mitspielen sollte....)

    Gruß

    Torsten
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  6. #6
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    Du kannst lesen und hast meine Frage verstanden?
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  7. #7
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    @ tm112

    Hallo,

    es ging um ein Iveco-Fahrzeug für Schleswig-Holstein vor 6-7 Jahren.
    Das Funkgerät war damals aber schon ca. 20 Jahre alt (und tut heute Dienst in unserem gebr. beschafften MTW).

    Übrigens bekommt man bei nicht zu alten Fug die EMV-Bescheinigung unter Angabe der Serien-Nr. manchmal nachträglich vom Hersteller.

    Gruß

  8. #8
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    Hallo, jetzt muss ich auch mal nachfragen.
    Wie sieht es in Thüringen mit älteren Geräten aus? Laut unserm KBI darf ein Teledux 9 nicht mehr eingebaut werden. Obwohl laut EMVG der § 14 zur Übergangsbestimmung greifen müsste. http://bundesrecht.juris.de/emvg_199...288200998.html

    MfG
    Zwunschel

  9. #9
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    eMark?

    Hallo,

    Ich habe ein IC 7000 (Amaterfunk) erworben. Auf einigen Websiten habe ich den Hinweis gefungen das ohne "eMark" das Gerät nicht in ein KFZ eingebaut werden dürfe.

    Um was handelt es sich bei "eMark"? Ich habe im Internet nicht viel dazu gefunden.

    Gruß
    Sascha.

  10. #10
    MaxTrac Gast

  11. #11
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    @Ralf:
    Die KFZ-Richtlinie wurde erst zum 01.10.2002 verschärft und in 2005 massiv entschärft. Du brauchst Dir also für Fahrzeuge mit EZ vor Oktober '02 gar keine Sorgen machen. Ab 2005 gilt das Schreiben des LFV bzw. das dort zitierte des PTI Münster. Du hast regelmäßig Schwiergkeiten bei Bescheinigungen für Ascom / Teletron FuG - es gibt keinen Rechtsnachfolger, der was ausstellen könnte. Rein formal kannst Du als Nichthersteller nur jedes Gerät _einzeln_ prüfen lassen - und das lohnt in der Regel gar nicht, ist aber nach der aktuellen Rechtslage auch hinfällig.

    @Actros:
    Ich weiß immer noch nicht welches Bundesland und welcher Aufbauhersteller.

    @Zwunschel:
    Ich hab schon öfter gehört, dass die Thüringer ihr eigenes Süppchen kochen. Teledux sind davon aber definitiv nicht betroffen. EADS hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung heraus gegeben, die zurück gilt bis zum allerersten vom Band gerollten Gerät. Du meinst vermutlich Teletron. Aber da liegt Eure Stelle zur Landesabnahme immer noch falsch. Siehe weiter oben. Stellt Euch einfach auf Eure Hinterfüße.

    @MaxTrac:
    Schöner Link. Nur die Behauptung dort, dass die CE-Kennzeichnung (=Herstellerkonformitätserklärung) aufgrund er e-Zertifizierung entfallen könnte, ist blanker Schwachsinn. Kein Funkgerät darf innerhalb der EU überhaupt in Verkehr gebracht werden, wenn es keine CE-Kennzeichnung besitzt. So ist die CE-Kennzeichnung vielmehr Voraussetzung um eine e-Zertifizierung anstreben zu können. De facto gibt es auch kein einziges Funkgerät, das nur eine e-Zertifizierung durchlaufen hat aber kein CE-Kennzeichen trägt.
    Hier werden sie repariert
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  12. #12
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    @tm112. Vielen Dank für deine Antwort.
    Wird wohl n harter Kampf werden...

    MkG
    Zwunschel

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