Eine Stelle hierzu ist im BayFwG bzw. der Durchführungsverordnung zu finden:Zitat von FireBengel
"§12: KBR ...
... (2) 1Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Art. 19 Abs. 1 BayFwG hat der Kreisbrandrat insbesondere
...
3. an größeren Feuerwehreinsätzen im Landkreis teilzunehmen,
...
2In den Fällen der Nummern 2 und 3 kann sich der Kreisbrandrat auch durch die Kreisbrandinspektoren oder -meister vertreten lassen...."