Zitat Zitat von FireBengel
Hallo

kann mir jemand eine Vorschrift bzw. Empfehlung sagen, in der steht das bei jeder Alarmierung der KBI / KBM mitzualarmieren ist.
Eine Stelle hierzu ist im BayFwG bzw. der Durchführungsverordnung zu finden:
"§12: KBR ...
... (2) 1Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Art. 19 Abs. 1 BayFwG hat der Kreisbrandrat insbesondere
...
3. an größeren Feuerwehreinsätzen im Landkreis teilzunehmen,
...
2In den Fällen der Nummern 2 und 3 kann sich der Kreisbrandrat auch durch die Kreisbrandinspektoren oder -meister vertreten lassen...."