Eine kurze Anmerkung zu dem Punkt "Burgdorfer Scannerurteil":
Hierbei handelt es sich um das Urteil eines Amtsgerichtes, was schon eine gewisse Aussage über die Wertigkeit dieses Urteils beinhaltet. Wir haben zwar im deutschen Rechtssystem keine Präzedenzurteile wie in den USA, dennoch kommt den Urteilen der LGe, OLGe und natürlich erst recht des BGH eine ganz andere Bedeutung zu als denen der Amtsgerichte.
LGe, OLGe und BGH sind die Berufungs- bzw. Revisionsinstanzen für die jeweils tiefer angesiedelten Gerichte, was so viel heißen soll wie: Wenn ein AG vorteilhaft für Euch urteilt, so freut Euch, wenn niemand Rechtsmittel einlegt. Gleichzeitig heißt es aber auch, daß dem Urteil eines AG einfach keine relevante Bedeutung zuzumessen ist. Also, vergeßt einfach das Burgdorfer Scannerurteil, denn darauf stützen sollte man sich auf keinen Fall, da jedes deutsche Gericht jeden Fall auch wieder anders beurteilen kann.
Ein wenig Rechtssicherheit hat man erst, wenn höchstrichterlich, d.h. vom BGH (bzw. den OLGen, je nach Instanzenzug), eine Entscheidung in entsprechender Sache getroffen wurde. Natürlich können dann immer noch untere Gerichtsinstanzen anders entscheiden, die Wahrscheinlichkeit ist aber deutlich geringer, denn kein Richter möchte sein Urteil gern von einem anderen Richter auseinander genommen wissen.
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim