Auch da gibt es keine einheitliche Regelung. Während im Rhein Neckarkreis der 2/83-1 XXXX2831 als Kennung hat, hat in Bühl der 2/83-1 die Kennung XXXX2183 oder so ähnlich. Die letzten vier Ziffern geben also nicht unbedingt der Rufnamen an. Manache Funkhörer sind auch nach den Ziffern des Nummernschildes codiert.
Gruß, Mr. Blaulicht