Brauchst ja nur nen beleuchteten Dachaufsetzer auf die Hutablage legen ...
Das wäre nämlich erlaubt.
Brauchst ja nur nen beleuchteten Dachaufsetzer auf die Hutablage legen ...
Das wäre nämlich erlaubt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ja, wieviele von den LED-Schildchen willst Du denn in den ELW 1 hängen???
1 vorne, 1 links, 1 rechts, 1 hinten zum kenntlich machen?
Ich bezweifel mal, dass das in irgendeinem vernünftigen Kosten-/Nutzenverhältnis steht, dann doch lieber eine schön bunte Magnetfackel und ein Schildchen dazu und gut ist's.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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124 124 MRCC Bremen
So nicht richtig, aber die Diskussion hatten wir schonmal ;)Zitat von Alex22
MfG Fabsi
Sagst du.Zitat von Fabpicard
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ebenso das Lichttechnische Institut in BerlinZitat von Alex22
Sowie der zuständige Sachbearbeiter beim TÜV Rheinland in Köln ;)
MfG Fabsi
P.S.: Hab schon länger nichtmehr stundenlang mit denen Telefoniert, wird ja bald wieder mal zeit *g*
Kannst gerne machen ...
Solang die Beleuchtung im Innenraum ist und die Hauptstrahlrichtung nicht nach außen gerichtet ist, zählt es nur als Innenbeleuchtung.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
...und selbst da ist noch lange nicht alles erlaubt, z.B. beleuchteter Schalthebel oder auch Fußraumbeleuchtung.
Gruß Carsten
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Möööööp Fußraumbeleuchtung ist laut meinem TÜV-Mann erlaubt. Aber nur, wenn man die Lichtquelle von außen nicht dirrekt sehen kann.Zitat von Pille112
MFG Flo
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