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Thema: Das wärs ;-)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Brauchst ja nur nen beleuchteten Dachaufsetzer auf die Hutablage legen ...
    Das wäre nämlich erlaubt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Ja, wieviele von den LED-Schildchen willst Du denn in den ELW 1 hängen???
    1 vorne, 1 links, 1 rechts, 1 hinten zum kenntlich machen?

    Ich bezweifel mal, dass das in irgendeinem vernünftigen Kosten-/Nutzenverhältnis steht, dann doch lieber eine schön bunte Magnetfackel und ein Schildchen dazu und gut ist's.
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22
    Brauchst ja nur nen beleuchteten Dachaufsetzer auf die Hutablage legen ...
    Das wäre nämlich erlaubt.
    So nicht richtig, aber die Diskussion hatten wir schonmal ;)

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    So nicht richtig,
    Sagst du.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22
    Sagst du.
    Ebenso das Lichttechnische Institut in Berlin

    Sowie der zuständige Sachbearbeiter beim TÜV Rheinland in Köln ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Hab schon länger nichtmehr stundenlang mit denen Telefoniert, wird ja bald wieder mal zeit *g*

  6. #6
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    Kannst gerne machen ...
    Solang die Beleuchtung im Innenraum ist und die Hauptstrahlrichtung nicht nach außen gerichtet ist, zählt es nur als Innenbeleuchtung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    ...und selbst da ist noch lange nicht alles erlaubt, z.B. beleuchteter Schalthebel oder auch Fußraumbeleuchtung.
    Gruß Carsten
    __________________

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  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...oder auch Fußraumbeleuchtung.
    Möööööp Fußraumbeleuchtung ist laut meinem TÜV-Mann erlaubt. Aber nur, wenn man die Lichtquelle von außen nicht dirrekt sehen kann.
    MFG Flo

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