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Thema: Autoradio im Dienstfahrzeug anmelden?

  1. #1
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    Autoradio im Dienstfahrzeug anmelden?

    Hallo,

    bei uns sind in allen Feuerwehrfahrzeugen neben den üblichen 4m und 2m FuG's natürlich auch Autoradios installiert. Diese dienen in erster Linie nicht zur Unterhaltung, sondern eher zur Kontrolle von Verkehrsdurchsagen bei Einsätzen auf BAB's wegen Sperrung usw.
    Diese Woche kam im Auftrag der GEZ ein Mitarbeiter und will uns deswegen jetzt an die Karre fahren.
    Meine Frage: Gibt es irgendwo eine Verfügung oder Ausnahmeregelung, dass Einsatzfahrzeuge von der Gebührenpflicht befreit sind oder müssen diese Autoradios ganz normal angemeldet und Gebühr dafür bezahlt werden?

    Gruß
    Joachim

  2. #2
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    seit wann darf die gez für radios ne gebühr kassieren????? oO

  3. #3
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    Schon immer!

    Die Feuerwehr muss das Radio genauso anmelden wie jeder andere auch!
    Unsere Fernseher in der Wache, nur zum Videoschauen genutzt, müssen auch angemeldet werden, sprach der junge Mann von der GEZ. Einzige Alternative: Empfangsteil für Rundfunk ausbauen, nur Scart-Eingang.
    Ist aber bei euch eh nicht praktikabel.

    => Das Radio MUSS angemeldet werden, egal ob ihr's nutzt oder für was!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  4. #4
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    Stimmt .. das Radio MUSS angemeldet werden.
    Und es MUSS auch für jedes Radio die Gebühr entrichtet werden, hier gilt das nicht das Zweitgeräte gebührenfrei sind.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    GEZ war immer schon fällig

    die KatS Fahrzeuge werden mit Radios ausgeliefert, deren Freischaltungskarten es immer erst gibt wenn die GEZ Zahlung nachgewiesen wird

    Gegenfrage

    wie kam der GEZ Kasper an eure Autos .
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    Zitat Zitat von hannibal
    GEZ war immer schon fällig

    die KatS Fahrzeuge werden mit Radios ausgeliefert, deren Freischaltungskarten es immer erst gibt wenn die GEZ Zahlung nachgewiesen wird

    Gegenfrage

    wie kam der GEZ Kasper an eure Autos .
    Der braucht sich doch nur mal ein Bild beim Tag der offenen Tür machen und dann wirds richtig teuer wenn sie dich erwischen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Flöhchen
    Diese dienen in erster Linie nicht zur Unterhaltung, sondern eher zur Kontrolle von Verkehrsdurchsagen bei Einsätzen auf BAB's wegen Sperrung usw.
    Das ist aber nicht Euer Ernst, oder?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    @ Hannibal: Wo denn das ?

    Unsere Autos vom Bund / Land haben gar kein Radio weil eben pro Gerät GEZ gezahlt werden müsste.

  9. #9
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    Zitat Zitat von NWD
    @ Hannibal: Wo denn das ?

    Unsere Autos vom Bund / Land haben gar kein Radio weil eben pro Gerät GEZ gezahlt werden müsste.
    GEZ ist des nicht eine Abkürzung für ********* OHNE Leistung

    Der Fahrzeughersteller rüstet alle Fahrzeuge mit Radio aus ( ist billiger wegen der Montage für den Kunden ) aber die Karten (in unserem Fall DRK ) liegen in Bonn irgendwo und setzten schimmel an weil keiner die Dings bezahlen will und man auch nicht befreit wird?

    Gruß Michael

    Der sich über die *** aufregen könnte sie aber bezahlt
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  10. #10
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    Zitat Zitat von NWD
    @ Hannibal: Wo denn das ?

    Unsere Autos vom Bund / Land haben gar kein Radio weil eben pro Gerät GEZ gezahlt werden müsste.
    Bundesweit bei allen Bundesfahrzeugen... Gehört zum Auslieferungszustand...

    Kann natürlich gut sein, dass die bei euch direkt wieder ausgebaut wurden, wegen der GEZ ;)

    Achso, ist aber auch erst ab nem gewissen Jahr so (welches genau, müsste man beim Bund erfragen)...

    Die alten ATW's auf VW-LT Basis hatten noch keins drin... (Aber ok, die sind ja auch völlig untermotorisiert und ohne Servolenkung... vom einzelnen Popelblaulicht vorne in der Mitte mal abgesehen ^^)

    MfG Fabsi

  11. #11
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    nagut unser Bund-Fzg. darfste nicht nehmen aber der Transit vom Bund hatte definitiv nie ein Radio gesehen da der nichtmal Boxen hat und die Blende fürs Radiofach mit der Steuerung für die RTK belegt ist.
    Genauso der Transit vom Land.

    Würde mich mal interessieren wie das mit den GW-San und Betreuungs-LKW hier in NRW aussieht.

    Blöde Frage:
    Muss ich als Privatperson eigentlich auch mein Autoradio anmelden ? Auch wenn ich schon 1 ( 2 / 3 ) GEZ-pflichtige Geräte im Haus habe ( TV / RAdio )
    Wir sind befreit, daher hab ich da keinerlei Ahnung von.

  12. #12
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    Scharnhorst

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  13. #13
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    Zitat Zitat von NWD
    Blöde Frage:
    Muss ich als Privatperson eigentlich auch mein Autoradio anmelden ? Auch wenn ich schon 1 ( 2 / 3 ) GEZ-pflichtige Geräte im Haus habe ( TV / RAdio )
    Wir sind befreit, daher hab ich da keinerlei Ahnung von.

    Hi,
    Also Privatpersonen müssen Zweitgeräte nicht anmelden, wenn schon ein Erstgerät angemeldet ist! Als Erstgerät muss immer das teuerste (TV, wenn vorhanden) angemeldet sein!
    Dann sind alle weiteren privat genutzten Geräte (TV, Radio und NEU: PCmit I-NET) auch gebührenbefreit!
    Aber Achtung: Wenn zb. deine Eltern mit denen du in einem HAus wohnst gebührenbefreit sind, du aber verdienst, dann musst du entweder extra eine Befreiung beantragen, oder zahlen. (oder die Klappe halten und dem GEZ Eintreiber beim nächsten Klingeln Hausverbot erteilen - Gültig für Ihn persöhnlich und für die GEZ generell! Ist Möglich und Legal! und da kann er nichts machen... Die GEZ Eintreiber haben keine Sonderrechte und sind eigendlich nur Denunzianten auf Provisionsbasis die für jeden gemeldetet Schwarzseher eine beachtliche Provision bekommen JEDEN MONAT SOLANGE DER ZAHLT)

    Wenn das Radio aber in einem Fahrzeug nutzt, eas du AUCH beruflich nutzt, DANN muss es EXTRA angemeldet werden.
    Im Gewerblichen Bereich (Vereine, Behörden usw. zählen auch als gewerblich fürdie GEZ) gibt es keine zweitgeräteregelung (Ausnahme PC-mit Inet, hier muss nur jeweils einer pro Standort/Postanschrift angemeldet werden,)
    Jedes Gerät muss extra gemeldet werden!

    Bei den Bundesfahrzeugen ist es so, das festgelegt ist, welche Fahrzeuge ein Radio haben sollen. (Zb.Führungsfahrzeuge!)
    Für diese KFZ hat der Kostenträger dann auch die Gebühren zu entrichten.

    Ist für dieses Fahrzeug kein Radio vorgesehen, so kommt es entweder ohne, oder nur mit einem gesperrten Gerät, für das es erst nach Anmeldenachweis eine Karte gibt!

    Gruß
    Carstem
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  14. #14
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Die GEZ Eintreiber haben keine Sonderrechte
    auch nicht auf dem Weg ins Gerätehaus?


    war nur ein Witz... :-)

  15. #15
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    ...okay, dann ist ja alles klar! Die Radios werden, soweit nicht schon geschehen, angemeldet und die Gebühr dafür entrichtet. Im Prinzip zahlen es ja eh die Steuerzahler, so einfach ist dies und die sind schließlich ja wir!!!
    Ich kann schlichtweg nicht nachvollziehen, warum Hilfsorganisationen nicht von dieser "Zwangsentrichtung" befreit werden. Oder vermutet die GEZ, dass wir nachts still und heimlich auf die Wache schleichen, das Radio einschalten, Radio "Eriwan" hören usw. weil wir zuhause nicht die Möglichkeit dazu haben?
    ...tut mir leid, ich persönlich kann's einfach nicht kapieren?! Lieber Herr Innenminister, wäre dies nicht mal ein Thema im Bundestag?

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