Hallo,

bei uns sind in allen Feuerwehrfahrzeugen neben den üblichen 4m und 2m FuG's natürlich auch Autoradios installiert. Diese dienen in erster Linie nicht zur Unterhaltung, sondern eher zur Kontrolle von Verkehrsdurchsagen bei Einsätzen auf BAB's wegen Sperrung usw.
Diese Woche kam im Auftrag der GEZ ein Mitarbeiter und will uns deswegen jetzt an die Karre fahren.
Meine Frage: Gibt es irgendwo eine Verfügung oder Ausnahmeregelung, dass Einsatzfahrzeuge von der Gebührenpflicht befreit sind oder müssen diese Autoradios ganz normal angemeldet und Gebühr dafür bezahlt werden?

Gruß
Joachim