Sorry Fabsi, aber auch Dir ist hier ein Fehler in den Begrifflichkeiten unterlaufen.Zitat von Fabpicard
Dann kann man nicht "enteignen" sondern "requirieren"!
Enteignung = Die Sache verbleibt im Besitz des Enteignenden.
Requirierung = Hier werden nur die Nutzungsrechte für einen bestimmten Zeitraum wahrgenommen, es ändert sich aber nicht an den Eigentumsverhältnissen.