Hi,
also Vorführfahrzeuge haben wohl irgendwie die BL eingetragen, auch wenn ich mir gerade die Grundlage nicht erklären kann...
Zum Vorführen reicht ja auch Gelblicht...
Aber selbst wenn das BL da rechtmäßig drauf sein darf und nicht abgedeckt werden muss: Um das BL auf öffentlichem Grund in Betrieb zu nehmen brauchst du immer noch die erweiterte Haftplicht...
Und wenn es eine tatsächlich eine wie auch immer geartete Sondergenehmigung für diese KFZ gibt, dann aber sicherlich mit einem Betriebsverbot für Sosi im Straßenverkehr!
ABER:
Es viele Aufbauhersteller vermieten ja auch Ihre KFZ als Ersatzfahrzeuge (Nach Unfall, schweren Technischen Defekt oder Diebstahl z.b. )
Für diese Fahrzeuge wird es ja wohl die erweiterte Haftpflicht geben, oder?
So ein Fahrzeug könntet Ihr mieten!
Vieleicht ist das ja auch der Weg den die für die vielen BL-Vorführfahrzeuge gegangen sind, die so im Strassenverkehr rumkurven? Sind das vieleicht offiziell alles BL-Mietwagen? Dann könntet Ihr die auch alle einsetzen...
Kostet aber sicher nicht wenig!
Nur, wenn es darum geht nur mehr Fahrzeuge zu bekommen, warum fragt Ihr nicht bei befreundetetn Orgs an?
Gruß
Carsten
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