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Thema: FuG ohne E1 im KFZ

  1. #1
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    FuG ohne E1 im KFZ

    Hallo zusammen,

    der Einbau von FuG ohne E1-Zulassung (in meinem Fall SEL 7b) in Fahrzeugen ist ja bedingt durch eine Herstellerfreigabe. Gibt es einen bestimmten Stichtag für die erste Zulassung des Fahrzeugs oder sind grundsätzlich alle Neueinbauten betroffen?

    Konkretes Problem bei mir: Einbau FuG 7b in einen Radlader der Fa. Zettelmeyer. Diese Firma ist ja leider nicht mehr existent, somit wohl auch keine Herstellerfreigabe.

    Hat da jemand Infos zu? Interessant wäre auch die gleiche Frage zum Einbau FuG 7b in Ford Transit von 2004.

  2. #2
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    ist das mit e1 nicht abgeschafft worden ?
    wenn ich deine fahrzeugliste richtig sehe bist du vom thw
    frag doch mal auf deiner landesgeschäftsstelle nach!

    so da mir langweilig war, hab ich mal gesucht
    wikipedia hat mir verraten das Zettelmeyer früher mal in konz war und von volvo übernommen wurde

    google hat mir dann

    Volvo Construction Equipment Europe GmbH
    - www.volvo.com
    Max-Planck-Str. 7, Konz - 06501/8402

    verraten
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
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    Hi,

    Für das THW gilt unabhängig von der aktuellen (wieder gelockerten) Rechtslage: Für Fahrzeuge ab EZ 10/2002 NUR mit E1 !
    Eine Vorgabe der Leitung...!
    (Das die E1 Kennzeichnung bei neu in den Verkehr zu bringenden Gerätemodellen aber gar nicht mehr erteilt werden darf (da überflüssig)zählt nicht)

    Für Fahrzeuge die früher zugelassen wurden kann bei den dienstlich gelieferten KFZ davon ausgegangen werden, das alle BOS Geräte, egal wie alt, verbaut werden dürfen.

    Bei Beschaffungen des HV kann es aber interessant werden, da einige (ausländische) KFZ Hersteller keine allgemeine Freigaben für Mobilfunk erteilt haben! (zumindest bei einzelnen Modellen nicht!)
    KFZ deutscher Hersteller haben aber normalerweise eine Freigabe für Funkanlagen bis 10Watt bei ordnungsgemäßer Installation!

    Bei KFZ die vor 95??? 98??? (weiß es gerade nicht genau) erstzugelassen worden sind, darfste ALLES IMMER einbauen!

    Gruß
    Carsten
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  4. #4
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    Danke euch beiden schonmal. :-)
    Anfrage beim LV wäre eine Möglichkeit. Ich möchte das Gerät aber noch vor der Einführung des Digitalfunk (also vor 2174) installiert haben.
    Es läuft aber schon eine Anfrage an unsere Schule in Neuhausen.

    Carsten, gibt es zu der Vorgabe der Leitung eine RV o.ä. im Extranet oder woher ist dir das bekannt?

    Ich habe ab nächster Woche 4 7b zur Verfügung. Wäre ja sehr schade wenn man vorhandene Geräte nicht nutzen kann.

  5. #5
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    Mir war so als hätte ich mal irgendwo gehört das nicht die Erstzulassung des Fahrzeuges sondern die des Gerätes maßgebend ist.

    ...kann mich aber auch irren.
    Gruß Carsten
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  6. #6
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    @Pille112
    Ja, da hast du grundsätzlich recht...
    Mittlerweile zählt nur noch der Rechtsstand bei Inverkehrbringung der EUB,
    ABER:
    Es gibt seitens der THW-Leitung eine andere Anweisung, die ich jetzt mal in der Öffentlichkeit unkommentiert lassen möchte.
    (Gegenüber dem Verfasser habe ich das natürlich EINDEUTIG kommentiert ;-) )

    Und da die THW Leitung nun einmal das Weisungsrecht für Ihre Geräte und Ihre Fahrzeuge besitzt...

    @21/10
    Gib mir mal deine Email-Addy!

    Naja, so ganz nutzlos sind die 7b ja nicht... Im Transit darfst du die nicht verbauen, auf dem Radlader wahrscheinlich schon, der ist ja schon älter...
    (Wobei sich mir der Sinn eines 4m Gerätes auf einem Radlader aber ehrlich gesagt nicht erschließt. Eine 2m HFG Aktivhalterung mit HSG zwecks Einweisung währe da eher Mittel der Wahl)

    Die Anfrage an Neuhausen wird wohl etwas dauern, da Gerd seit gestern im Urlaub ist. Auch eine Anfrage an den LV wird etwas dauern, da Michael (der dortige SB für IuK) auch gerade im Urlaub ist. Aber du wirst sehen, die Antwort ist dieselbe ;-) Wenn ich die Email-Addy habe schicke ich dir mal ein paar Mails weiter...

    Gruß
    Carsten
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  7. #7
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    Taktisch ist ein 4m-Gerät auf dem Radlader sicher nicht sonderlich sinnvoll.
    Durch einen glücklichen Zufall habe ich aber plötzlich mehr Geräte als Fahrzeuge am Standort und versuche diese jetzt irgendwie zu verteilen. :-D

  8. #8
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    Hi,

    sind die FuG´s selbst (über HV) gekauft und bezahlt oder über die dienstliche Schiene (THW oder andere BOS) gekommen?

    Also in solch einem Fall in jedes Sinvolle KFZ ein Gerät und eines als Reserve in den Schrank. Ist dann noch eines Übrig freut sich vieleicht der NAchbar-OV da drüber...

    Wenn die HV die Geräte gekauft und bezahlt hat, kann man die weitergabe auch an eine Kostenübernahme koppeln. Vieleicht tauscht ja auch ein NAchbar-ov gegen eine 2m-Halterung oder ein HFG???

    Ein Horten oder verbauen um jeden Preis finde ich aber nicht sinvoll!
    (Sonst hätte ich hier bestimmt 40 4m Mobilfugs ;-) )

    Gruß
    Carsten
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  9. #9
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    Zitat Zitat von 21/10
    Taktisch ist ein 4m-Gerät auf dem Radlader sicher nicht sonderlich sinnvoll.
    Durch einen glücklichen Zufall habe ich aber plötzlich mehr Geräte als Fahrzeuge am Standort und versuche diese jetzt irgendwie zu verteilen. :-D
    ...das kommt ganz darauf an ob das Fahrzeug/Radlader auch solo anrückt oder ausschließlich mit dem Tieflader zur Einsatzstelle gebracht wird.

    Wenn er auch solo anrückt kann ein 4-Meter FuG sehr sinnvoll sein.
    Gruß Carsten
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  10. #10
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    Die Geräte kommen aus Beständen einer...naja...sagen wir mal anderen BOS. ;-)
    Und bei der lokalen Ersatzteilsituation und Reparaturdauer bin ich froh einen gewissen "Puffer" zu haben.

    @Pille112
    Wegen der langen Verlastungszeit kann man davon ausgehen dass der Radlader in der örtlichen Gefahrenabwehr im Umkreis von 20km auf Achse fährt. ;-)

  11. #11
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Für das THW gilt unabhängig von der aktuellen (wieder gelockerten) Rechtslage: Für Fahrzeuge ab EZ 10/2002 NUR mit E1 !
    Eine Vorgabe der Leitung...!
    Da habe ich aber andere Informationen vom zuständigen Mitarbeiter aus dem Refarat E5. Und falls es eine Vorgabe gibt, so müsste die ja irgendwo schriftlich dokumentiert sein. Bei einem aktuellen Fahrzeugmodell sieht es wohl so aus das Altgeräte verbaut werden müssen, weil es quasi nackt geliefert wird. Laut E5 kein Problem.
    Gruß Kai Stollberg

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  12. #12
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    Hallo Kai,

    Mit wem hast du denn in E5 gesprochen? E.J. S.???

    Von diesem gibt es die Rundmail das es ebend von der Leitung als NICHT ZULÄSSIG angesehen wird! Dieses habe ich Schriftlich. Eine entgegengesetzte Meinung aber nicht...

    Wenn es mittlerweile doch anders gesehen wird, so freut es mich das meine Eingaben doch berücksichtig wurden, auch wenn der zuständige (o.g.) Sachbearbeiter es ja erst anders gesehen hat.

    Gruß
    Carsten
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  13. #13
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Mit wem hast du denn in E5 gesprochen? E.J. S.???
    Genau mit diesekm. Ist aber schon ein Jahr her. Ich sehe den in 3 Wochen, da kann ich ja mal Fragen.
    Gruß Kai Stollberg

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  14. #14
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    Also ich habe hier die Rundmail datiert vom 04.12.06, 12:58 vorliegen...

    Auf dem gemeinsamen Einwand von mir und der BuS-NEU mit Hinweis auf die geänderte Rechtsgrundlage kam dann die Reaktion das man seitens der THW-Leitung trotzdem die Freigabe des Fahrzeugherstellers für das spezifische Modell des FuG´s als dringend notwendig erachtet. Und auf die Anfrage haben diese geantwortet "Nur mit CE" ???

    Daher Einbau von Alt-EUB´s untersagt!

    Gruß
    Carsten
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