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Thema: RS/RA Anmeldung

  1. #1
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    RS/RA Anmeldung

    Auszug aus den Zugangsvorraussetzungen für einen RS/RA Lehrgang:

    Erklärung, dass kein staatsanwaltliches Verfahren vorliegt oder in den letzten fünf Jahren vorgelegen hat
    Was soll das sein? Führungszeugnis oder was muss ich da besorgen??

    Hab auch schonmal da per Mail angefragt, kam aber bisher leider keine Antwort. Wisst Ihr was das sein soll??

    Danke!

  2. #2
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    ich hab 3 führungszeugnisse gebraucht
    1. bei anmeldung
    2. für die prüfung
    3. für die zulassung

    das erste hat 13 mark gekostet, die anderen 13 euro
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
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    Ja- genau ein polizeiliches Führungszeugnis (C-Ausfertigung) meinen die damit.

    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  4. #4
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    also das ganz normale was ich im einwohnermeldeamt bekomme ist diese "c-ausfertigung"?

  5. #5
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    Das ist nichts ungewöhnliches.

    Für die Zulassung zur Schule musste ich mir selber ein besorgen (Belegart "0").

    Für die Prüfung zum RA hat die Schule dann noch eins angefordert (Belegart "N").
    Das ist soweit man uns sagte noch etwas ausführlicher.

    Greez

    Zero-G

  6. #6
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    Zitat Zitat von hänschenklein
    also das ganz normale was ich im einwohnermeldeamt bekomme ist diese "c-ausfertigung"?
    ---Richtig---

    Gruß Carsten
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  7. #7
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    Hallo Leute!

    Ich brauchte auch zwei für meine Rettungsassisten-Urkunde damals.

    Belegart N (privat) bei Anmeldung für die Schule

    Belegart O (Behörde) für die Beantragung der Rettungsassistenten-Urkunde bei der damaligen Bezirksregierung

    Belegart N kannst du direkt beim Einwohnermelderamt abholen. Die Belegart O wird direkt an die Behörde geschickt ohne eigene Einsicht.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Etienne
    Hallo Leute!

    Ich brauchte auch zwei für meine Rettungsassisten-Urkunde damals.

    Belegart N (privat) bei Anmeldung für die Schule

    Belegart O (Behörde) für die Beantragung der Rettungsassistenten-Urkunde bei der damaligen Bezirksregierung

    Belegart N kannst du direkt beim Einwohnermelderamt abholen. Die Belegart O wird direkt an die Behörde geschickt ohne eigene Einsicht.
    Sorry. Dann hab ich das wohl vertauscht.

    Asche auf mein Haupt . . .

  9. #9
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    hmmm
    habe alle 3 zeugnisse auf dem amt bestellt und nach hause geschickt bekommen
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    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

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  10. #10
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    Hallo zurück!

    Die Belagart 0 darf eigentlich nicht nach Hause geschickt werden, da im Antrag im Einwohnermeldeamt die anfordernde Behörde eingetragen werden muss.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  11. #11
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    wo liegt zwischen den einzelnen belegarten der unterschied?

  12. #12
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    @hänschenklein:

    Das, was du da im ersten Post beschreibst, ist eine - in NRW für RS-Lehrgänge von machen Schulen geforderte - eidesstattliche Erklärung, dass halt kein Verfahren gegen dich läuft, etc. Das wird bei RS-Lehrgängen häufig anstelle eines Führungszeugnisses vorgelegt. Ich denke mal, um Kosten zu sparen, etc. Dukriegst ein Formular ausgehändigt, wo du halt mit deiner Unterschrift (an Eides statt eben) erklärst, dass kein Verfahren ...blablabla.....
    Das reicht in den meisten Fällen beim RS.
    Wenn du deinen RA machst, muss du dann aber ein polizieliches Führungszeugnis vorlegen! Das geht dann u.a. ans Gesundheitsamt, usw.

    Gruß
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  13. #13
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    aaaaaaaaachso. ok danke!

  14. #14
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    Zitat Zitat von Dr.Toppa

    Das, was du da im ersten Post beschreibst, ist eine - in NRW für RS-Lehrgänge von machen Schulen geforderte - eidesstattliche Erklärung, dass halt kein Verfahren gegen dich läuft, etc. Das wird bei RS-Lehrgängen häufig anstelle eines Führungszeugnisses vorgelegt. Ich denke mal, um Kosten zu sparen, etc.
    Wenn ich gestern Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hab, dass gegen mich ermittelt wird steht das ja noch nicht im Führungszeugnis. D.h. wenn sie ganz streng sind, wolln sie ein Führungszeugnis das man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat und die Eidesstattliche erklärung, dass auch Momentan nix am laufen ist.

  15. #15
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    Im Führungszeugnis steht meines Wissens auch nur drin, wenn Du Dir was zu Schulden kommen lassen hast (komischer Satzbau).
    Dies setzt aber eine Verurteilung voraus. Wenn lediglich gegen Dich ermittelt wird oder wurde, steht das NICHT im Zeugnis. Zumindest nicht in dem im obigen Fall benötigtem.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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