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Thema: Informationen über Feuerwehrhelme

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Matze81 Gast
    Hallo,

    Zitat Zitat von Flesch
    Lustigerweise kann man in der GUV-R 193 "Benutzung von Kopfschutz" nachlesen, dass "Untersuchungen an Industrieschutzhelmen" ergeben haben, dass die Gebrauchsdauer von duroplastischen Helmen auf 8 Jahre begrenzt werden sollte...
    sind diese duroplastischen Industrieschutzhelme denn mit Feuerwehrhelmen überhaupt so direkt vergleichbar?

    Zitat Zitat von akkonsaarland
    sollen ist nicht müssen!
    gibt es irgendeine definitive aussage der uk?
    Soll heißt "muss, wenn kann". Also dass es so gemacht werden muss, wenn im Einzelfall nichts außergewöhnliches dagegen spricht...

    Zitat Zitat von Flesch
    Die Leitfähigkeit ist mal gar kein Grund... In Frankreich bzw. Benelux werden die Helme sogar vernickelt zur Reflektion der Wärmestrahlung...
    Das ganze ist in der Norm eine "Kann" aber keine "muss" Bestimmung.
    Das klingt ja mal wirklich interessant. hast Du die Norm zufällig zur Hand?

  2. #2
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    Hallo,
    ich hatte letztens einen JFler, der in den aktiven Dienst übernommen wurde, dabei zum einkleiden. Beim Feuerwehrausstatter war der Helm sofort ab Lager da, das Nackenleder und das Visier jedoch nicht. Als ich antwortete, dass wir dann ein Reserve-Visier nehmen und ein Nackenleder, was ebenfalls noch in unserem Materiallager liegt, übergangsweise nutzen, wurde ich von der Verkäuferin über eine neue Helm-Norm aufgeklärt. Die besagt, dass nur noch Anbauteile der Hersteller am Helm verwendet werden dürfen - sprich: Nackenleder + Visier nur vom Hersteller - kein Standart-Material mehr.

    Nun meine Frage:
    Stimmt das ganze so? Habe im Internet noch nichts gefunden.
    Wie sieht das mit Lampenhalterungen für die UK 4AA aus - fallen diese ebenfalls unter diese Regelung?


    Gruß,

  3. #3
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    Was für ein Helmtyp ist es denn? Weil davon (und vom Datum) hängt es ab, ob's stimmt.

  4. #4
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    Wieso hängt das vom Datum ab? Das musst du mir mal bitte näher erklären.
    Ich dachte das hängt immer davon ab, dass nur die Teile verwendet werden dürfen, die zusammen geprüft und zugelassen sind.
    Deshalb ist es ja auch nicht zulässig z.B. einen MSA/auer Lungenautomaten an einen Dräger Atemanschuss zu schrauben bzw. stecken, obwohl es natürlich ohne Probleme funktionieren müsste.
    Zu den Helmlampenhalterungen (UK4AA und ähnliches), nein es ist definitiv nicht erlaubt die Helmhalterung an den Helm zu schrauben, weil dieses als fest angebaut gilt und nicht zusammen mit dem Helm geprüft und zugelassen ist. Obwohl da sicherlich nie ein Hahn nach krähen würde, es sei denn, die montierte Halterung ist ursächlich für einen Unfall.

    Mfg
    Tim

  5. #5
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    Einkleiden war im Oktober 2009, Helm: Casco PF 112 extreme

    Gruß,

  6. #6
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    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    Einkleiden war im Oktober 2009, Helm: Casco PF 112 extreme
    Lt. Hersteller: Nur eigenes, zugelassenes Zubehör (http://www.casco-helme.de/download/GEB_Fire_deu.pdf)
    Davon abgesehen, da wir den mittlerweile auch haben (neben DIN-Altschüsselbeständen und übergangsweise Schuberth F120) und ein bisschen probiert haben, bin ich der Ansicht, dass da z.B. ein altes DIN-Visier gar nicht vernünftig dran zu basteln ist. Der Casco ist ein bisschen breiter als die alte Schüssel.
    UK-Helmhalterung gilt nicht als zugelassen.

    Zitat Zitat von bull60 Beitrag anzeigen
    Wieso hängt das vom Datum ab? Das musst du mir mal bitte näher erklären.
    Wenn der Helm vor dem Inkrafttreten der überarbeiteten Helm-EN (bzw. nach der alten Norm) gebaut wurde, zählt diese nicht.

  7. #7
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    Danke für deine Mühe überhose.
    Also sehe ich das richtig, dass eine Lampenhalterung an diesem Helm erlaubt ist, insofern diese von dem Helmhersteller für diesen Helm hergestellt wurde? Da sich unser "Neuer" :D ebenfalls eine Helmlampe zulegen möchte.
    Also wir haben bisher nur 2 solcher Helme im Umlauf, einer davon hat ein normales DIN-Visier - weiß jetzt nicht inwiefern der Kamerad damit Probleme hatte - ist mir bis jetzt nichts bekannt.

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