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Thema: RS/RA Anmeldung

  1. #31
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    Ah - da sieht dann die Sache an sich ja schon ganz anders aus, hier geht es um eine Erklärung und nicht um eine Versicherung an Eides Statt.

    Der § 4 der RettSanAPO NRW über die Zugangsvoraussetzungen
    Polizeiliches Führungszeugnis bzw. Erklärung darüber, dass weder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren noch ein Strafverfahren anhängig ist noch in den letzten 5 Jahren anhängig war
    scheint nicht so ganz Rechtskonform zu sein, da durch ein Ermittlungsverfahren mit negativem Ausgang zu Gunsten der Beklagten, eine ungerechtfertigte Benachteiligung entstehen würde und sowas ist rechtlich nicht zulässig.

    Ich würde jedenfalls jedem empfehlen das ganze mittels des hier angebotenen, polizeilichen Führungszeugnisses zu machen, da dort keine sog. schwebenden Verfahren verzeichnet sind.
    Ferner geht es in der Erklärung ja auch nur um staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren und Strafverfahren die im Zeitraum der letzten 5 Jahre stattgefunden haben, wobei hier der 5 Jahreszeitraum sich auf die Strafverfahren bezieht.
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  2. #32
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    Zitat Zitat von Dr.Toppa
    Das, was du da im ersten Post beschreibst, ist eine - in NRW für RS-Lehrgänge von machen Schulen geforderte - eidesstattliche Erklärung
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-)
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  3. #33
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    Mal ´ne ganz andere Frage: Wie bekomme ich eigentlich mit, dass gegen mich ermittelt wird? Bekomme ich da von der Staatsanwaltschaft einen Brief?

    Hintergrund der Frage: Ich habe vor 10 Wochen einen VU erursacht, bei dem eine Fahrradfahrerin leicht verletzt wurde. Der Unfallaufnahmedienst der Polizei teilte mir mit, dass nun Ermittlungen wegen Fahrlässiger Körperverletzung folgen würden. Bisher habe ich aber noch nix schriftliches bekommen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Ja, es war mit einem Einsatzfahrzeug. Nein, es war keine Signalfahrt!

  4. #34
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    erstmal bekommst du post von einem pol-beamten, der dich einlädt um die sache aufzunehmen, falls das nicht schon vor ort passiert ist. dann geht deine aussage zum staatsanwalt und dann bekommst du von dem auch IRGENDWANN mal post ob die sache eingestellt wird oder es zu einem gerichtsverfahren kommt.

  5. #35
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    Nun ja, danke für die schnelle Antwort. Die Aussagen wurden bereits vor Ort aufgenommen bzw. vom zuständigen DRK-Justiziar nachgereicht. Mir sagte man damals, dass das ganze 6-8 Wochen dauert. Jetzt sind bald 3 Monate rum.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #36
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    PS: Ja, es war mit einem Einsatzfahrzeug. Nein, es war keine Signalfahrt!
    dieser Zusatz ist sehr wichtig für weitere fragen ;-)

    Ich wünsch es niemanden das einem dies passiert VU mit Einsatzfahrzeug

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #37
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    @Pille 112:

    Bei der von mir verlinkten RettSanAPO (stand 2000) steht im § 4 nix von Führungszeugnis, da wird auschliesslich die Selbstbescheinigung erwähnt und zwingend gefordert. So kenne ich das auch in der Praxis beim RP Düsseldorf.

    Na, das ist doch die ganze Zeit mein Reden, dass hier die Unschuldsvermutung offensichtlich ausgehebelt ist. Wäre mal ne interessante Klage vor dem Verwaltungsgericht...
    MfG

    brause

  8. #38
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    und ganz wichtig
    eintrag erst ab 90 tagessätzen oder 90 tagen haft
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  9. #39
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    ...nicht ganz, akkonsaarland, dort ist auch schon von einem staatsanwaltlichem Ermittlungsverfahren die Rede.

    @ brause:
    ...scheint da ja tatsächlich differente Ausführungen dieses Gesetzestextes in ein und dem selben Bundesland zu geben
    Gruß Carsten
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  10. #40
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    Erklärung, dass kein staatsanwaltliches Verfahren vorliegt oder in den letzten fünf Jahren vorgelegen hat
    So Anmeldung steht. Gemeint war damit eine PERSÖNLICHE Erklärung gemäß § 1 Abs. 4 RettSanAPO NW und § 4 Abs. 1 RettHelfAPO NW zur Vorlage beim Gesundheitsamt als zuständige Behörde. Alternativ ist aber auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Das heißt dann, dass diese Erklärung keine Pflicht ist!

    edit: Das heißt dann, dass diese Erklärung keine Pflicht ist! -> beim RH/RS, RA weiß ich es im mom nicht.
    Geändert von hänschenklein (14.07.2007 um 12:35 Uhr)

  11. #41
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    Hmm

    Einige Berichten hier, das sie teilweise bis zu 3 Führungszeugnisse Vorlegen müsste.

    Grundsätzlich wäre das für mich kein Problem, da ich Soldat bin, könnte ich auch kostenlos an die Ausfertigung für Behörden kommen, aber meine Rettungsassistentenschule wollte nur eins Haben (1).

    Bei Lehrgangsbeginn, spätestens nachzureichen bevor ich ins KH-Praktikum gehe,



    Gruß

    Dominik

  12. #42
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    was will man machen, wenn eine einzelne schule das so haben will... da hat das ja mit gesetz nichts mehr zutun.

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