Ah - da sieht dann die Sache an sich ja schon ganz anders aus, hier geht es um eine Erklärung und nicht um eine Versicherung an Eides Statt.

Der § 4 der RettSanAPO NRW über die Zugangsvoraussetzungen
Polizeiliches Führungszeugnis bzw. Erklärung darüber, dass weder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren noch ein Strafverfahren anhängig ist noch in den letzten 5 Jahren anhängig war
scheint nicht so ganz Rechtskonform zu sein, da durch ein Ermittlungsverfahren mit negativem Ausgang zu Gunsten der Beklagten, eine ungerechtfertigte Benachteiligung entstehen würde und sowas ist rechtlich nicht zulässig.

Ich würde jedenfalls jedem empfehlen das ganze mittels des hier angebotenen, polizeilichen Führungszeugnisses zu machen, da dort keine sog. schwebenden Verfahren verzeichnet sind.
Ferner geht es in der Erklärung ja auch nur um staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren und Strafverfahren die im Zeitraum der letzten 5 Jahre stattgefunden haben, wobei hier der 5 Jahreszeitraum sich auf die Strafverfahren bezieht.