Zitat Zitat von Pille112
...da weder der Transport noch der Besitz von solchen FuG's strafbar ist oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt kannst Du die FuG's problemlos im Kofferraum haben da Du sie ja nicht in Betrieb hast.

Ferner sind/sollten die FuG's ja auch BOS-Konform und angemeldet bzw. registriert sein, was Dich in einer solchen Situation ebenfalls entlastet.

Bei einer Kontrolle Deines Fahrzeuges wirst Du mit einigen netten erklärenden Worten und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises keine Probleme zu befürchten haben.

Gruß Carsten
Na ja,
bist du außerdienstlich unterwegs und hast ein BOS-Funkgerät dabei und gerätst an kundige Beamte, wird es schon Ärger geben können.
Denn nach § 7 (4) der Funkrichtlinie dürfen Funkgeräte außerhalb eines konkreten Einsatzauftrages nur mitgeführt oder betrieben werden, wenn eine schriftliche Genehmigung der jeweils obersten Landes-/Bundesbehörde vorliegt.
Mal schnell ein FuG für irgendwas mit nach Hause nehmen ist also rein rechtlich nicht gestattet.

Gruß
Knut