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Thema: Wann kann beschlagnahmt werden?

  1. #16
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    Außerdienstliches Mitführen von BOS-FuG

    Zitat Zitat von Pille112
    ...da weder der Transport noch der Besitz von solchen FuG's strafbar ist oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt kannst Du die FuG's problemlos im Kofferraum haben da Du sie ja nicht in Betrieb hast.

    Ferner sind/sollten die FuG's ja auch BOS-Konform und angemeldet bzw. registriert sein, was Dich in einer solchen Situation ebenfalls entlastet.

    Bei einer Kontrolle Deines Fahrzeuges wirst Du mit einigen netten erklärenden Worten und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises keine Probleme zu befürchten haben.

    Gruß Carsten
    Na ja,
    bist du außerdienstlich unterwegs und hast ein BOS-Funkgerät dabei und gerätst an kundige Beamte, wird es schon Ärger geben können.
    Denn nach § 7 (4) der Funkrichtlinie dürfen Funkgeräte außerhalb eines konkreten Einsatzauftrages nur mitgeführt oder betrieben werden, wenn eine schriftliche Genehmigung der jeweils obersten Landes-/Bundesbehörde vorliegt.
    Mal schnell ein FuG für irgendwas mit nach Hause nehmen ist also rein rechtlich nicht gestattet.

    Gruß
    Knut

  2. #17
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    Mal schnell ein FuG für irgendwas mit nach Hause nehmen ist also rein rechtlich nicht gestattet.
    Gut, das mag sein, aber dafür muss dir der Polizist schon was wollen. Ich denke mal, die wissen selber recht gut, wie anfällig die Geräte sind und dass die Reparatur schon was kostet.
    Von daher denke ich, dass man mit bissl nettem Reden und vernünftigen Erklären das ganze schon hinkriegt.

    thilo

  3. #18
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    nach § 7 (4) der Funkrichtlinie dürfen Funkgeräte außerhalb eines konkreten Einsatzauftrages nur mitgeführt oder betrieben werden, wenn eine schriftliche Genehmigung der jeweils obersten Landes-/Bundesbehörde vorliegt.
    Mal schnell ein FuG für irgendwas mit nach Hause nehmen ist also rein rechtlich nicht gestattet.
    Knut
    Hast du dazu mal eine original Quelle?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  4. #19
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Hast du dazu mal eine original Quelle?
    Hi,

    Das steht tatsächlich so in der BOS Funkrichtlinie!
    Aber es gilt demzufolge natürlich auch nur für BOS Funkgeräte.

    Einschränkend sogar noch nur für BETRIEBSBEREIT mitgeführte BOS Funkgeräte.
    Man könnte es so auslegen:
    Wenn ein BOS-Funkgerät ausserhalb eines konkreten dienstlichen Auftrags betriebsbereit mitgeführt wird, so gelten die mit der Frequenzzuteilung gemachten auflagen als verletzt und die Frequenzzuteilung gilt in diesem Moment nicht. (Schärfste Auslegung! Wenn es sich um angemeldete Geräte handelt dürfte eine Meldung mit anschließenden Anschiss aber wahrscheinlich sein.)

    Nach dem TKG dürfen aber Betriebsbereite Funkgeräte aller Art nur mitgeführt werden, wenn eine Frequenzzuteilung vorliegt!
    Dabei ist es egal, ob es nun ein AFU,BOS, Betriebsfunk oder ein anmeldepflichtiges CB-Funkgerät ist (Mit SSB, oder sind die nun auch Anmeldefrei?)
    Die strafrechlichen Konsequenzen ergeben sich rein aus dem TKG!

    Da das mitführen von nicht betriebsbereiten Geräten seit mehr als einem Jahrzehnt aber völlig legal ist, so kann auch die "quasi Entziehung" der Frequenzzuteilung keine Auswirkungen haben. Daher die Einschränkung auf "Betriebsbereite" Geräte.

    Als Betriebsbereit gilt zb. ein HFG mit Akku und Antenne!
    Aber auch ein FuG8b1 wenn Magnetantenne und 12V Borspannungsstecker mitgeführt werden und es innerhalb kürzester Zeit in Betrieb genommen werden kann!

    Aber: Reparatur und Kontrolle der Geräte SIND ein KONKRETER DIENSTLICHER AUFTRAG ;-)

    Bei mir gehört es zur Tagesordnung BOS-FuG mitzuführen.
    Sowohl betriebsbereit als auch nicht betriebsbereit. Mal eines, mal einen ganzen Wagen voll. Bei mir am Privat-KFZ befindet sich KEIN Hinweis auf meine dienstliche Tätigkeit.
    Ich wurde noch NIEMALS nach meiner Berechtigung gefragt, obwohl ich schon mehrmals in eine Kontrolle geraten bin und auch schon mal scherzhaft darauf angesprochen wurde. (Natürlich hätte ich mich IMMER legitimieren können!)

    Aber das ein Dienstausweis völlig unnütz ist, das kann ich nicht bestätigen.
    Versucht mal BOS-FuGs auf einem Linienflug mitzuführen ;-)
    Die kann man ja so gut durchleuchten... Oder HFG im Flieger...
    Da sollte man sich schon legitimieren können!
    (Und sich natürlich vorher drum kümmern, Ich melde mich dann immer RECHTZEITIG vorher bei der BuPol. Die kleinen Sicherheitshiebis haben da keine Kompetenzen)

    Nur vor Jahren hat mal ein Streifenpolizist wegen meines AFU-HFG im Auto Stress gemacht, weil es kein Bundesadler oder CE Zeichen hatte. Ausserdem hatte ich in seinen Augen keine gültige Anmeldebestätigung.
    Er wollte immer diese kleine Karte (wie damals für CB und Betriebsfunk) üblich
    sehen und meinte zu meiner Lizenz (sieht aus wie ein alter grauer Führerschein) Was ist das für ein Schwachsinn, kenne ich nicht, das gilt nichts (Willst mich wohl verarschen)! Alle Erklärungsversuche nutzlos!

    Erst auf der Wache, als sein fachkundiger Kollege (auch AFU) hinzugezogen wurde, da wurde er plötzlich ganz kleinlaut ;-)

    Gruß
    Carsten
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  5. #20
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    Joa, wobei bei mir es ja ein KONKRETER DIENSTLICHER AUFTRAG ist :=)


    PS: Du hast post im Mailkasten ;)
    Geändert von Florian Feuerbaer (02.07.2007 um 13:59 Uhr)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  6. #21
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    84

    @ DG3YCS

    Ich glaubs ja nicht, aber wahrscheinlich hast du recht! Wenn man so auf den Paragraphen reitet, dann ist das mit Sicherheit richtig! Ich hoffe nur, das auch die Kollegen der BP nicht so kleinlich sind.

    PS Wofür brauchst du denn dein FuG im Flugzeug? Funkst du da mit deinem Kumpel in der First-Class?

    Wird dieser Thread nicht allmählich etwas praxisfremd?
    Wer Wind säht, wird Sturm ernten!

  7. #22
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    @Spyderone

    Also wenn ich Fliege, dann sitze ich höchstens in der First-Class und funke mit meinem Kumpel in der Holzklasse...

    Nee, aber mal Spass beiseite:
    Natürlich wird an Bord eines Flugzeuges keinesfalls ein FuG von mir betrieben.
    Wenn ich welche Mitführe (ist jetzt ja nicht so oft...), dann nur rein aus Transportgründen. Wenn Gepäck vorhanden ist, ist es bei HFG ja auch kein Thema. Akku und Antenne ab und das ganze dann ins Gepäck.

    Hat man aber nur etwas Handgepäck, so kann man die Geräte ja nicht aufgeben. Also sollte man zumindest rechtzeitig vorher Bescheid geben.

    Oder wenn man Gepäck aufgibt: BOS Mobil-FuGs sind ja je nach Typ nicht unbedingt leicht zu durchleuchten. Wenn da im Gepäck mal ein paar große Schwarze Klötze auftauchen, evtl noch anderes Elektronikmaterial daneben, dann werden die schon mal nervös!
    Um da jeden Ärger zu vermeiden meldet man sich rechtzeitig vor Abflug ebend bei der BuPol und erklärt den Sachverhalt. Dann können die die Geräte ebend überprüfen und das Geüäck versiegeln. Damit ist das Problem gelöst und alles viel entspannter als wenn man 5min. vor ende Check-in nicht durch die Kontrolle kommt, oder wo der Koffer verdeckt geprüft wird dieser nicht mit ins Flugzeug kommt.

    Naja, mit der hier viel angeprangerten Paragraphenreiterei ist es so eine Sache. Natürlich kann es manchmal nervig sein, wenn man alles bis ins kleinste durchkaut. Aber so ist nun einmal die Rechtslage.
    Das es in der Praxis oft ganz anders aussieht stimmt ja.
    Aber es nun einmal keine Garantie. Und wenn hier auf eine Frage -Kann man, darf man- eine FALSCHE Antwort kommt, bloß weil es oft gut geht, so ist das höchst bedenklich. Denn jemadn anderes liest das dann, glaubt er handelt legal und ausgerechnet bei IHM, der im glauben ist das alles OK ist, tritt dann der eine superscharfe Polizist ins Geschehen und die Geräte sind weg. Eine Anzeige gibt es dann zur Belohnung noch obendrauf!

    Da kann man doch besser sagen wie es rechtlich ist, mit dem Hinweis versehen das es meistens nicht so streng gehandhabt wird.
    Dann kann jeder für sich selbst entscheiden ob er etwas wie macht.
    Oder sich bei gewissen Dingen (wie hier Thema) darum kümmern das es auch rechtlich einwandfrei ist.
    (zb. Schriftlichen Auftrag für die Reparatur/Überprüfung geben lassen!)

    Daher versuche ich zb. immer beides in meine Antworten mit einzubringen:
    Die Rechtslage und die gängige Praxis!

    Gruß
    Carsten
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  8. #23
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    625
    Zitat Zitat von DG3YCS
    Hi,


    Nach dem TKG dürfen aber Betriebsbereite Funkgeräte aller Art nur mitgeführt werden, wenn eine Frequenzzuteilung vorliegt!

    Gruß
    Carsten
    Hallo Carsten,
    wo steht denn das im TKG drin? Ich finde die Stelle nicht.
    Meiner Meinung nach ist die Sache mit betriebsbereit/nicht betriebsbereit komplett unter den Tisch gefallen.

    Ciao Echelon
    Alte Sofas setzen sich immer mehr durch

  9. #24
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    1.565
    Zitat Zitat von echelon
    Meiner Meinung nach ist die Sache mit betriebsbereit/nicht betriebsbereit komplett unter den Tisch gefallen.
    ...hab auch nochmal gesucht und bin auch nicht so wirklich fündig geworden.

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  10. #25
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    ...
    Einschränkend sogar noch nur für BETRIEBSBEREIT mitgeführte BOS Funkgeräte.
    ...
    Gruß
    Carsten
    Betriebsbereit heisst aber auch "mit wenigen Handgriffen in Betrieb zu nehmen"! FuG im Kofferraum sind "zugriffssicher" und somit NICHT betriebsbereit! (Richterliche Antwort auf Nachfrage)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #26
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    Wie sieht das denn aus wenn man eine Sammlung zu Hause hätte.Zb. in der Vitrine Fug's Melder usw..

    Ist sowas auch verboten

  12. #27
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    nein, der Besitz ist erlaubt, nur der Betrieb teilweise verboten.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  13. #28
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    Zitat Zitat von Grisuchris Beitrag anzeigen
    nein, der Besitz ist erlaubt, nur der Betrieb teilweise verboten.
    Allso wenn die Teile ohne Akku in der Vitrine stehen ist es vollkommen legal??

  14. #29
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    SO siehts aus.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  15. #30
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    Sogar mit eingelegtem Akku wär es erlaubt... Es ist eben nur der BETRIEB verboten... (Sprich: Einschalten darfste sie nicht)

    Wenn "die" allerdings vor deiner Tür stehen und sich von innen "selber hören", du die teile nur ausschaltest bevor "sie" reinkommen, wird es schwierig zu erklären, warum zwar der akku eingelegt ist, aber du die geräte ja "nie einschaltest" ;)

    MfG Fabsi

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