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Thema: Wann kann beschlagnahmt werden?

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  1. #1
    Registriert seit
    06.05.2003
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    401

    Wann kann beschlagnahmt werden?

    Hallo Forum,

    mich würde interessieren, ob die Polizei einfach irgendwelche Funkgeräte, Funkscanner,... überprüfen bzw. beschlagnahmen darf (z.B. in einem KFZ)!

    Gruß Florian.

  2. #2
    Registriert seit
    26.02.2006
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    1.565
    ...unter gewissen Voraussetzungen schon:
    ...wenn damit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet wurde/wird oder ein solches zu vermuten ist.
    ...wenn ein Gerät betrieben wird obwohl, dass verboten ist.

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  3. #3
    MTB112 Gast

    AW

    Und wie heißt es so schön man darf das Gerät betreiben aber nicht die Frequenzen der BOS damit ablauschen, ich verstehe das sowieso nicht wie man im Auto das Ding haben kann bzw offen im Auto liegen lässt oder mit aufgedrehtem Funk an der Polizei vorbei fährt (im Bezug auf Scanner).

  4. #4
    Registriert seit
    31.10.2006
    Beiträge
    476
    das ganze kann sofort an Ort und Stelle auch beschlagnahmt werden, es muss aber dann von Seiten er Polizei ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

    eine kleine Anekdote dazu bei ner Verkehrskontrolle eine KBI´s der den Höhrer seines Fug´s unter der Armlehne hatte.
    Nachdem er zum Polizisten die Papiere gegeben hat, hat er ihm den Höhrer hingehalten und gesagt er kann auch hierüber die Personenabfrage machen er muss nur schnell den Kanal wechseln ;-)

  5. #5
    Registriert seit
    04.11.2006
    Beiträge
    84

    Ganz langsam ...

    Wenn ein begründeter Tatverdacht einer strafbaren Handlung besteht kann die Polizei in ihrer Funktion als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft Beweismittel sicherstellen (§ 94 StPO freiwillige Herausgabe) oder Beschlagnahme (unfreiwillige Herausgabe). Derartige Handlungen sind allerdings Zwangsmaßnahmen und stehen grundsätzlich dem Richter zu. Das heißt, das die Polizei nur bei Gefahr im Verzuge Beweismittel sichern kann ebenso wie die Staatsanwaltschaft gemäß § 98 StPO!

    Wenn du also einen Funkscanner hast und die Polizei sieht diesen bei dir wird nichts passieren, hören die Herren in grün allerdings Funkverkehr, der auf nöbl hinweißt, so ist das polizeiliche Ermessen ausreichend um der Sache nachzugehen.

    Also, lass dich nicht erwischen, dann wird auch keiner meckern, außer manche Leute aus diesem Forum natürlich ;-)

    Gruß Axel
    Wer Wind säht, wird Sturm ernten!

  6. #6
    Registriert seit
    08.12.2004
    Beiträge
    788
    Mal ne Frage in dem Zusammenhang:
    Da ich mich bei uns um die Funkgeräte kümmere (2m-Band), nehme ich die Geräte öfter mit nach Hause (Akku- und/oder Funktionstest).
    Angenommen, ich komme in eine Kontrolle und die Geräte werden im Kofferraum "entdeckt". Kann/wird das Ärger geben (Geräte sind aus und auf einen anderen Kanal als die Pol-Kanal eingestellt)?

    thilo

  7. #7
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    ...da weder der Transport noch der Besitz von solchen FuG's strafbar ist oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt kannst Du die FuG's problemlos im Kofferraum haben da Du sie ja nicht in Betrieb hast.

    Ferner sind/sollten die FuG's ja auch BOS-Konform und angemeldet bzw. registriert sein, was Dich in einer solchen Situation ebenfalls entlastet.

    Bei einer Kontrolle Deines Fahrzeuges wirst Du mit einigen netten erklärenden Worten und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises keine Probleme zu befürchten haben.

    Gruß Carsten
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  8. #8
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von thilo
    Mal ne Frage in dem Zusammenhang:
    Da ich mich bei uns um die Funkgeräte kümmere (2m-Band), nehme ich die Geräte öfter mit nach Hause (Akku- und/oder Funktionstest).
    Angenommen, ich komme in eine Kontrolle und die Geräte werden im Kofferraum "entdeckt". Kann/wird das Ärger geben (Geräte sind aus und auf einen anderen Kanal als die Pol-Kanal eingestellt)?

    thilo
    Au je... wenns so wäre, dann hätten die jetzt schon gut 50 Funkgeräte und minimum 30 Blaulichter von mir auffer Wache *g*

    MfG Fabsi

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