
Zitat von
Florian Feuerbaer
Hast du dazu mal eine original Quelle?
Hi,
Das steht tatsächlich so in der BOS Funkrichtlinie!
Aber es gilt demzufolge natürlich auch nur für BOS Funkgeräte.
Einschränkend sogar noch nur für BETRIEBSBEREIT mitgeführte BOS Funkgeräte.
Man könnte es so auslegen:
Wenn ein BOS-Funkgerät ausserhalb eines konkreten dienstlichen Auftrags betriebsbereit mitgeführt wird, so gelten die mit der Frequenzzuteilung gemachten auflagen als verletzt und die Frequenzzuteilung gilt in diesem Moment nicht. (Schärfste Auslegung! Wenn es sich um angemeldete Geräte handelt dürfte eine Meldung mit anschließenden Anschiss aber wahrscheinlich sein.)
Nach dem TKG dürfen aber Betriebsbereite Funkgeräte aller Art nur mitgeführt werden, wenn eine Frequenzzuteilung vorliegt!
Dabei ist es egal, ob es nun ein AFU,BOS, Betriebsfunk oder ein anmeldepflichtiges CB-Funkgerät ist (Mit SSB, oder sind die nun auch Anmeldefrei?)
Die strafrechlichen Konsequenzen ergeben sich rein aus dem TKG!
Da das mitführen von nicht betriebsbereiten Geräten seit mehr als einem Jahrzehnt aber völlig legal ist, so kann auch die "quasi Entziehung" der Frequenzzuteilung keine Auswirkungen haben. Daher die Einschränkung auf "Betriebsbereite" Geräte.
Als Betriebsbereit gilt zb. ein HFG mit Akku und Antenne!
Aber auch ein FuG8b1 wenn Magnetantenne und 12V Borspannungsstecker mitgeführt werden und es innerhalb kürzester Zeit in Betrieb genommen werden kann!
Aber: Reparatur und Kontrolle der Geräte SIND ein KONKRETER DIENSTLICHER AUFTRAG ;-)
Bei mir gehört es zur Tagesordnung BOS-FuG mitzuführen.
Sowohl betriebsbereit als auch nicht betriebsbereit. Mal eines, mal einen ganzen Wagen voll. Bei mir am Privat-KFZ befindet sich KEIN Hinweis auf meine dienstliche Tätigkeit.
Ich wurde noch NIEMALS nach meiner Berechtigung gefragt, obwohl ich schon mehrmals in eine Kontrolle geraten bin und auch schon mal scherzhaft darauf angesprochen wurde. (Natürlich hätte ich mich IMMER legitimieren können!)
Aber das ein Dienstausweis völlig unnütz ist, das kann ich nicht bestätigen.
Versucht mal BOS-FuGs auf einem Linienflug mitzuführen ;-)
Die kann man ja so gut durchleuchten... Oder HFG im Flieger...
Da sollte man sich schon legitimieren können!
(Und sich natürlich vorher drum kümmern, Ich melde mich dann immer RECHTZEITIG vorher bei der BuPol. Die kleinen Sicherheitshiebis haben da keine Kompetenzen)
Nur vor Jahren hat mal ein Streifenpolizist wegen meines AFU-HFG im Auto Stress gemacht, weil es kein Bundesadler oder CE Zeichen hatte. Ausserdem hatte ich in seinen Augen keine gültige Anmeldebestätigung.
Er wollte immer diese kleine Karte (wie damals für CB und Betriebsfunk) üblich
sehen und meinte zu meiner Lizenz (sieht aus wie ein alter grauer Führerschein) Was ist das für ein Schwachsinn, kenne ich nicht, das gilt nichts (Willst mich wohl verarschen)! Alle Erklärungsversuche nutzlos!
Erst auf der Wache, als sein fachkundiger Kollege (auch AFU) hinzugezogen wurde, da wurde er plötzlich ganz kleinlaut ;-)
Gruß
Carsten
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