Hi,
Also wundern tut es mich (leider) nicht wirklich...
Wurde nach Erwachsenen-oder Jugendstrafrecht geurteilt?
Es ist hier in DL halt nun einmal so, das Erststrafen bis zu zwei Jahren fast immer zur Bewährung ausgesetzt werden. Um da die Bewährung verweigert zu bekommen muss man sich schon fast aktiv selbst drum kümmern, damit einem eine derart negative Sozialprognose erstellt wird...
Und leider ist es auch so, das das deutsche Recht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren als fast genauso wirksam ansieht wie eine Gefängnisstrafe und teilweise schlimmer als eine Geldstrafe oder eine kürzere Gefängnisstrafe! (Zwei Jahre Bewährung sind mehr als ein Jahr Knast!)
Das es für den Verurteilten, sofern er kein Beamter ist und nicht in den ÖD will, völlig anders aus sieht (Er ist frei!) wird nicht gewürdigt. Hier geht das Recht leider am wirklichen Leben vorbei.
Eine Regelung wie die hälfte, oder auch ein drittel der Strafe ist immer abzusitzen währe hier begrüssenswert. Auch bei vielen Kleintätern, die dann wirklich vieleicht mal wirklich in den Knast müssen. (Und sei es nur für wenige Wochen)
Aber im vorliegenden Fall ist die Strafrechliche Würdigung für die Betroffenen eher das geringste Problem. Zivilrechtlich werden die 100% sicher auch noch zur Verantwortung gezogen. Und da sie jetzt rechtskräftig als Vorsätzliche Brandstifter verurteilt sind, heist das: Im Lotto gewinnen oder 30Jahre am Existenzminimum leben!
Gruß
Carsten
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