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Thema: Transport von radioaktiven Prüfstrahlern

  1. #1
    Registriert seit
    17.08.2006
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    292

    Transport von radioaktiven Prüfstrahlern

    Welche Vorschrift reguliert die Bedingungen zum Transport schwacher Teilchenstrahler (sog. Prüfstrahler zu Ausbildungs- und Prüfzwecken)?

    Bei uns in der Strahlenschutzgruppe wurde letztens gesagt, auch die Prüfstrahler (wir haben z.B. eine große Tafel mit versteckten alpha, beta und gammastrahlern) dürften nur mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen, Transportgenehmigung, blablabla transportiert werden (was zur Folge hat daß kaum Ausbildung damit gemacht wird, weil sich keiner traut das Teil in den Bus zu werfen und irgendwo hinzufahren).

    Gibt es für schwache Strahler Gernzwerte oder sonstige Richtlinien, unter denen ein Transport durch Jedermann erfolgen darf?

  2. #2
    derKleineMann Gast
    Hallo,

    müsste doch in der GGV Straße festgehalten sien.
    Das wäre mein erster anlauf Pumkt in der richtung.

  3. #3
    Registriert seit
    26.02.2006
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    1.565
    Das ganze ist in der Strahlenschutzverordnung geregelt in Verbindung mit der ADR/GGVSE Klasse 7.

    siehe auch hier: http://bundesrecht.juris.de/strlschv_2001/index.html

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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