Verleumdung setzt aber eine wissentliche Falschaussage voraus, sprich: ich muss wissen, dass ich etwas falsches sage. In diesem Fall gilt das nicht, weil ich ja nicht weiß, ob er den Melder zurecht trägt oder nicht.Zitat von Florian Feuerbaer
Das ist mit Sicherheit wahr. Wie gesagt, auf den Ton kommt es an!Zitat von Florian Feuerbaer
Auf der Wache hatten wir in letzter Zeit einen ähnliche Fall, wo Nicht-Wissen und Führungsposition aufeinander trafen. Das hat dann zu einer Abmahnung geführt... Nein, nicht bei dem Führungsmenschen!!! :-(
Gruß, Mr. Blaulicht