Hi,
inwiefern spielt die RG-Sehschwäche beim Erwerb der FS-Klasse C eine Rolle? Ich weiß es kommt ja eh eine augenärztliche Untersuchung, aber vllt hat jmd hierbei schon Erfahrungen?!
Hi,
inwiefern spielt die RG-Sehschwäche beim Erwerb der FS-Klasse C eine Rolle? Ich weiß es kommt ja eh eine augenärztliche Untersuchung, aber vllt hat jmd hierbei schon Erfahrungen?!
Greetz
Benni
da gibt es einen Anlage zur FeVO die genau vorschreibt was genau wie beeinträchtigt sein darf
(habe das mal bei meinem Augenarzt gelesen... man kann C auch nur mit einem Auge erwerben)
GIDF, ansonsten der Augenarzt des Vertrauens...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Aber nur mit viel Papierkrieg mein chef hatt eins aber ein kumpel von mir der auf ein auge so gut wie blind ist bekommt kein da es ja nicht dafür braucht um damit sein geld zu verdinenZitat von hannibal
Gruß Georg!
Ich musste für die Klasse C eine extra untersuchung machen wie stark man beeinträchtigt ist. Ab einer bestimmten beeinträchtigung darf man die Klasse C nicht mehr machen.Zitat von Bugs B©
Ist ja auch nicht unbeding schlecht, ab nem gewissen Alter muss man den bei entsprechender gesundheitlicher Lage ja auch wieder abgeben ^^Zitat von FireFlo112
MfG Fabsi
P.S.: Ich bin für med. Untersuchungen ab 65 für ALLE Führerscheine ^^
Zu den ab 65 Jahre untersuchung da bin ich auch dafür. :D
...ich gehe da noch weiter und würde eine regelmäßige Untersuchung von: sehen, hören und Reaktionsfähigkeit ab 40-45 favorisieren, da ab 40 die meisten dieser degenerativen Erscheinungen auftreten.
Bevor man hier in Deutschland einen Führerschein abgeben muß, müssen aber Blindheit + Taubheit mit Sensibilitätsstörungen zusammen mit einem Unfall o.ä. vorgefallen sein , sonst interessiert's hier echt niemanden.
Gruß Carsten
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
Ja, da hast Du völlig recht. Im Moment arbeite ich in einer Stroke Unit. Dort haben wir nicht mal die Möglichkeit, bei bestimmten Erkrankungen den Führerschein einziehen zu lassen. Wir können lediglich die Patienten unterschreiben lassen, dass sie nicht mehr autofahren dürfen. Ob die sich dran halten oder nicht, können wir nicht beeinflussen. Und es kommt in aller Regel ja auch nicht raus. Wer zeigt bei einer Polizei-Kontrolle schon freiwillig den Zettel, dass er nicht mehr Autofahren darf? Das höchste der Gefühle war mal ein Anruf in Flensburg, da sich ein LKW-Fahrer, der hauptsächlich Gefahrgut durch die Gegend fährt, angekündigt hat, dass ihm unsere Formulare sowieso egal sind. Der war (oder ist?)eine echte Gefahr für die Öffentlichkeit!
Gruß, Mr. Blaulicht
Eine Frage, die mich schon länger massiv ärgert: Seit wann darf ein Krankenhausakademiker ein Fahrverbot aussprechen? Solche Strafen, darf (zum Glück) nur ein Richter aussprechen, nach eingehender Prüfung, und nicht nach dem Kredo "Deine Nase gefällt mir nicht!"
Also der (mE) richtige Text auf dem Wisch im KH müsste z.B. so lauten:
Sehr geehrter Patient, ich ____ (Name des Arztes), Arzt für Neurologie, empfehle, kein Fzg über 3,5 Tonnen zu führen, da bei Ihnen die Erkrankung "Epilepsie" festgestellt wurde. Mit den richtigen Medikamenten ist diese Erkrankung zu kontrollieren, so dass keine Gefahr eines Anfalles im Strassenverkehr bestht, ich als Arzt sehe mich aber nicht mit dem Fachwissen über solche Medikamente gesegnet, da ich in Pharmakologie immer geschlafen habe"
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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