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Thema: Hygienevorschriften Feuerwehrfest

  1. #16
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    Zitat Zitat von DEHOGA
    Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von „Schwarzgastronomie“ unterscheiden:
     Gastronomische Veranstaltungen, die vollkommen „schwarz“, d.h. ohne behördliche Gestattung
    und somit illegal stattfinden;
     Gastronomische Veranstaltungen, für die zwar eine behördliche Gestattung vorliegt, die aber
    nicht hätte erteilt werden dürfen, da die gesetzlichen Vorrausetzungen des § 12 Gaststättengesetz
    nicht gegeben sind.
    das bedeutet das dieser wisch das papier nicht wert ist.
    wenn die gemeinde sagt :feuerwehr du darfst feiern ist alles in bester ordnung

    der rest ist nur rumgeweine. denn ausser einer anzeige beim gsundheitsamt. gema oder sonstwas wird nichts passieren, oder hat die gema exekutivgewalt?
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  2. #17
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    12

    Feuerwehrfest

    wenn ihr mal 8oo euro gebühren für 2 tage sommerfest nachgezahlt habt dann wisst ihr was die gema für ne macht hat.

  3. #18
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    ...und wenn man ein ganz klein wenig clever ist, dann wird man alle Gewinne nicht der Wehrkasse (weil staatlich) sondern dem "Förderverein" (gemeinnützig) als Spende zukommen lassen und schwupsdiwups hat man schon wieder so einen "besonderen Anlass" im Sinne des § 12 Gaststättengesetz.

    Wenn man dann noch das ganze zur z.B. Förderung der Jugendarbeit (JF) (zweckgebundene Spende) deklariert, braucht man nur noch Genehmigungen von:
    Stadt/Kreis
    Gewerbeaufsichtsamt
    Gesundheitsamt/Veterinäramt (Fleischverkauf)

    und alles ist in trockenen Tüchern

    ...ganz lange Nase ==> DEHOGA

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  4. #19
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    Zitat Zitat von Kanalratte
    wenn ihr mal 8oo euro gebühren für 2 tage sommerfest nachgezahlt habt dann wisst ihr was die gema für ne macht hat.
    und wenn man sich vorher schlau macht und gema anmeldet ist das gar net mehr soviel
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  5. #20
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    und wenn man sich vorher schlau macht und gema anmeldet ist das gar net mehr soviel
    In Bayern gibt es bei Mitgliedschaft in einigen Kreisfeuerwehrverbänden Rabatt von der Gema.

    Soweit ich weis reicht in Bayern die Belehrung durch das Gesundheitsamt das ist ein Vortrag über Hygiene und das wars dann.

  6. #21
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    wie gesagt

    www.gidf.de

    http://www.gema.de/media/de/ad_kunde...eger_tarif.pdf

    ich denke mit so um die 100 euro ist man dabei
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  7. #22
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    das bedeutet das dieser wisch das papier nicht wert ist. wenn die gemeinde sagt :feuerwehr du darfst feiern ist alles in bester ordnung
    Korrekt.

    Zitat Zitat von Pille112
    ...und wenn man ein ganz klein wenig clever ist, dann wird man alle Gewinne nicht der Wehrkasse (weil staatlich) sondern dem "Förderverein" (gemeinnützig) als Spende zukommen lassen und schwupsdiwups hat man schon wieder so einen "besonderen Anlass" im Sinne des § 12 Gaststättengesetz.
    Die Gemeinnützigkeit des Veranstalters hat nichts mit dem "besonderen Anlass" i.S.d. §12 zu tun. Das ist nicht nur DEHOGA-Meinung, sondern entspricht auch den gängigen Kommentaren zum Gaststättenrecht.

    Zitat Zitat von Pille112
    Wenn man dann noch das ganze zur z.B. Förderung der Jugendarbeit (JF) (zweckgebundene Spende) deklariert, braucht man nur noch Genehmigungen von:
    Stadt/Kreis
    Gewerbeaufsichtsamt
    Gesundheitsamt/Veterinäramt (Fleischverkauf)
    Auch das hat mit der Spende nix zu tun, mehr braucht man auch sonst nicht.

    Zitat Zitat von akkonsaarland
    und wenn man sich vorher schlau macht und gema anmeldet ist das gar net mehr soviel
    Richtig, das gehört halt zur vernünftigen Vorbereitung eines Festes. Bei Nachzahlung aufgrund fehlender Anmeldung zahlt man 150-200% (genauer derzeitiger Satz ist mir grad nicht bekannt) des eigentlichen Tarifs.

    Zitat Zitat von sound_driver_32
    In Bayern gibt es bei Mitgliedschaft in einigen Kreisfeuerwehrverbänden Rabatt von der Gema.
    Ausnahmsweise mal keine bayerische Besonderheit, der DFV hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA, daher kriegen alle Wehren 20% (im Regelfall übrigens auch die wenigen, die keinem Verband angehören): http://web34.server70112.mivitec.net...wpresse&ID=724

    Zitat Zitat von sound_driver_32
    Soweit ich weis reicht in Bayern die Belehrung durch das Gesundheitsamt das ist ein Vortrag über Hygiene und das wars dann.
    Nichts anderes ist das Gesundheitszeugnis, die medizinischen Untersuchungen sind seit 2001 nicht mehr zwingend Bestandteil.

  8. #23
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    Hallo

    @ sound_driver
    Die Belehrung kann in Bayern für ehrenamtliche Helfer bei einem Vereinsfest entfallen

    @ scholdes112
    wenn du möchtest kann ich dir gern die Auflagen (Rückseite einer Gestattung, die du bei deiner Gemeinde oder Stadt beantragen mußt) per mail zukommen lassen

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